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Alkohol kaufen mit Nachdruck

Tzz, Sachen gibt's... Da erfährt man nebenbei, dass wir mal wieder Kontakt zu einem Typen hatten, der hier mit einer Knarre in der Hand herumrannte.

Ein Mann wollte in der Nacht Alkohol kaufen. Da er schon mehr als reichlich betrunken war, er konnte nämlich kaum noch geradeaus laufen, beschlossen meine Mitarbeiter, ihm nicht zu weiterem Nachschub zu verhelfen. Im Gegenteil: Sie haben den schwankenden und lallend pöbelnden Mann freundlich aber bestimmt aus dem Laden geleitet.
Meine beiden Mitarbeiter hatten gerade vorsichtshalber von innen die Türen abgeschlossen, als der Typ draußen eine Waffe aus der Jackentasche zog und damit herumfuchtelte.

Ob nun echt oder nicht – die eilig herbeigerufene Polizei fackelte nicht lange und sackte ihn gleich ein. Was dabei herauskommt, werden wir wohl nicht erfahren.

Trackbacks

Der Shopblogger am : "Betrunkener hantierte mit Schusswaffe"

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Nachdem er in reichlich alkoholisiertem Zustand seinen Einkauf in einem Verbrauchermarkt mit 24-Stunden-Öffnung getätigt hatte, fiel ein 36 Jahre alter Mann dem Personal besonders auf. Der Betrunkene hantierte mit einer Waffe, die er zuvor aus seiner Jack

Kommentare

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OliveR am :

Bremen scheint ja ein gefährliches Pflaster zu sein.

Bennsheim am :

Gefährliches Pflaster? Bremen ist das New York der 80er!

Hamburger Jung am :

Wenn Deine Mitarbeiter als Zeugen befragt werden, erfährst Du eventuell doch etwas.

Andererseits: willst Du wirklich wissen, ob die Waffe echt war?

Gopher am :

> Wenn (...)

Aber nur wenn. Der Mann bekommt Prämienpunkte gutgeschrieben, die er gegen einen Plasma-TV oder eine Spielkonsole eintauschen kann. Fiele er noch unter das Jugendstrafrecht, wäre sogar ein ein Segeltörn in die Südsee drin.

Wunder am :

Na, da hat aber jemand Ahnung vom deutschen Rechtssystem. Bitte nenne mir doch mal ein paar Quellen, ja vllt sogar Paragraphen. Mir würde mal interessieren, wer wegen Bedrohung einen Plasmafernsehen gekriegt hat. Um es dir einfach zu machen, wäre ich schon mit einem einzigen Beispiel zufrieden ;-)

Achja, BILD-Quellen ignoriere ich grundsätzlich.

Gopher am :

IANAL, aber in der Theorie ist §§240f. StGB ein guter Einstieg.
In der Praxis zieht man wohl alle Rechtsgrundlagen zur Beschäftigung von Sozialpädagogen zu Rate.

Du glaubst nicht ernsthaft an polizeiliche Ermittlungen und eine Bestrafung des Mannes?

anonymous am :

Gnihihi, da steht anal.

der_wahre_pop_ am :

Da steht sogar, dass anal i ist. ;-)

Wunder am :

Na, eine Geldstrafe wird er schon bekommen. Der Rest hängt davon ab, ob die Waffe echt war oder nicht. Wenn sie es war, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.

Aber in dem von dir genannten Paragraphen, stand nichts von Bonuspunkten und Plasma-TV ;-)

Gopher am :

Ob bei dem Mann überhaupt etwas zu holen ist? Echt ist die Waffe immerhin und gänzlich unbescholten scheint der Täter auch nicht zu sein (siehe auch Link in #10), sodass sich der Gedanke eines gut gefüllten Bonuspunktekontos aufdrängt.

noir.desir. am :

Mal unabhängig von dem, was nachher passiert ist: Ist das üblich, dass der Händler entscheidet, wer wann wieviel Alkohol trinken darf? Was ist das Problem, wenn ein ERWACHSENER, der schon betrunken ist, sich weiter betrinken will?

Es soll Menschen geben, die sind ansonsten gute Kunden - oder würden es werden, wenn sie nicht so behandelt worden wären.

Aber Hauptsache, man kann sich mal wieder als Bloggerstar mit Blockwartallüren aufführen.

md am :

Laut Gaststättengesetz ist es den Wirten tatsächlich untersagt, an erkennbar Betrunkene weiterhin Alkohol zu verkaufen. Das Gaststättengesetz gilt zwar wohl hier nicht für Björn, aber es schadet nichts, wenn er sich hier auch dran hält.

Tichondrius am :

"Sie haben den schwankenden und lallend pöbelnden Mann freundlich aber bestimmt aus dem Laden geleitet."
Ich würde mal behaupten, dass zumindest das üblich ist. Dementsprechend fällt Einkaufen dann wohl flach.

Der Würfel am :

Soweit ich weiß muss ein Laden Dir nichts verkaufen. Wenn die Mitarbeiter oder der Besitzer sagen, dass Du nichts bekommst oder genau diesen Artikel nicht kaufen darfst, dann ist das so.

Nur weil die Artikel im Laden stehen ist noch längst kein Kaufvertrag zustande gekommen. Der endgültige Kaufvertrag entsteht erst beim Bezahlen.

Ich finde die Reaktion der Mitarbeiter sehr gut. Andere verkaufen Alkohol ohne Ende, auch an Minderjährige, nur damit der Gewinn so hoch wie möglich ist. Bei Björn wird wenigstens auf so etwas geachtet.

tyler am :

Du bringst da was durcheinander:
Das Grundrecht, sich zu besaufen, bedeutet für andere keine Pflicht, Alkohol zu verkaufen.
Und zu dem Argument der Kundenbindung:
Du wirst sicherlich mehr Umsatz verlieren als gewinnen, wenn man damit rechnen muss, in dem Laden jederzeit lallenden, torkelnden Schnappsleichen begegnen zu müssen.

noir.desir. am :

Wo schreibe ich etwas von einer "Pflicht, Alkohol zu verkaufen"? Ich schreibe etwas davon, dass ICH es erwachsenen Menschen zugestehe, so viel zu trinken wie sie wollen.

Wer einen Supermarkt betreibt, mit dem Verkauf von Alkohol beträchtliche Summen verdient, dem steht derartige (im Blog durchaus werbewirksame) Menschenfreundlichkeit nicht so richtig gut zu Gesicht. Ist mehr so eine hässliche, heuchlerische Fratze.

OxKing am :

Mit erwachsen meinst du bestimmt dass er Herr seiner Entscheidungen ist, und selbstbestimmt handeln kann. Einer alkoholisierten Person spreche ich das nun aber mal ganz provokativ ab. Zumindest ab einen bestimmten Punkt.
Irgendwann ist die geistige Reife und Entscheidungskompetenz die einen Erwachsenen von einem Kind oder Jugendlichen unterscheiden soll durch den Alkohol einfach so weit herabgesetzt dass durchaus Andere zu seinem Wohle entscheiden können.
Ich kann ja auch keinem Betrunkenen einfach so gestatten mit seinem Auto nach hause zu fahren.

Und das der Herr sich eben nicht mehr unter Kontrolle hatte zeigt sich doch wohl in dem Beispiel mit der Schusswaffe recht deutlich. Willst du etwa als Händler daran indirekt schuld sein dass er sich noch mehr Besäuft und dann noch schlimmeres macht, oder er vor eine Straßenbahn läuft? Ich finde schon dass Björn da als Händler eine gewisse Sorgfaltspflicht hat.

OxKing am :

Ach ja, wenn Björn jetzt geschrieben hätte dass er sich da raus hält und es ihn nichts anginge und er deshalb jeden weiter Alkohol kaufen lässt, selbst wenn er noch so besoffen ist, dann würden sich hier wahrscheinlich (teilweise die selben) Leute über dies verhalten aufregen. (Hauptsache man vertritt da gerade die jeweils entgegengesetzte Meinung. Das nennt man auch Trolling...)

-pm- am :

...so klein und doch ein großer Troll...


ver...troll dich! 8-)

Stroemy am :

Ich fand und finde die Entscheidung des Mitarbeiters Positiv! Hut ab vor soviel Courage und zu wissen "Der hat genug, der bekommt nichts mehr"

Ich glaube übrigens das Björn das darf, da Hausrecht. Ist in Discotheken/Kneipen doch genauso.

SW am :

Hmmh, hier in BaWü darf ab März außer in der Gastronomie gar kein Alkohol mehr ab 22:00 verkauft werden. Die Supermärkte freuen sich schon auf die Diskussionen ab dann....

Aber ja, Deutschland ist ja ein freies Land, wir haben die Freiheit, all das zu tun, was unsere Regierung uns erlaubt. Kotz.

Chekker am :

Ja, das stimmt, wenn Waffen "im Angebot" sind wird nicht lange gefackelt. Nach dem "Einsacken" beginnt die übliche Routine, Feststellung der Personalien, Vorstrafen, davon abhängig vorläufige Festnahme, Vorführung vor den Haftrichter oder er wird, wenn er einen festen Wohnsitz vorweisen kann, wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Waffe wird, da sicherlich keine Berechtigung zum Führen einer Waffe vorliegt, einbehalten und eventuell ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes eingeleitet. Da er wohl sichtlich alkoholisiert war, ist davon auszugehen, dass er die restliche Nacht im Gewahrsam verbracht hat.

Und wenn er dann wieder frei ist, dann kann es leicht sein, dass solche Typen sich rächen. Warum hat der Shopblogger eigentlich, mindestens während der Nachtstunden keine Security im Laden, wie z. B. Rossmann das schon tagsüber tut?

Max_Förster am :

Ich finde es gut, dass Verkäufer stark alkoholisierten Menschen nichts weiter verkaufen. Vor einiger Zeit ist doch jemand in einer Bar an einer Alkoholvergiftung gestorben und seine Freunde... schoben es dann auf den Wirt. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei Vorkommnissen dieser Art immer die Verkäufer und Wirte als die Dummen dastehen. Also: weiter so! Daumen hoch!

Blogolade am :

Vielleicht stehts ja morgen in der Zeitung oder deine MA werden als Zeugen befragt. Berichtest du dann (für die, die keine Bremer Zeitung lesen? )

hanfsamen am :

Der Typ hat wirklich auf etwas alkoholisches gestanden! Ich denke du solltest bestimmt froh sein dass er seine Waffe nicht gleich im Laden gezogen hat denn hätte er dich und deine Kollegen wirklich Ärger bereiten können. Jedenfalls wurde ich Bremen nicht das New York der 80’er Jahre nennen.

Gopher am :

Ich staune tatsächlich. Hoffentlich bleibt der Mann in Haft. Und hoffentlich wird er wegen mangelnder Fluchtgefahr nicht auf freien Fuß gesetzt.

Natascha S. am :

Das ist ja schon ziemlich krass. Wahrscheinlich war die Waffe aber ncht echt. Mittlerweile gibts ja schon diese Plastik-Dinger als läppischen Casino Bonus für so Pseudo-Kriminelle ;-) Trotzdem kann man sich ja leider da nie so ganz sicher sein.

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