Erhoffte straffreiheit durch T-Shirt-Aufdruck
Gerade in der neuesten Linksammlung in Udo Vetters Lawblog den Hinweis auf einen verurteilten Schwarzfahrer gefunden, der die Auffassung vertrat, sich nicht strafbar gemacht zu haben, weil er jeweils ein T-Shirt mit dem für jedermann gut sichtbaren Aufdruck "Ich fahre schwarz" getragen habe.
Was kommt als nächstes? "Ich bin ein Ladendieb?", "Ich bin ein Drogenverchecker." oder "I did it: Bankraub des Jahrhunders" – wohl kaum, dass einer der Träger ernsthaft das von ausgehen würde, deswegen nicht angemessen verknackt zu werden.
Apropos T-Shirt: Es gab vor Jahren mal ein Blog auf der Domain "flachsauger.de". Zu dem Blog gab es auch einen Spreadshirt-Shop und da konnte man unter anderem das unten abgebildete Shirt bestellen. Wollte ich ursprünglich mal verbloggen, bin dann davon abgekommen und habe vor ein paar Tagen den Screenshot auf meiner Festplatte wiedergefunden. Naja: R.I.P.
Was kommt als nächstes? "Ich bin ein Ladendieb?", "Ich bin ein Drogenverchecker." oder "I did it: Bankraub des Jahrhunders" – wohl kaum, dass einer der Träger ernsthaft das von ausgehen würde, deswegen nicht angemessen verknackt zu werden.
Apropos T-Shirt: Es gab vor Jahren mal ein Blog auf der Domain "flachsauger.de". Zu dem Blog gab es auch einen Spreadshirt-Shop und da konnte man unter anderem das unten abgebildete Shirt bestellen. Wollte ich ursprünglich mal verbloggen, bin dann davon abgekommen und habe vor ein paar Tagen den Screenshot auf meiner Festplatte wiedergefunden. Naja: R.I.P.
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Kommentare
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Max am :
Hamburger Jung am :
Fritz am :
Hajo am :
BTW: waren die 40 Euro früher nicht mal 60 D-Mark?
mfmfmf am :
Fritz am :
Hootch_nichteingeloggt am :
Grüße!
Gerhard Zirkel am :
Gerhard
isidor am :
horst55 am :
Timo am :
PAX am :
isidor am :
Normalerweise wird der Busfahrer sich aber weigern, das Angebot anzunehmen und sagen, dass er nur zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen befördert. Dann muss der Fahrgast draußenbleiben oder zahlen (also entweder den Fahrschein oder das erhöhte Beförderungsentgelt).
PAX am :
der_wahre_pop am :
DJ Teac am :
Allerdings hat man so lediglich gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, und nicht gegen ein Gesetz.
Genau da liegt der Unterschied.
Chuck am :
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip
Der Verkehrsbetrieb bietet eine Leistung, d.h. Transport, an und der Fahrgast akzeptiert seinerseits diesen Vertrag und schliesst darauf einen anderen Vertrag ab, in dem er ein Ticket bezahlt, als Abschlussvertrag wird die Leistung dann durchgeführt.
Man könnte nun argumentiert, dass man den Vertrag seinerseits nicht annimmt und das offen ankündigt, so dass es dann das Problem des Verkehrsunternehmens ist, wenn es einen trotzdem transportiert. Allerdings sorgen die Verkehrsbetriebe vor, denn man erkennt in diesem Fall konkludent einen anderen Vertrag an, nach dem man ein erhöhtes Beförderungsentgeld zu bezahlen hat
Jedenfalls hab ich die ganze Geschichte so interpretiert...
Mapaed am :
Er wusste und weiss dass für den ÖPNV an sich zu zahlen ist.
Er wusste und weiss dass der Beförderungsvertrag kontrolliert wird.
Und dass ein Verstoss gegen den Beförderungsvertrag geahndet wird. Mit erhöhtem Beförderungsentgelt.
Okay, und in dieser Situation wollte er sich ein Schlupfloch schaffen.
Nur, war das jemals offen? Ich denke nicht.
Wer sich mit dem ÖPNV befördern lässt nimmt eine Leistung in Anspruch - für die ist der Nachweis der Bezahlung nötig. Namtlich ein Fahrschein/Ticket.
Wer das Ticket nicht vorweisen kann - hat seine Nachweispflicht nicht erfüllt.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt das nun zum x-tausendsten mal.
Das T-Shirt "ich fahre schwarz" ist da doch eher als Aufforderung zu sehen "kontrolliere mich". Für die 10 Euro für das T-Shirt hätte er sich besser das eine oder andere Ticket kaufen sollen ...
PAX am :
Die zivielrechtlichen Ansprüche des Bus- und Bahhnunternehmens bleiben unberührt, es fällt nur der Grund für die Leistungserschleichung weg, weil man ja nichts erschleicht, wenn man es ankündig.
Das Gericht hat im Prinzip lediglich die Art der Ankündigung gerügt.
OxKing am :
Mal ehrlich, wer sich Bahnfahren nicht leisten kann soll sich halt n Fahrrad auf dem Flohmarkt besorgen. Kostet bestimmt auch nicht mehr als das extra für ihn angefertigte T-Shirt. Alternative: zu Fuß gehen.
JeriC_nicht_eingeloggt am :
kr am :
Max am :
JeriC am :
patavier am :