Fundstück im Lager: Zwischen dem Leergut fiel mir vorhin im Vorbeigehen eine mehrere Zentimeter große goldene Kerze in Form eines Schweins mit einer Krone zwischen den Schweineöhrchen auf.
Woher kommt die denn nur? Verkaufen tun wir sie jedenfalls nicht…
Dieses Fundstück auf dem Flaschentisch des b500 wird von einer Firma CTC Food vertrieben. Ein japanischer Softdrink, mehr weiß ich auch nicht, kann kein Japanisch.
Noch ein Relikt, das bei Ausgrabungen in meiner archäologischen Fundstätte hinter dem Aufenthaltsraum ans Tageslicht befördert wurde: Eine Kiste voller alter Etiketten für den Preisauszeichner – mit "SPAR"-Aufdruck. Diese Schilder haben wir deshalb nie verwendet, weil bei unseren Auszeichnern der Druck nicht in dem kleinen rosa Feld platziert wäre, sondern mitten über dem SPAR-Logo.
Da die Dinger inzwischen weit über zehn Jahre alt sind und der Kleber schon teilweise unbrauchbar geworden war, habe ich sie entsorgt. (Keine Wünsche bitte an mich, die sind wirklich schon restlos weg!)
Je nach angedachtem Kontext könnte "Nur kein Stress!" natürlich richtig sein, aber meinem persönlichem Sprachempfinden sollte es, gerade als frei stehende Schlagzeile "Nur keinen Stress!" heißen. Wie seht ihr
das?
(Und jetzt kommt mir nicht mit Bayerisch "Koa(n) Stress" )
Fundstück vor (oder möglicherweise auch im, ich weiß das gar nicht mehr so genau) dem Leergutautomaten: Eine Flasche "Pret Still" aus South Wales. Da steht zwar "This bottle is recyclable." drauf, aber damit war nicht gemeint, dass man dafür Pfand ausgezahlt bekommt.
Es lief wohl so ab: Da wollte jemand eine Packung Kaugummi (Wrigley 5Gum) klauen, hat die Folie mit dem Sicherungsetikett abgemacht und sie sich zunächst in die Tasche gesteckt. Vor dem Keksregal kam dem Dieb dann wohl der Gedanke, die Folie zu entsorgen. Dabei hat er aber wohl nicht bemerkt, dass am sehr klebrigen Sicherungsetikett ein kleines Tütchen mit Marihuana hängengeblieben war.
Bringt mir zwar das Kaugummi nicht zurück, aber trotzdem feixte ich mir einen. Ich bin mit den Schwarzmarktpreisen von Gras nicht vertraut, aber das Tütchen dürfte den Wert des Kaugummis um ein paar Euro übersteigen. Nennt sich wohl in Fachkreisen ein Minusgeschäft.
Als ich auf der Leiter stand, um an der Decke etwas zu befestigen, fiel mein Blick von oben in den Raum zwischen den Rückwänden in einer Regalgondel. Außer meinem Blick ist dort in der Vergangenheit auch schonmal etwas reingefallen:
Was mag das nur sein?
Wir haben damals zur Neueröffnung dieses Marktes einen Teil der alten Regale übernommen. Sie wurden nur anders hingestellt und dann von uns gereinigt. Im Laufe der Jahre sind uns schon häufiger alte Produkte teilweise buchstäblich entgegengefallen, die irgendwann vor unserer Zeit hinter die Regalteile gerutscht waren. Hier zum Beispiel in einem Beitrag aus 2008.
Diesmal gab es von frischli den "Vanille-Cowboy":
Schon seit über 20 Jahren abgelaufen… Ob der Inhalt noch genießbar ist?
Und das alles gab es zum Preis von Einemarkneunundzwanzig.
Unter unserem Packtisch haben wir ein Sparbuch gefunden. Das Buch ist ganz offensichtlich mal nass geworden, es hat inzwischen Schimmelflecken und wurde zuletzt im Oktober 2001 nachgetragen.
2,79 D-Mark lagen dort zuletzt drauf. Mit Zinsen dürften das jetzt ein Vermögen knapp zwei Euro sein – wenn überhaupt.
Ich werd's trotzdem mal bei unserer Sparkasse in den Briefkasten werfen. Vielleicht freut sich der Besitzer ja trotzdem, auch wenn's nur wenig Geld ist.
Ich habe gerade ein abgerissenes Etikett unserer Warensicherung in einem unserer Regale gefunden. Den am Kleber hängengebliebenen Papierfetzen nach zu urteilen war's eine Packung Jacobs-Kaffee, die dort ihren anonymen Weg nach draußen gefunden hat. Läßt sich leider nicht immer vermeiden. Wer wirklich stehlen möchte, wird dies immer irgendwie schaffen.
Er/Sie sollte sich aber beim Entfernen des Sicherungsetikettes nicht erwischen lassen: Ein Sicherungsetikett auf einer Ware ist eine Zusammengesetzte Urkunde und wer diese trennt, macht sich der Urkundenfälschung strafbar - und was einem dann wiederfahren kann, steht hier: §267 StGB