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Erhoffte straffreiheit durch T-Shirt-Aufdruck

Gerade in der neuesten Linksammlung in Udo Vetters Lawblog den Hinweis auf einen verurteilten Schwarzfahrer gefunden, der die Auffassung vertrat, sich nicht strafbar gemacht zu haben, weil er jeweils ein T-Shirt mit dem für jedermann gut sichtbaren Aufdruck "Ich fahre schwarz" getragen habe.

Was kommt als nächstes? "Ich bin ein Ladendieb?", "Ich bin ein Drogenverchecker." oder "I did it: Bankraub des Jahrhunders" – wohl kaum, dass einer der Träger ernsthaft das von ausgehen würde, deswegen nicht angemessen verknackt zu werden.

Apropos T-Shirt: Es gab vor Jahren mal ein Blog auf der Domain "flachsauger.de". Zu dem Blog gab es auch einen Spreadshirt-Shop und da konnte man unter anderem das unten abgebildete Shirt bestellen. Wollte ich ursprünglich mal verbloggen, bin dann davon abgekommen und habe vor ein paar Tagen den Screenshot auf meiner Festplatte wiedergefunden. Naja: R.I.P.


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Kommentare

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Max am :

Der Straftatbestand heißt "ERSCHLEICHEN von Leistungen". Hinter dem T-Shirt steckt also mehr dahinter, das ist ja gerade der Witz an der Sache. Ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ich bin ein kommunistischer, rechtsextremer Raubkopierpornoterrorist" hätte den Witz nicht.

Hamburger Jung am :

Du hast pädophil vergessen ;-)

Fritz am :

Eben, das ist ja der Gag. Wer den Verkehrsbetrieben eine Woche vorher per Mail mitteilt, dass er am x.y. um z Uhr mit Linie a schwarz fahren wird, übrigens ebenso ;-)

Hajo am :

Das wissen Bahn und Verkehrsbetriebe mittlerweile auch, daher steht auf den Schildern nicht mehr "Schwarzfahren kostet 40 Euro", sondern "wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, zahlt 40 Euro"... zumindestens hier bei uns.
BTW: waren die 40 Euro früher nicht mal 60 D-Mark?

mfmfmf am :

Und noch früher 40 DM.

Fritz am :

Die 40 € sind vermutlich auch mit Ankündigung fällig. Du würdest aber keine strafrechtlichen Folgen spüren. Vorausgesetzt, ein Richter ist ebenso der Meinung, dass man schlecht Leistungen "erschleichen" kann, wenn man schriftlich mitteilt, dass man gratis fahren wird und keine Reaktion kommt.

Hootch_nichteingeloggt am :

Die XX Euro sind aber nur das "erhöhte Beförderungsentgelt" gemäß der allgemeinen Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens. Mit Strafe hat das gar nichts zu tun.

Grüße!

Gerhard Zirkel am :

Was passiert, wenn die Verkehrsbetriebe darauf antworten und das Ansinnen untersagen?

Gerhard

isidor am :

Dann ist es Hausfriedensbruch! § 123 StGB, wenn er doch fährt.

horst55 am :

Beförderungserschleichung ist strafbar. Sofern das Schwarzfahren jedoch angekündigt wird, ist die Strafbarkeit durch das Fehlen der Beförderungserschleichung hinfällig, allerdings ist das vereinbarte erhöhte Beförderungsentgelt gemäß der Beförderungsbedingungen dennoch zu zahlen.

Timo am :

Ob derjenige, der sehr deutlich zu verstehen gibt, dass er eben keinen Vertrag abschließen will, sondern die Leistung nur rein faktisch in Anspruch nimmt, wohl etwas "vereinbart"?

PAX am :

Ja, mit Fahrtantritt gelten die Beförderungsbedingungen als vereinbart, egal welche andere Intention derjenige hatte.

isidor am :

Das ist falsch. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind AGB, die vom Kunden akzeptiert werden müssen. Wenn man nun gegenüber den Verkehrsbetrieben klar - also durch vorherige Ankündigung per Mail oder so, dass man den Busfahrer darauf aufmerksam macht, dass man diese nicht akzeptiert, ist dies eine Ablehnung des Angebots der Verkehrsbetriebe und ein neues Angebot, dass die Verkehrsbetriebe aber nicht annehmen müssen - der Beförderungszwang entfällt in diesem Fall. Das heißt, wenn der Busfahrer den Fahrgast dann mitfahren lässt, akzeptiert er das Angebot und der Fahrgast fährt zulässigerweise umsonst.

Normalerweise wird der Busfahrer sich aber weigern, das Angebot anzunehmen und sagen, dass er nur zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen befördert. Dann muss der Fahrgast draußenbleiben oder zahlen (also entweder den Fahrschein oder das erhöhte Beförderungsentgelt).

PAX am :

Genau. Und diese "Ankündigung" muss laut Urteil eben jedesmal beim Fahrer erfolgen und nicht per T-Shirt.

der_wahre_pop am :

Die Ankündigung muss nirgendwo erfolgen. Auch nicht beim Fahrer. Beim Betreten des Busses oder der Bahn akzeptiere ich die Beförderungsbedingungen, ganz egal, was auf meinen Klamotten steht. Wer nicht zahlen will, soll einfach nicht einsteigen.

DJ Teac am :

Es geht hier nicht darum sich um das erhöhte Beförderungsentgeld zu drücken, da kommt man nicht drumm herum....

Allerdings hat man so lediglich gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, und nicht gegen ein Gesetz.

Genau da liegt der Unterschied.

Chuck am :

So wie ich das verstehe, liegt der Knackpunkt irgendwo im Abstraktionsprinzip -- einer mystischen Eigenschaft des deutschen Rechts, die ziemlich flexibel und 'gewöhnungsbedürftig' ist ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

Der Verkehrsbetrieb bietet eine Leistung, d.h. Transport, an und der Fahrgast akzeptiert seinerseits diesen Vertrag und schliesst darauf einen anderen Vertrag ab, in dem er ein Ticket bezahlt, als Abschlussvertrag wird die Leistung dann durchgeführt.

Man könnte nun argumentiert, dass man den Vertrag seinerseits nicht annimmt und das offen ankündigt, so dass es dann das Problem des Verkehrsunternehmens ist, wenn es einen trotzdem transportiert. Allerdings sorgen die Verkehrsbetriebe vor, denn man erkennt in diesem Fall konkludent einen anderen Vertrag an, nach dem man ein erhöhtes Beförderungsentgeld zu bezahlen hat ;-)

Jedenfalls hab ich die ganze Geschichte so interpretiert...

Mapaed am :

Hatte der Typ eigentlich jemals auch nur den Hauch einer Chance mit seiner Argumentation durchzukommen?
Er wusste und weiss dass für den ÖPNV an sich zu zahlen ist.
Er wusste und weiss dass der Beförderungsvertrag kontrolliert wird.
Und dass ein Verstoss gegen den Beförderungsvertrag geahndet wird. Mit erhöhtem Beförderungsentgelt.
Okay, und in dieser Situation wollte er sich ein Schlupfloch schaffen.
Nur, war das jemals offen? Ich denke nicht.
Wer sich mit dem ÖPNV befördern lässt nimmt eine Leistung in Anspruch - für die ist der Nachweis der Bezahlung nötig. Namtlich ein Fahrschein/Ticket.
Wer das Ticket nicht vorweisen kann - hat seine Nachweispflicht nicht erfüllt.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt das nun zum x-tausendsten mal.
Das T-Shirt "ich fahre schwarz" ist da doch eher als Aufforderung zu sehen "kontrolliere mich". Für die 10 Euro für das T-Shirt hätte er sich besser das eine oder andere Ticket kaufen sollen ...

PAX am :

Auch du verwechselst hier was. Es ging nicht darum, um das Beförderungsentgelt, oder das erhöhte Beförderungsentgelt in Falle des Erwischtwerdens herumzukommen, sondern darum, eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.
Die zivielrechtlichen Ansprüche des Bus- und Bahhnunternehmens bleiben unberührt, es fällt nur der Grund für die Leistungserschleichung weg, weil man ja nichts erschleicht, wenn man es ankündig.
Das Gericht hat im Prinzip lediglich die Art der Ankündigung gerügt.

OxKing am :

Diese Blitzbirnen die meinen so nun umsonst Bahn fahren zu können sind garantiert die selben die dir im Supermarkt nach zwei Wochen ne Packung Wurst anschleppen, und meinen dieser müsse sie zurücknehmen, es gäbe ja 14 Tage Rückgaberecht. ;-)
Mal ehrlich, wer sich Bahnfahren nicht leisten kann soll sich halt n Fahrrad auf dem Flohmarkt besorgen. Kostet bestimmt auch nicht mehr als das extra für ihn angefertigte T-Shirt. Alternative: zu Fuß gehen.

JeriC_nicht_eingeloggt am :

Oh, Björn, ist der Screenshot von dir? Hattest du mal 'n Mac? (Ich hatte mal einen mit OS 9.2. Zum Kotzen. Windows 98 war dem imho weitweit überlegen. Kein Wunder, dass die in den 90ern fast pleite waren)

kr am :

Hm? Das Auswahlfeld bei "Größe" sieht aber deutlich nach XP aus.

JeriC am :

Ab dich und an @max: *facepalm* ich war noch nicht ganz wach.

patavier am :

also der renomierte (da zur zeit verfassungsrichter am bayrischen verf.gericht tätige) prof dem ich letztes jahr zu genau diesem Thema gelauscht habe sagte noch "die erschleichung von leisung seit durch dieses t-shirt nicht gegeben" und somit nach den gesetzen des deutschen staates nicht rechtswidrig. was den beförderungsvertrag angeht... so ists wahrscheinlich ein wahrhaftiger bruch dessen. somit seit anzumerken dass: nach kein gesetz im eigentlichen sinne überschritten wurde, jedoch ein vertrag gebrochen... schwierige situation über die man ohne staatsexamen ohnehin keine eindeutige lösung finden kann, jedoch sind die vom blog-autor genannten situationen nicht mit dem t-shirt des schwarzfahrers zu vergleichen. das sei als hauptaugenmerkt meines eintrags zu beachten :-P sry... bin nicht ganz bei sinnen dank bachelor-klausur-36H_lerntag ;-)

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