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Kunden wissen, was wir müssen

Ein Artikel war ausverkauft, der Kunde mittleren Alters verwies auf das Etikett am Regal: "Wenn der Artikel nicht da ist, müssen Sie mir den nächst teureren zu diesem Preis verkaufen."

Nachdem ich sagte, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, folgte eine Belehrung über die Rechte der Kunden und dass man "das" mal dem Gewerbeamt melden sollte, was ich hier mache.

Langsam wird's echt langweilig. :-|

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Kommentare

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Alex77 am :

Der Sozialismus hat gesiegt! Vertreibt alle Kapitalisten! ;-)

Das umgekehrte Prinzip gilt auch Herr Harste - falls kein Kunde im Laden ist, muss der nächste Kunde das doppelte an der Kasse zahlen.

Psycho am :

Ist wie bei uns. Das Leben könnte ohne Kunden so schön sein...
Manchmal frag ich mich, warum alle so verblöden. Neulich wollte gar einer was umtauschen, weil er haben ja 14 Tage Rückgaberecht... Hätte er im Anschnurladen gehabt, aber im Abschnurladen gibts das nicht.

Stammkunde am :

Bin wohl verblödet!
Was ist ein Anschnurladen bzw. Abschnurladen? :-O

blubb am :

Ein Online- bzw. Offline-Geschäft/Laden/Shop/whatsoever.

Buntentor_Einsiedler am :

Das ist freely oversitted aus dem Englischen

SPages am :

Das "14 Tage Rückgabrecht" gehört zu den abseluten Klassikern ;-)

Gleich gefolgt von "Mein Onkel, Tante, Bruder, Oma ist Anwalt! Sie werden schon sehen was sie davon haben!"

Und - "Ich war zuerst da, jetzt bin ich erst mal dran!" oder Multi-Kundengesprächs-Tasking

G.org am :

Die meisten Abschnurläden machen das aber auch aus Kulanz. Ich hatte bei einem großen Elektronikmarkt sogar mal das Glück, dass ich den Artikel in einer anderen Filiale abgeben durfte (allerdings in der Absicht, einen teureren Artikel zu kaufen).
Solange sich der Artikel noch ohne Verlust verkaufen lässt, spricht aus meiner Sicht nix dagegen.

Jens I. am :

Wenn ein Artikel ausverkauft ist, kann man ja auch den nächst billigeren zum gleichen Preis verkaufen.

Oder aber ein Paket zum Sonderpreis anbieten:

einzeln 6€ - im Dreierpack 19,50€ - fällt auch nicht immer auf :-)

Hat einen Vorteil - Du weißt, wenn er das erzählt, wird er ausgelacht.

Hat auch einen Nachteil - er wird nicht mehr einkaufen kommen.

Gruß aus Godesberg

Jens

Der Franky am :

...Onlineshop....

PC-Ente am :

und wie hast du den Kunden dann wieder auf den Boden der Tatsachen zurück geholt? LG die PC-Ente :-)

Kommentator am :

Wenn der Kunde unbedingt auf den Preis besteht: Verkauf ihm doch einfach den nächstbilligeren Artikel zu diesem Preis!

Stephen am :

Ich hätte diesen von fundiertem Halbwissen induzierten Unsinn gern mal als "gesammelte Werke".

He Björn, wie wärs mal zumindest mal mit nem "best-of"?

Rechtskundiger Laie am :

Bitte sehr, bitte gern:

http://www.jurawiki.de/VRI

- immer wieder lustig.

Sebastian am :

Warum steht dann da ein Etikett am Regal frag ich mich grade?

DJ Teac am :

Soll man nun die Ettikette die teilweise hinter solche "leisten" geklemmt sind jedesmal rausnehmen weil ein Artikel mal 1-2 Tage nicht da ist?

TaxiIngo am :

Einfach das nächst mal die Telefonnummer von den Verein in die Hand drücken und anrufen lassen :-D

TaxiIngo am :

Einfach das nächst mal die Telefonnummer von den Verein in die Hand drücken und anrufen lassen :-D

t34 am :

Ingo - du stotterst.

Cappa am :

Und Inge ist Schizophren

papa am :

warte auch gerade auf den konsumentenschutz

Newty am :

Man stelle sich das selbe Gespräch bei hochpreisigen Artikeln vor, zum Beispiel beim Autohändler... "Wie, der Gebraucht-Kombi für 1200€ ist nicht mehr da? Dann müssen Sie mir den nächstteureren Kombi zum selben Preis verkaufen!" - "Aber der nächstteurere kostet 6300€, hat die Hälfte auf der Uhr und TÜV und ASU!"... Spätestens da fängt der Kunde dann an zu denken... Autovergleiche hinken, ich weiß, aber analog dazu können wir Notebooks, Fernseher und Möbel nehmen...

OxKing am :

Da denkt sich der Kunde nur dass er demnächst mal zum Autohändler muss...

NewsShit! am :

Was die meisten Händler gar nicht wissen: Sie müssen Artikel innerhalb 14 Tagen zurücknehmen und das Geld auszahlen.

Auch bei aufgegessenen Lebensmitteln :-D

Kritiker am :

Dem Teil in Deinem Namen, der mit 'S' anfängt, machst Du alle Ehre.

Neuer am :

Hachja. 14 Tage Rückgaberecht sind echt der Klassiker. Da haben meine Vorposter recht. Heute habe ich auch etwas erlebt was durchaus in das Werk "Kundenweisheiten" gehört. Laut einem Kunden sind wir als Elektrohändler nämlich dazu verpflichtet im Rahmen der Garantie dafür zu sorgen das er für seinen vor fast 2 Jahren gekaufter Scanner vom Hersteller Win7 64Bit-Treiber bekommt. Schließlich hat er mit uns den Kaufvertrag abgeschlossen und wenn der Hersteller diese Treiber nicht anbieten kann/will müssen wir als Händler dafür geradestehn. Auf meinen Einwand hin das der Scanner nur mit den Betriebssystemen funktionieren muss die auch auf dem Karton stehn meinte er nur "Wo steht das geschrieben". :'(

klows am :

Da werden wir jetzt aber ganz schön arrogant. Es kann ja wohl nicht sein, dass man seinen vor zwei Jahren gekauften, hardwaremäßig noch einwandfreien Scanner auf den Müll werfen muss, nur weil der Hersteller sich zu fein ist, einen aktualisierten Treiber anzubieten. Zumindest für die erwartbare Lebensdauer eines Gerätes sollte so etwas selbstverständlich sein.

Erklärbär am :

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Also lege doch einfach deine Arroganz ab.

Rechtlich ist die Sache mehr als eindeutig, da kannst du noch so lange Rumpelstilzchen spielen. Der Kunde ist nur König, nicht Kaiser.

MrBrook am :

Das kann man dem Händler aber wohl kaum vorwerfen. Mal ganz abgesehen davon, dass dieser in der Regel keine Garantie für die Produkte übernimmt und das im Rahmen der Gewährleistungsrechte allenfalls dann geltend machen, wenn der Mangel beim Verkauf - vor zwei Jahren - vorgelegen hat. Das wird schwer wenn man bedenkt, dass Windows 7 da noch nicht auf dem Markt war.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln und dem Kunden nahelegen, sich mal mit dem Hersteller auseinander zu setzen und nicht in den Elektromarkt zu stürmen und Forderungen zu stellen, die ein solcher Markt schlichtweg weder erfüllen kann noch erfüllen muss.

Neuer am :

Ja, es ist wirklich blöde wenn der Hersteller keine Treiber mehr anbietet obwohl der Scanner erst ca. 2 Jahre alt ist. Aber es ist einfach irrsinig vom Händler zu verlangen er müsse dafür geradestehen weil der Hersteller keine Treiber für noch nicht existierende(!!) Betriebssysteme anbieten will. Schließlich ist so ein Szenario nie Teil des Kaufvertrages gewesen. Mr Book hats ja schon sehr gut erklärt. Win7 war zwar in Planung/Produktion aber nirgends stand geschrieben das jede Hardware mit dem kommenden(!!) Betriebssystem kompatibel sein muss.
Arrogant bin ich dadurch nicht, auch nicht kleinlich. Aber alles hat seine Grenzen ;-). Und viele Kunden machen es sich zum Hobby solche Grenzen zu durchstoßen und sich noch im Recht zu fühlen. Was sich manche Menschen trauen würde ich nicht einmal versuchen. Und zwar aus Anstand :-| By the way. Ich bin mir dessen bewusst das es Mittel und Wege gibt den Scanner doch noch zum Laufen zu bringen. Aber soweit kam ich leider nicht während des Telefonats weil es mir zu dem Zeitpunkt nicht einfiel

Wachkoma am :

Schon mal was von "Komma" gehört ?

Flüsseviertel am :

So lange der Artikel im Regal steht oder in Prospekte angeboten oder per Etikett am Regal ausgewiesen ist und kein Zusatz dabei ist, dass nur ein begrenzte Menge verkauft wird (angebotsware oder Ausverkauf), muss der Händler für adäquaten Ersatz sorgen (siehe Bgb und diverse Urteile)! zwar lassen sich die meisten Kunden dies gefallen (wenn die Ware nicht da ist, ist das eben so)! Ich persönlich rege mich darüber nicht auf, sondern gehe zum nächsten laden - dann hat Spar Pech gehabt! Übrigens hat Netto in der pappelstrasse aufgemacht! Alter Bodenbelag, ein paar Umbauten, der laden ist aufgelockert, heller, man hat mehr Platz, viel besser als der alte plus

Erklärbär am :

Wenn du jetzt noch die AZ von "(siehe Bgb und diverse Urteile)" lieferst, dann wird das möglicherweise sogar glaubhaft.

Bis dahin vertreten wir einfach einmal den Standpunkt, dass in diesem Fall Vertragsfreiheit herrscht, kein Kontrahierungszwang gegeben ist und im Höchstfall maximal die Sache über UWG lösbar ist. Selbstverständlich ohne Aktivlegitimierung des einfachen, popeligen Privatkunden.

DJ Teac am :

Die Paragraphen würden mich jetzt aber auch mal interessieren.
Vielleicht findest du ja in einigen Jahren welche wenn unsere Regierung wieder neue unsinnige Gesetze verabschiedet.

Ansonsten finde ich haben wir hier doch das Beste Beispiel für einen SternTV/Galileo/Planetopia Zuschauer.

Flüsseviertel am :

Soll ich Euch noch die Paragraphen und AZ nennen? Fällt mir nicht im Traum ein, wie soll ich sonst mein Geld verdienen, um beim Herrn Harste einzukaufen. Und nein, die gibt es auch nicht bei Stern TV etc, da muss man mal schon ein bisschen recherchieren, falls man dazu fähig ist!

MrBrook am :

Wird schwer, weil es dazu weder Urteile noch Paragrafen gibt. Die einzigen Urteile die annähernd in die Richtung gehen sind solche die aussagen, dass bei Prospektwerbung ein gewisser Vorrat vorhanden sein muss. Allerdings hat Erklärbär ja schon erwähnt, dass hierbei der Kunde praktisch keine Möglichkeit hat, dies durchzusetzen. Mal ganz abgesehen davon, dass der Händler auch nicht verpflichtet ist, dem Kunden in diesem Fall Ersatz zu beschaffen. Es treten nur die Rechtsfolgen des UWG ein.

Erklärbär am :

Ich sehe schon, wir sind uns einig. ;-)

Und Flüsseviertel ist hier ab sofort als Troll bekannt.

CT am :

Mich würde echt interssieren WER mich als Einzelhändler ZWINGEN will einem Endkunden etwas zu verkaufen? Ein Vertrag kommt nur zustande wenn BEIDE Seiten sich einig sind. Wenn nicht.. dann kein Vertrag..

Gerd am :

Das BGB und diverse Urteile natürlich!!!11einseinself

Das war jetzt aber einfach. ;-)

MrBrook am :

Naja, theoretisch möglich ist das ja; Immerhin gibt es im Recht durchaus hin und wieder - wenn auch selten - Kontrahierungszwänge, durch die die Vertragsfreiheit durchbrochen wird.
Nur ist das hier erstens nicht geregelt, zweitens setzen derartige Zwänge meistens die Überwindung ziemlich hoher Hürden voraus. Irgendwelche (überlebens-)wichtigen Produkte, die nur ein Monopolist anbietet, irgendeine Diskriminierung o.ä. (Auch wenn in vielen Bereichen umstritten ist, ob - und wenn ja: Unter welchen genauen Bedingungen - jemand zum Vertragsschluss gezwungen werden kann).

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