Drohen mit dem Inkassobüro
Eine Rechnung habe ich (nachweisbar) bezahlt. Die Bankverbindung und auch die angegebene Rechnungsnummer stimmten definitiv. Trotzdem habe ich nun eine Mahnung bekommen, in der auch gleich sehr direkt damit gedroht wird, die Angelegenheit an ein Inkassobüro zu übergeben.
Muss ich die Angelegenheit aufklären? Irgendwie habe ich keine Lust, mir nach dem Tonfall auch noch Mühe zu machen. Sollen die doch selber ihre Kontoauszüge überprüfen.
Muss ich die Angelegenheit aufklären? Irgendwie habe ich keine Lust, mir nach dem Tonfall auch noch Mühe zu machen. Sollen die doch selber ihre Kontoauszüge überprüfen.
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Kommentare
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blogleserv2.0 am :
PS: wer das nicht versteht, bitte alle alten Einträge mit Kommentaren lesen.
Raoul am :
Christina am :
Superblogger am :
Lass die sich schön mal ein paar Kosten vom beauftragten Inkasso aufbrummen. Vielleicht geht das Inkasso sogar durch bis zum Mahnbescheid *LOOOOOOOOOOOOOOL*
Es schallt IMMER so aus dem Wald, wie man hineinruft
indalo am :
Mirco am :
Telefonisch war die Sache schnell erledigt, aber scheinbar gibt es immer noch einen Eintrag in meiner Kundendatenbank, denn als ich ein paar Wochen später mal wieder dort bestellen wollte, verlangten die plötzlich per E-Mail Vorkasse, da es bei mir in der letzten Zeit zu Zahlungsproblemen gekommen sei.
Tut mir leid, ich habe nichts gegen Vorkasse, aber wenn man mit Zahlung auf Rechnung wirbt, dann bitte auch dann noch, wenn das eigene Unternehmen einen Fehler gemacht hat.
Seit dem wird halt woanders bestellt.
Anonymus am :
Insofern würde ich eher zum Nichtstun raten: Denn noch viel ärgerlicher ist es, wenn man die Firma auf ihren Fehler hinweist, sie aber dennoch auf Inkasso besteht. Das kommt ja auch nicht gerade selten vor in Deutschland!
Deshalb sollte der Grundsatz gelten: Ich habe meine Pflicht erfüllt, ich rühre keinen Finger mehr.
Earonn am :
Ich würde eine - höfliche (wenn Du den unhöflichen Ton bemängelst, ist das doch eine gute Gelegenheit, denen zu zeigen, wie man es richtig macht ^^ ) Mail zurückschreiben, evtl. mitsamt Screenshot des entsprechenden Kontoauszug-Ausschnitts. Dann können die prüfen, ob das Geld überhaupt bei ihnen eingegangen ist.
(Wie man sieht - ich arbeitete lange auf der Seite, die die Mahnungen verschickte, unsere waren allerdings höflicher).
Auch wenn man selbt einen Fehler gemacht hat, freut man sich doch, wenn der andere einem hilft, diesen zu beheben, oder?
Wer von euch noch keinen Fehler im Beruf gemacht hat, werfe mal locker den ersten elektronischen Stein (oder spiele die beleidigte Leberwurst). Ich bleib da lieber verständnisvoller Mensch.
Das bezieht sich auf den Fehler an sich, nicht auf den Ton der Zahlungserinnerung!
Anonymus am :
Wie erklären Sie es aber, daß es in Deutschland derart viele Fälle gibt, wo Kunden über einen langen Zeitraum von einer Firma belästigt werden, obwohl diesen Kunden nichts vozuwerfen ist, sie ihren Zahlungsverpflichtungen längst nachgekommen sind? Das geht tatsächlich bis zum Inkasso, obwohl die Zahlung längst eingegangen ist, nur die Firma es nicht kapiert, weil sie nicht rechnen oder nicht denken kann.
Und was sagen Sie dazu, daß mehrfache Hinweise des Kunden die betr. Firma nicht zum Einlenken bewegen können?! Das ist doch die leider alltägliche Absurdität, nicht ein einmaliger und schnell behobener Fehler.
christian Stephan am :
das ist deren job sollen sie doch gescheid in ihren unterlagen nachschauen da würde ich keinen tastendruck für aufwenden
Max_Förster am :
Anonymus am :
NewsShit! am :
Aussteiger am :
und wenn dann der gerichtliche Mahnbescheid kommt, musst Du reagieren und diesem widersprechen.
Das kostet nichts.
Und falls dann eine Klage kommt, brauchst Du nur die Belege vorlegen.
Aber schneller gehts natürlich, denen eine Mail mit den Daten zu schicken.
Und die muss nicht freundlich formuliert sein.
Anonymus am :
Alexander am :
Amerikanerjan am :
Anonymus am :
Wer einen Mahnbescheid beantragt, der muß schon im eigenen Interesse sicherstellen, daß seine Forderung auch 100%ig berechtigt ist, sonst schneidet er sich, auch finanziell, ins eigene Fleisch.
Ein Schufa-Eintrag hat mit einem Mahnbescheid nicht das Geringste zu tun. Schufa-Einträge kann man überhaupt nur unter zwei Bedingungen veranlassen: daß man selbst ein Geschäftsverhältnis mit der Schufa unterhält (viele Firmen haben das nicht) und daß der Eintrag auch zutreffend ist. Unzutreffende Einträge kann der Betroffene löschen bzw. zuerst sperren lassen. Die Drohung mit unzutreffenden Schufa-Einträgen ist übrigens illegal.
Heiko am :
PS: Sicher, das sich Deine Zahlung und deren Mahnung nicht überschnitten haben?
evchen am :
Nicht mehr und nicht weniger.
Im normalen Geschäftsverkehr macht man das bei Mahnungen, die schon mal passieren können, obwohl gezahlt wurde, nicht. Da weist man dann höflich daraufhin, dass wohl ein Fehler vorliegen dürfte, aber der Ton macht die Musik.
Ryan am :
Freundliche Briefe, über die der professionelle Zahlungsverschlepper nur lacht, sind nur unnötiger Kostenaufwand für den Gläubiger.
Die zahlungsunwilligen Schuldner zahlen heute nicht mehr, wenn es nicht richtig teuer und unangenehm wird.
Bei Buchungsirrtümern, die passieren können, leidet der ehrliche Kunde natürlich auch unter den Schmarotzern, weil er automatisch ein saftiges Drohschreiben bekommt.
Anonymus am :
Außerdem kommt ja hinzu: Wenn ich die Firma ausdrücklich darauf hingewiesen habe, daß ich als (angeblicher) Schuldner nicht zahlen werde, darf sie im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht gar kein Inkassobüro einschalten. Sie würde für diese Kosten sonst selbst aufkommen müssen.
Ryan am :
Nach Mahnung gleich per gerichtlichem Mahnbescheid und ggf. Klage die Forderung zu titulieren und die Zwangsvollstreckung einzuleiten ist bei zahlungsfähigen Schuldnern tatsächlich empfehlenwert.
Anonymus am :
Tichondrius am :
irgendeiner am :
Die freundliche Version wäre natürlich, dem Mahnenden Bescheid zu sagen, damit der sich die weiteren Kosten spart, aber das musst du selbst wissen, je nach dem, wie asozial das Schreiben formuliert war. (Wobei das ja mittlerweile auch schon Textbaustein ist)
S. am :
So ganz ohne Hinweis, dass schon bezahlt wurde, glaube ich nicht, dass nochmal die Kontoauszüge überprüft werden.
Ich arbeite bei einer Krankenkasse, in unseren Mahnungen ist auch vermerkt, dass wir nach einer Woche ohne Zahlung ggf. ZV Maßnahmen einleiten müssen. Krankenkassen und Finanzämter können direkt Vollstreckungsmaßnahmen (Kontenpfändungen, Gerichtsvollzieher, etc.) einleiten.
Von daher habe ich auf solche Vorgänge noch einen anderen Blickwinkel.
Anonymus am :
Daß Fehler vorkommen - ganz klar (siehe oben). Warum versuchen nur alle Fehlerverursacher, die Schuld auf andere zu delegieren, und warum finden sich so viele, die eine derartige Verantwortungslosigkeit unterstützen? Und dann noch der nette Ton der Fehlerverursacher gegenüber Herrn Harste. Da fällt doch die Entscheidung leicht ...
Claudia am :
Andernfalls halt nochmal schreiben und in einem etwas schärferen Tonfall einfach mal eine schriftliche Entschuldigung verlangen. Hat bei mir dazu beigetragen, dass die Herren Inkasso Ruhe gegeben haben.
antispammerin am :
Björn, Du hast Dir nix zu schulden kommen lassen, Dir kann eigentlich nix passieren wenn Du nicht reagierst
vielleicht melden die sich ja mit ner 2. Mahnung oder merkens selber und entschuldigen sich
Drücke die werten Daumen
Max_Förster am :
tokra am :
christa am :
Dann darf man auf gar keinen Fall versäumen, fristgerecht Widerspruch einzulegen!
Wer das nicht tut, riskiert den Besuch des Gerichtsvollziehers. Und dann ist wirklich alles zu spät.
Erst wenn man Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, ist das Inkassounternehmen bzw. der Forderer in der Pflicht vor Gericht nachzuweisen, dass seine Forderungen berechtigt sind.
Das bringt Kosten, die der Kläger erst einmal verauslagen muss.
Und da den meisten dann doch noch einfällt, dass ihre Forderungen wohl doch nicht so ganz berechtigt waren, bekommt man dann vom Amtsgericht einen Bescheid, dass der Kläger den Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zurückgezogen hat.
Erst dann kann man sich entspannt zurück lehnen. Wirklich erst dann.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Selbst-Erlebnis-Bericht mit dem Magenta-Riesen und einem Fitness-Studio.
Walter am :
Merke: Wenn man auf MB und VB nicht reagiert, kommt der GV etc. auch bei völlig unberechtigten Forderungen. Aussitzen funktioniert hier also nicht.
Die Lösung #20 finde ich hier sehr passend
Ryan am :
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Vollstreckungsbescheid