Dosenpfand: Beschädigte Dosen
Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?
Erkennbarkeit ist natürlich relativ. Nicht lesbare Dosen werden dem Händler nämlich nicht gutgeschrieben. Und die Diskussion mit den Kunden darf ich dann führen.
Auf der Website der DPG heißt es, dass die Gebinde unbeschädigt sein müssen. Desweiteren habe ich noch die Aussage des Tomra-Vertreters im Kopf, der mir gesagt hat, dass "plattgedrückt=entwertet" ist. Diese Aussagen werden sich sicherlich in der Form nicht halten lassen.
Klar, ich werde entsprechende Werbemittel einsetzen, um meine Kunden zu informieren. Aber auch DinA3-Plakate können übersehen werden.
Das Umweltministerium schreibt: "Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen muss der Einzelhändler zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Der Händler sollte allerdings noch erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt und er diese in seinem Sortiment führt."
Update: Der Händler sollte allerdings an Hand der auf der Verpackung aufgebrachten Kennzeichnung erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt.
Erkennbarkeit ist natürlich relativ. Nicht lesbare Dosen werden dem Händler nämlich nicht gutgeschrieben. Und die Diskussion mit den Kunden darf ich dann führen.
Auf der Website der DPG heißt es, dass die Gebinde unbeschädigt sein müssen. Desweiteren habe ich noch die Aussage des Tomra-Vertreters im Kopf, der mir gesagt hat, dass "plattgedrückt=entwertet" ist. Diese Aussagen werden sich sicherlich in der Form nicht halten lassen.
Klar, ich werde entsprechende Werbemittel einsetzen, um meine Kunden zu informieren. Aber auch DinA3-Plakate können übersehen werden.
