Diebstahl oder kein Diebstahl?
Sven hatte mir folgende Frage geschickt:
Ein Kaufvertrag, geschlossen entweder schriftlich, mündlich oder sogar auch stillschweigend (wie es im klassischen Einzelhandel an der Kasse unzählige Male täglich passiert) zwischen Käufer und Verkäufer, besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die als Angebot und Annahme bezeichnet werden.
Wenn man nun im von Sven genannten Fall die beiden Willenserklärungen sucht, wird man feststellen, dass eine fehlt. Folglich ist kein Kaufvertrag zustande gekommen und damit dürfte man den Artikel, auch wenn der Gegenwert in Form von Geld zurückgelassen wird, nicht einfach mitnehmen.
Wie weit das nun als "Diebstahl" (immerhin fehlt da offensichtlich die kriminelle Absicht) vor Gericht gewertet würde, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist ja auch nicht auszuschließen, dass das im Regal hinterlegte Geld überhaupt jemals in der Ladenkasse ankommt. Und dann steht man da und hat doch eine erhebliche Erklärungsnot…
Nee, nicht gut. Ich würde das lassen.
Moin Björn,Ich bin doch kein Anwalt, aber…
nachdem ich gerade eine gefühlte Ewigkeit in der Schlange beim Rewe am Bahnhof verbracht habe, da mir ausgerechnet heute ein lächerliches Stück Hefe fehlte, stellte ich mir folgende Frage:
Wenn ich die Hefe genommen und 50 Cent (war Bio-Hefe ) in das Regel gelegt hätte und dann den Laden ohne Besuch der Kasse verlassen hätte, wäre das dann technisch gesehen Diebstahl?
Ein Kaufvertrag, geschlossen entweder schriftlich, mündlich oder sogar auch stillschweigend (wie es im klassischen Einzelhandel an der Kasse unzählige Male täglich passiert) zwischen Käufer und Verkäufer, besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die als Angebot und Annahme bezeichnet werden.
Wenn man nun im von Sven genannten Fall die beiden Willenserklärungen sucht, wird man feststellen, dass eine fehlt. Folglich ist kein Kaufvertrag zustande gekommen und damit dürfte man den Artikel, auch wenn der Gegenwert in Form von Geld zurückgelassen wird, nicht einfach mitnehmen.
Wie weit das nun als "Diebstahl" (immerhin fehlt da offensichtlich die kriminelle Absicht) vor Gericht gewertet würde, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist ja auch nicht auszuschließen, dass das im Regal hinterlegte Geld überhaupt jemals in der Ladenkasse ankommt. Und dann steht man da und hat doch eine erhebliche Erklärungsnot…
Nee, nicht gut. Ich würde das lassen.