Fragen zum Einkaufsverhalten
David möchte wissen:
Spätestens, wenn man einen dieser Artikel tatsächlich in der Tasche vergisst oder übersieht, hat man die Anzeige am Hals. Und dann helfen meistens keine Ausreden oder Erklärungen mehr.
Wenn ich in einen Supermarkt gehe, mir aber keinen Einkaufwagen hole ("Das werd' ich schon tragen können"), dann später aber doch draufkomme, dass ich mir da zu viel aufgehalst habe, kann ich mir dann das Zeugs in die Taschen stecken? (Natürlich nur zu Transportzwecken, an der Kasse hol' ich das wieder hervor). Oder sollte ich das nur mit Waren machen, die auch aus den Jackentaschen rausschauen?Ich rate dringend davon ab, irgendwelche unbezahlten Waren in mehr oder weniger geschlossene Taschen zu stecken. Das kann im schlimmsten Fall mit einer Anzeige wegen Ladendiebstahl (oder zumindest dem Versuch eines solchen) enden. (Stichwort: Gewahrsamsenklave)
Spätestens, wenn man einen dieser Artikel tatsächlich in der Tasche vergisst oder übersieht, hat man die Anzeige am Hals. Und dann helfen meistens keine Ausreden oder Erklärungen mehr.
Und was mach ich eigentlich wenn ich mit, sagen wir mal, zwei S-Budget Energy-Drink-Dosen im Rucksack in einen Spar reingehe? Ich hab' da immer ein wenig ein unangenehmes Gefühl dabei, wenn die meine Tasche kontrollieren, könnten die ja annehmen ich hätt' die geklaut...Dafür gibt es eine sehr simple Lösung: Einfach vor dem Betreten des Marktes an der Kasse oder Information auf die mitgebrachte Ware hinweisen und ggf. einfach die Tasche abgeben.
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Kommentare
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FaaBiiilein am :
Zu der anderen Sache: Einfach Kassenbon mitnehmen
Peter am :
Meine Kunden verstehen auch selten, warum sie bitte mitgebrachte Ware vorm Eintreten anmelden sollen und daß ein Kassenbeleg bei Artikeln aus dem SB-Bereich genau gar nichts aussagt.
Einzelhandelsdetektiv am :
Natürlich muss niemans ins Büro mitkommen, natürlich halten wir uns an die Gesetze und machen diesen Job seit etlichen Jahren. Und sind wirklich scheiss freundlich . Sogar die Marktleiterin ist sehr zufrieden (Frauen in Chefpositionen sind schwierig zufrieden zustellen)
Das wäre dann der normale Ablauf.
Hatte letztens einen, der hat alle in die Jacke gesteckt und dann bei der Kasse fast wieder alles rausgeholt. Man konnte aber noch ein DVD in der Jackentasche sehen.
Natürlich hat er vergessen diese aufs Kassenband zulegen......... na klar )
Trelane am :
Jetzt gehe ich aber zur Zeit mit einem Kinderwagen einkaufen.
Ist es denn erlaubt, Sachen unten ins Netz zu tun, oder kann ich das Kind für den Einkauf an der Information abgeben?
Weil Kinderwagen+Einkaufswagen zu schieben ist gleichzeitig unmöglich.
Hugo am :
critx am :
MacSpi am :
der Dirk am :
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
LeJupp am :
" [...] Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. [...]"
Das ist sie hier ja nicht. Der festnehmende Jedermann macht sich in diesem Fall selbst strafbar.
Einzelhandelsdetektiv am :
Natürlich musst du keinem ausser der Polizei deine Tasche zeigen. Erstens aber, wir machen das im Büro, die ansprache etc und der weg zum Büro ist meist für andere Kunden nicht ersichtlich. Wir wollen ja keine Bloß stellen. Aber der "Lärmpegel" entscheidet letztendlich der Kunden. Dort wird dir erklärt, warum gerade du angehaltet wurdest und dass wir mit deiner Hilfe das Missverständnis ausräumen wollen.
Natürlich kannst du auch rumplären um dich schlageb, während du in Büro getragen wirst etc. Das entscheidest du alleine
MacSpi am :
Warum solltest du vomGegenteil ausgehen. Das nachfolgend beschriebene Verhalten wäre sogar bei einem echten Diebstahl sehr bedenklich.
"Natürlich musst du keinem ausser der Polizei deine Tasche zeigen. Erstens aber, wir machen das im Büro,"
Wobei man dazu sagen muß das jeder Anwalt rät eben nicht in das Büro mitzugehen weil man dort keine neutralen Zeugen hat.
"Natürlich kannst du auch rumplären um dich schlageb, während du in Büro getragen wirst etc."
Nötigung, Freiheitsberaubung, u.U. Körperverletzung. Dieses Verhalten ist einer der Gründe warum dazu geraten wird eben nicht mit in das Büro zu gehen.
Und man sollte nicht vergessen das der so behandelte Kunde jedes recht zur Notwehr bzw die Pasanten das Recht zur Nothilfe haben.
Auke am :
"Auf frischer Tat ertappt" ist dabei aber umstritten. Nach der herrschenden Lehre muss die Tat tatsächlich begangen und beobachtet worden sein. Nach der Rechtssprechung genügt (contra legem) ein Tatverdacht, der jedoch stark sein muss.
Wenn jemand anlasslos in meine Tasche schauen will, darf er das nicht. Ich warte auch nicht auf das Eintreffen der Polizei. Wenn man mich dazu zwingt, werde ich bei den eintreffenden Beamten eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung stellen. Es gibt leider viele Ladengeschäftbetreiber, die sich deutlich mehr herausnehmen als sie dürfen. Zum Glück betraf mich das noch nicht selber, sondern bei Nachfrage ("Darf ich in Ihre Tasche schauen?") reichte ein "Nein, das darf nur die Polizei bei begründeten Verdacht".
Ich weiß. Die armen Ladenbesitzer. Aber das erlaubt ihnen trotzdem nicht sich außerhalb des rechtlichen Rahmens zu bewegen.
Einzelhandelsdetektiv am :
http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/229/
Auke am :
Michaela am :
Darauf bin ich noch nie von irgendwem angesprochen worden.
Psycho am :
Traurige neue Welt...
DGR am :
Dabei trage ich den Rucksack immer offen in der linken Hand, in der Hoffnung das es offensichtlich genug ist.
Würde ich mit dem Verhalten bei Björn schon als potenzieller Ladendieb gelten?
Universum am :
Gutscheinbekommen am :
Durften sie nicht, also ging mein Bekannter, der dazu "gebeten" wurde, mit ins Büro - nicht ohne die Absicht zu erwähnen, die Polizei zu holen und eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung zu stellen.
Letztlich kamen die Jungs in grün umsonst und gingen ohne Anzeige von dannen, da der Filialleiter das "Problem" mit einem dreistelligen Einkaufsgutschein löste und auch versprach, die Security zu schulen und auf stichprobenhafte Taschenkontrollen zu verzichten.
Chris2 am :
Marburger am :
MacSpi am :
Dreistigkeit am :
Einzelhändler sind oft Meister darin, Kunden zu belügen und zu täuschen. Das geht über widerrechtliche Taschenkontrollen bis hin zu Schildern wie "Aufreißen der Ware verpflichtet zum Kauf" oder dem Ablehnen der Gewährleistungsabwicklung ohne Kassenbon.
Chris2 am :
Gutscheinbekommen am :
Löst viele Warenbsicherungsanlagen aus.
Bei nen Sportausrüster meinte die Security beim reingehen dann, wir sollten bei ihm wieder raus, weil er ja weiss, dass es bei uns bimmelt und falscher Alarm ist.
Und nein, wir haben es nicht ausgenutzt....
evchen am :
Entscheidung vom 10.06.2008,
Az: 4Ss 197/08
"Bei kleineren Sachen ist die Wegnahme bereits im dem Einstecken in die mitgeführte Tasche vollendet"
So wie ich den Shopblogger mittlerweile kenne, man munkelt bereits, in seinem Laden wären versteckt Nacktscanner installiert, macht der dann daraus eine größere Aktion: Alarmierung des SEK, Sperrung der umliegenden Strassen, etc.
Leute klaut doch einfach den ganzen Einkaufswagen, den kann man nicht in die Tasche stecken und wenn man damit durch die Kasse fährt, weiß doch keiner ob man die Ware in's Auto vor dem Geschäft laden will, oder einfach mit dem Wagen das Weite sucht.
Es sei denn der Shopblogger hat seine neuen Einkaufswagen mit dem intelligenten Diebstahlschutzsystem von Wanzl gekauft.
EG am :
Ich muss nämlich nicht nachweisen, dass ich nicht geklaut habe. Der Ladenbesitzer muss nachweisen, das ich es geklaut habe. Und wenn er das nicht kann, hat er Pech gehabt, nicht ich.
Genau so würde ich mir nicht in irgendwelche Taschen o.ä. schauen lassen, weder von dem Ladenbesitzer, noch von der Polizei.
Der Ladenbesitzer darf es sowieso nicht und die Polizei nur bei bestehendem Verdacht. Und nur weil irgendein Ladenbesitzer behauptet ich hätte etwas geklaut, ohne es auch nur irgendwie nachweisen zu können, gilt das nicht als Verdacht.
Sonst könnte das ja jeder behaupten und in meine Taschen reinschauen.
Lord (Kfm im Einzelhandel) am :
Der Laden kann mir maximal Hausverbot erteilen, und wenn ich nix geklaut habe kann ich als ehrlicher Kunde immer noch ne einstweilige Verfügung dagegen erwirken, oder dort halt nicht mehr einkaufen.
Und eh, nicht ICH muß beweisen daß ich nen Artikel legal besitze sondern der Händler.
Durchsuchen und in die Tasche schauen darf nur die Polizei. Und nur mal auf Verdacht ohne konkret den Diebstahl gesehen zu haben kann schwer in die Hose gehen.
Ich hab schon mal den halben Markt zusammengebrüllt, war sehr sehr peinlich für den Sicherheitsbüttel und erst recht für den GF als die Polizei kam....
Natürlich darf man dann auch nix in der Tasche vergessen. Aber solange die Verkäufer öfters vergessen, Produktsicherungen an der Kasse zu entfernen schockt mich eigentlich wenig
Dreistigkeit am :
Lieber Björn, wie wäre es, wenn du statt diesem Hinweis die Leser/Kunden einfach offen und ehrlich darauf hinweisen würdest, dass sie sich von keinem Supermarktpersonal in die Taschen schauen müssen? Damit hat sich dieses Problem nämlich eh erledigt. Wo niemand reinschauen darf, kann auch niemand etwas schon vorher Gekauftes finden.
Chris123 am :
Peter am :
Im Gegenteil, im hiesigen Bahr bin ich recht angepisst von der Tatsache, daß die Kundenschließfächer recht oft von Aktionsrollwagen oder Kindereinkaufswägen zugestellt sind.