Und Glasscherben?
Vor knapp einem Jahr (oha, so lange ist das schon wieder her..?) erwähnte ich die damals in den Medien recht präsente Thematik, dass Abfälle (und eben auch noch brauchbare Lebensmittel) in Supermarkt-Müllcontainern mit Chemikalien übergossen wurden, damit Containerern das Leben schwer gemacht wird.
Interessant war in dem Zusammenhang auch die Diskussion, ob man nun die Mitarbeiter der Supermärkte für eventuelle Folgen (z.B. Gesundheitsschäden) haftbar machen kann oder ob dieses Verhalten sogar schon mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen könnte.
Nun gab es ja schon häufiger Rückrufe aufgrund von Verunreinigungen von Produkten, zum Beispiel mit Glasstücken. Mitunter sollen diese aus dem Verkauf genommenen Packungen direkt vor Ort entsorgt werden. Also landen sie im Müllcontainer.
Und jetzt kommt die ach so theoretische, sich aber nach der alten Diskussion beinahe aufzwängende Frage: Was ist, wenn diese scheinbar "guten" Produkte jemand aus dem Container mitnimmt, verzehrt und sich (schwere) Verletzungen, ggf. sogar mit Todesfolge zuzieht?
Hätte man einen Warnhinweis dranhängen sollen? "Lebensgefahr!" – oder sollte nicht generell bei "Abfällen" (Inklusive "weggeworfene noch verzehrfähige Lebensmittel") genug viel Skepsis vorhanden sein?
Interessant war in dem Zusammenhang auch die Diskussion, ob man nun die Mitarbeiter der Supermärkte für eventuelle Folgen (z.B. Gesundheitsschäden) haftbar machen kann oder ob dieses Verhalten sogar schon mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen könnte.
Nun gab es ja schon häufiger Rückrufe aufgrund von Verunreinigungen von Produkten, zum Beispiel mit Glasstücken. Mitunter sollen diese aus dem Verkauf genommenen Packungen direkt vor Ort entsorgt werden. Also landen sie im Müllcontainer.
Und jetzt kommt die ach so theoretische, sich aber nach der alten Diskussion beinahe aufzwängende Frage: Was ist, wenn diese scheinbar "guten" Produkte jemand aus dem Container mitnimmt, verzehrt und sich (schwere) Verletzungen, ggf. sogar mit Todesfolge zuzieht?
Hätte man einen Warnhinweis dranhängen sollen? "Lebensgefahr!" – oder sollte nicht generell bei "Abfällen" (Inklusive "weggeworfene noch verzehrfähige Lebensmittel") genug viel Skepsis vorhanden sein?
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Kommentare
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FaaBiiilein am :
Aber warum kann man verzehrfähige Lebensmittel nicht an solche Verteilen, bei denen man weiß, dass sie es nötig hätten?
Du schreibst selber oft genug von Kunden, bei denen du weißt, dass sie nicht die besten Lebensumstände haben.
Naklar, das Gesetz verbietet es, irgendwie, glaube ich.
Aber es wird schon keiner zum Ordnungsamt rennen deswegen.
M.H.D. am :
Siggy am :
Welche Farbe hat denn diese "skepsiss" und was ist das überhaupt?
OxKing am :
Oder hab ich das geträumt?...
Eric am :
Ich kann als Entsorgender nur dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sich der Entsorger an etwas verletzt, was im entsprechenden Container nichts zu suchen hat (Glas im Papiercontainer z.B. oder gefüllte Druckbehälter zwischen Blech).
Wenn ich in einem Mischmüllcontainer Salatköpfe und zerbrochene Glasflaschen entsorge, kann man mich ja nicht dafür zur Verantwortung ziehen, dass jemand die mit Glassplittern versetzten Salatköpfe aus dem Container zieht und sich daran verletzt.
Fred am :
Sam am :
So weit kommt es noch, dass man auch noch Gefahrenhinweise auf den MÜLL kleben muss, oder eine spezielle Lagereinrichtung für sowas benutzen muss (Stichwort Fugu Innerein).
Bei uns hätte so jemand so oder so keinen Spass, bei uns geht nur das in den Container, was wirklich verdorben ist.
manni84654 am :
WUHA
Peter am :
Man kann ja auch (ich weiss nicht ob man das darf), aber einfach die Sachen draußen in Kisten stellen und was abends weg is, is weg, der Rest kommt halt in den Müll... Auf dem Wochenmart werden alle Sachen weggeworfen, die nicht bis Verkaufsende verkauft sind... Zumindest in Hamburg, hab im Tv gesehen wo jemand dann gefragt hat, aber trotzdem nix bekommen hat, der Mitarbeiter hat munter alles weiter weg gekippt...
Ich finde man sollte den Leuten die es brauchen es einfach gönnen...
Sam am :
So funktioniert ein Wirtschaftsbetrieb nicht, so funktioniert eine Armenküche.
FaaBiiilein am :
Hab ja oben geschrieben, dass er ja gewiss einige Kunden kennt, die es nötig hätten.
Stefan B. am :
EDK am :
So kann man kein Unternehmen führen.
Genau zu diesem Zweck wurde die Tafel gegründet, die eine Bedarfsprüfung vornimmt und die Lebensmittel in räumlicher Entfernung von der "Quelle" verteilt.
Allerdings sollte auch hier klar sein: Die Tafel (und andere Angebote) verteilen kein Essen um den Hungertod zu verhindern. Sie verteilen Essen, damit die Empfänger ihr Geld für andere Dinge ausgeben können. Manchmal Schulbücher, mal eine Klassenfahrt, gelegentlich aber auch Zigaretten, Alkohol oder das Sky World Abo.
Da Björn die Lebensmittel allerdings bis zum bitteren Ende verkauft, etwa als (deklarierte und vergünstigte) Ware mit abgelaufenem MHD, kann er die Tafel nicht mehr beliefern (die nehmen solche Produkte nicht mehr an). Ihm bleibt also nur der Müll.
Und hier schließe ich mich einigen anderen Kommentatoren an: Wer seine Lebensmittel aus der Mülltonne klaubt, muß im Zweifel mit Glasscherben in den Lebensmitteln rechnen. Oder eben mit einer tödlichen Hirnhautentzündung, wenn er in den letzten Wochen bei einem der Discounter Käse aus dem Müll gestohlen hat.
DJ Teac am :
Ratten....
Deswegen ist es in fast jeder Stadt vom Ordnungsamt verboten.
OliveR am :
Alwin am :
"Das Gerät ist nicht dazu bestimmt, mit ihm die Wohnung zu heizen, oder Kleidungsstücke, Haustiere, Bücher, Zeitungen oder ähnliche Dinge zu trocknen."
Auch nett:
"Benutzen Sie das Gerät nicht als Abstellkammer. Ein unbeabsichtigtes Bedienen kann die darin aufbewahrten Gegenstände oder das Gerät zerstören." (Ist etwa wie: Übernachten Sie nicht in Müllcontainern. Ein möglicherweise beabsichtigtes Entleeren...)
Cookie Monster am :
Knaller am :
Der Besitz von Selbstschussanlagen mit Pfeffer-Gaspatronen z.B. ist nicht verboten, deshalb kann man die auch problemlos zum Sichern seines Eigentums verwenden.
WalterN am :
Über den Paragrafen "Notwehr" bleibt man allerdings straffrei, wenn man es doch mal gegen eine Person einsetzt. Aber der Notwehr-Paragraf dürfte ja für ne Selbstschuss-Anlage nicht anwendbar sein
Man darf übrigens auch keine Anlagen bauen, um mit Stromschlägen sein Eigentum zu schützen...
Gruß
Walter
Cookie Monster am :
...also ich meinte jetzt, das mit der chemischen Behandlung, womit niemand rechnen kann. Bei Glas ist es natürlich etwas anderes.
NewsShit! am :
Wir reden hier nicht von einer Kiste, die am Straßenrand steht sondern von einem MÜLL-CONTAINER, in dem man vorrangig MÜLL vermuten kann.
Wer das Zeug daraus isst, tut das auf eigenes Risiko. Da braucht es keine Regulierung durch Behörden oder sonstwen...
Peter am :
Wenn man abends das ganze Zeug weg schmeisst (ich weiss ja nicht wie oft ihr an den Container müsst), aber so eine Art Schloss am Container würde doch abhilfe schaffen...
EDK am :
Ich glaube soviel Selbstverantwortung sollten wir unserer Bevölkerung zutrauen. Und wer wider besseren Wissens trotzdem aus dem Mülleimer nascht, muß die Konsequenzen eben ertragen.
Raoul am :
bigd am :
Brian am :
mareike26 am :
Das ist ein Muellcontainer, kein 'Hol-Dir-was-Du-willst-Container'.
Ich sehe nicht, wie Bjoern dafuer verantwortlich gemacht werden will.
Ich hoere immer das Argument mit den Tafeln: Nicht alles, was in einem Laden uebrigbleibt ist dafuer geeignet und wenn ich hoere, was die Tafeln zum teil fuer Ansprueche stellen, kann ich verstehen, dass so mancher Unternehmer 'Nein danke' sagt. Das wandert dann eben in den Muell. In diesem Land muss keiner verhungern und keiner ist auf den Muell anderer Leute angewiesen und muss sich sein Essen aus dem Container holen. we es doch macht, haftet fuer eigene Dummheit.
Jan Schejbal am :
Wenn ich Containerer erwarten würde, würde ich vermutlich einen Zettel drankleben "vorsicht, xy entsorgt weil Glassplitter enthalten sein können" - egal ob man es rechtlich muss oder nicht.
Ich schick die Frage mal ins usenet (de.soc.recht.strafrecht).
Max am :
Psycho am :
dev am :
Brian am :
Archer am :