Da momentan hier im Blog schon nicht viel passiert (bei mir privat dagegen umso mehr), gibt es wenigstens mal wieder eine unerfreuliche Nachricht. Bestohlen wird man immer, aber dass einer so raffgierig seine Tasche füllt, habe ich auch noch nicht gesehen…
Anfang Juni berichtete ich von "Oma Anna", einer sehr alten Frau, die gefühlt mindestens zweimal täglich hier aufkreuzt und versucht, allen möglichen Leuten möglichst viel zu erzählen. Sie kommt aber nicht nur hierher, um zu reden. Sie kauft auch ein – und zwar bei jedem Besuch. Auffälligerweise kauft sie immer die selben Produkte und wir haben schon überlegt, wie es wohl bei ihr zu Hause aussehen mag. In Gedanken wohnt sie in einem Lager für eine Handvoll Produkte, die dort in einer riesigen Menge vorrätig sind.
So kauft sie z.B. immer ein kleines (250g) Paket Kaffee. Ich kann nicht sagen, in welchen Abständen sie den Kaffee mitnimmt, aber schon relativ häufig. Vielleicht einmal pro Woche, möglicherweise auch etwas häufiger oder seltener, aber so in etwa stimmt der Intervall.
Eben habe ich sie darauf angesprochen, dass sie mit dem 500-Gramm-Paket doch deutlich günstiger davonkommen würde.
Ich musste mich schon beherrschen, nicht loszulachen, als ich ihre Erklärung hörte. Das würde sich bei ihr nicht lohnen, da sie nunmal nur sehr selten Kaffee trinkt. Ab und zu mal am Morgen eine Tasse. Da würde sich das große Paket einfach nicht lohnen, der würde sein Aroma verlieren und darum nimmt sie lieber die kleinen Pakete und die würden bei ihr auch schon immer so lange reichen...
Ich habe gerade ein abgerissenes Etikett unserer Warensicherung in einem unserer Regale gefunden. Den am Kleber hängengebliebenen Papierfetzen nach zu urteilen war's eine Packung Jacobs-Kaffee, die dort ihren anonymen Weg nach draußen gefunden hat. Läßt sich leider nicht immer vermeiden. Wer wirklich stehlen möchte, wird dies immer irgendwie schaffen.
Er/Sie sollte sich aber beim Entfernen des Sicherungsetikettes nicht erwischen lassen: Ein Sicherungsetikett auf einer Ware ist eine Zusammengesetzte Urkunde und wer diese trennt, macht sich der Urkundenfälschung strafbar - und was einem dann wiederfahren kann, steht hier: §267 StGB