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Leserfrage zu Alkoholkauf durch Minderjährige

Vor einer Weile habe ich eine Mail von einem langjährigen Blogleser bekommen, der einfach mal mal meine Meinung zu einer Sache hören wollte, die ihm privat passiert ist:

Hallo Björn,

ich bin seit vielen Jahren ein stiller Genießer Deines Blogs. Da ich durch Dich einen Einblick in die Welt der Supermärkte bekommen habe, möchte ich Dich um Deine Meinung bitten:

Unsere 17-jährige Tochter hat im örtlichen Edeka für eine Halloween-Party eingekauft. Neben reichlich Softdrinks der Eigenmarke wurden auch diverse Flaschen Wodka und Tequila eingekauft. Waren im Gesamtwert von 200€. Die Verkäuferin hat sich mündlich bestätigen lassen, dass unsere Tochter 18 sei. Eine Ausweiskontrolle fand nicht statt.

Nun sind bei der Party natürlich diverse Getränke übrig geblieben. Neben 5 Flaschen Wodka noch 11 Pakete der G+G Cola, Orange und Zitrone in unversehrt eingeschweißten Six-Packs. Der örtliche Händler lehnt eine Rücknahme ab. Wie würdest Du damit umgehen. Auch in Hinblick des Alkoholverkaufs an Minderjährige und unter Berücksichtigungen des "Taschengeldparagraphen"?
Puh, das wirkte kompliziert. Ich machte mir ein paar Gedanken darüber, wie ich mit der Situation umgehen würde und stellte mir dabei auch immer die typische Verteidiger-Antwort vor: "Können Sie das beweisen?" Ich bin natürlich kein Anwalt und genau mit diesen Worten begann auch meine Antwort:

Moin,

ich bin kein Anwalt, aber ich versuche mal, meine persönliche Einschätzung zu geben. Kommt demnächst auch noch mal im Blog. ;-)

Grundsätzlich dürften bei einer 17-jährigen auch 200 Euro wertmäßig noch unter den Taschengeldparagraphen fallen. Da bis zur Volljährigkeit ausdrücklich davon ausgenommen "von den Eltern verbotene" Waren sind, wäre eure (elterliche) Einstellung dazu nicht unwichtig. Ich würde meiner Tochter nicht den Kauf erlauben, andere eben schon. Da kommt dann der zweite Faktor: Muss der Kauf von den Eltern verboten sein oder reicht auch eine gesetzliche Regelung? Die würde nämlich in diesem Fall greifen.

Der Edeka-Markt hätte ihr den Alkohol natürlich gar nicht verkaufen dürfen. Bei uns gilt pauschal die Anweisung, wenn jemand nicht definitiv aussieht als wäre er älter als 25, könnte er oder sie auch 16 sein.
Aber: Die Halloween-Party ist ja nun vermutlich schon zwei Wochen her, der Kauf fand noch irgendwann davor statt. Irgendwelche Beweise sind wahrscheinlich nur die Aussage der einen gegen die Aussage der anderen. Wie wollt ihr ernsthaft nachträglich beweisen, dass eurer Tochter der Alkohol verkauft wurde? Vielleicht war sie ja nur dabei und ein volljähriger Freund oder Freundin hat den Kauf abschließend getätigt. Wenn ich als Ladenbetreiber meine Haut retten müsste, würde ich genau so argumentieren.

Zur Warenrückgabe: Nach zwei oder vermutlich sogar eher drei Wochen nach dem Kauf ist natürlich aus Sicht des Marktes nicht mehr unbedingt zu verstehen, warum die Ware erst jetzt zurückgegeben werden soll. Abgesehen davon, dass sie die Artikel eben auch grundsätzlich gar nicht zurücknehmen müssten, sofern nicht irgendjemand beweisen kann, dass der Verkauf rechtswidrig erfolgt ist. Ein Qualitätsmangel an der Ware besteht ebenfalls vermutlich nicht.

Da man mit Freundlichkeit immer weiter kommt: Fragt doch mal nett und ohne wilde Drohungen nach, ob ihr zumindest nur den Alkohol (die Softdrinks würden bei den Teenies in den nächsten Wochen doch bestimmt leer werden) zurückgeben dürft, notfalls auch nicht gegen Bargeld sondern einen Einkaufsgutschein des Marktes. Das wäre dann aber reine Kulanz des Marktes.

Wie gesagt: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Einschätzung als Ladenbetreiber, Vater und jemandem mit (vermutlich) halbwegs gesundem Menschenverstand.

Würde mich aber freuen, wenn du mir noch mitteilst, wie die Sachen weiter- oder ausgegangen ist. :-)
Die Antwort folgte tatsächlich nach einer Weile. Kurz: Er hatte eine E-Mail an den Markt geschrieben und die Situation geschildert und darin auch, wie ich es auch vorgeschlagen hatte, freundlich nach einer kulanten Lösung gefragt. Man einigte sich schließlich darauf, dass die komplette restliche Ware im Tausch gegen einen Gutschein zurückgenommen wird. Das war dann wohl für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung.

Lasst das aber nicht zur Gewohnheit werden, ich kann von hier aus nicht alle eure Probleme lösen, die ihr in irgendwelchen Supermärkten habt. :-P

Anzeige wegen – ja, was denn eigentlich?

Ein Mann stand vor der Ladentür und verlangte, mich zu sprechen. Ich ging mit gemischten Gefühlen nach vorne, denn solche Anfragen enden niemals damit, dass mir jemand ein Präsent mit netten Worten überreichen möchte.

Ich stellte mich vor ihn und er ratterte sofort einen Monolog herunter: Er hat hier Hausverbot, aber das wäre illegal, denn das Verfahren wurde offiziell nach Paragraph xyz des Strafgesetzbuchs eingestellt worden. Deshalb wird er jetzt den EDEKA-Markt, genauer gesagt den Inhaber des EDEKA-Marktes anzeigen und verklagen, das hat ihm auch sein Anwalt geraten. Und überhaupt wüsste er auch gar nicht, was man ihm vorwerfen würde und wenn es eine Videoaufzeichnung gäbe, hätte er ein Recht darauf diese zu sehen und ansonsten könnte man ihm überhaupt nichts …

Mit einem nahtlos angehängten "Auf Wiedersehen" drehte er sich um und ging. Über meinem Kopf ploppte ein Fragezeichen auf, dass von Sekunde zu Sekunde größer wurde.

Etwas später beruhigte mich eine Kollegin: "Ach, der ist sowieso komisch. Das hat der schon so oft erzählt. Immer wenn der auf Drogen ist, kommt der her und erzählt irgendjemandem diese Geschichte."

Ich konnte mich an den Typen zwar überhaupt nicht erinnern (ich und Gesichter …), aber wenn der hier Hausverbot hat, ist das auch begründet. Und nur, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde, heißt ja nicht, dass die Vertrauensbasis für weitere Besuche hier im Geschäft ebenfalls weiterhin gegeben ist.

Werbung für Seminare

Seit ein paar Jahren trudelt hier immer wieder mal Werbung für irgendwelche Seminare ein, die mir von einer großen Anwaltskanzlei mit Ablegern im gesamten Bundesgebiet in unregelmäßigen Abständen nach wie vor angeboten werden.

Die Post von denen landet inzwischen ungeöffnet im Altpapier. Sollten die mir jemals was Wichtiges schicken wollen, sind sie hoffentlich schlau genug, die Sendung eingeschrieben zuzustellen. :-P

Post von einer Anwaltskanzlei

Post von einer Anwaltskanzlei, mit der ich noch nie zu tun hatte. Der Umschlag enthielt spürbar mehrere Seiten. Man macht sich ja in Sekundenbruchteilen unzählige Gedanken, was einen da für eine unangenehme Überraschung erwarten wird.

Dass da in dem Brief dann doch nur profane Werbung für ein Seminar, das an Arbeitgeber gerichtet ist, steckte, war dann zwar gewissermaßen auch eine Überraschung, aber die ließ sich mit einer Handbewegung in Richtung Papierkorb buchstäblich schnell vom Tisch schaffen.

Herr Antje und das Tofutier

Auf jeden Fall sind die Entwickler vegetarischer Produkte locker drauf… :-)

(Vielan Dank an Luis für den Hinweis und die Bilder.)



[Hier fehlt ein Foto eines Produkt, das eine Markenrechtsverletzung (nicht durch mich sondern durch den Hersteller) darstellte. Am 15. November 2018 wurde ich in gewohnt anwaltlichem Tonfall aufgefordert, das Foto zu löschen.]