Beute steuerpflichtig?
Ich hatte vorhin einen komischen Gedanken: Angenommen sei der Fall, dass jemand eine Straftat begangen hat, bei der er (größere Mengen) Geld erbeutete.
Die Geschädigten sind aber entweder nicht ermittelbar oder verzichten auf eine Anzeige. Müsste der Täter das Geld eigentlich als Einkommen deklarieren und folglich auch versteuern? Die Frage habe ich sogar eben mit einem Kollegen schon versucht zu klären und schließlich im Web gesucht. Aber erfolglos. In Deutschland wird der Fall doch sicherlich in irgendeinem Gesetz geregelt sein, oder?
Die Geschädigten sind aber entweder nicht ermittelbar oder verzichten auf eine Anzeige. Müsste der Täter das Geld eigentlich als Einkommen deklarieren und folglich auch versteuern? Die Frage habe ich sogar eben mit einem Kollegen schon versucht zu klären und schließlich im Web gesucht. Aber erfolglos. In Deutschland wird der Fall doch sicherlich in irgendeinem Gesetz geregelt sein, oder?
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
MW am :
Pat0815 am :
Susi am :
Jørn am :
thorben am :
bei wiederholtem ein bruch kann man aber wohl von einer gewinnerzielungsabsicht reden udnd amit wären das dann einkünfte aus selbstständiger arbeit gem. §18 EStG
so meiner meinung nach
OxKing am :
Also einmal hat man frei, weils unter Neugier fällt, oder wie?
Klugscheißer am :
Jörn am :
Wenn man mal von der Verjährung absieht, ist es so, dass man keinen Profit aus einer nachgewiesenen Straftat erzielen darf.
Verfall bedeutet in diesem Fall, dass der Staat, das Geld einzieht, sofern kein Anspruchssteller zu ermitteln ist.
Würde also ein Räuber die erlangte Beute gewinnbringend anlegen, so würden die Gewinne an den Staat fließen, die Beute aber an den Geschädigten zurückgehen.
Sunshine am :
devil2035 am :
Ob das jetzt auf Einbrüche übertragbar ist bezweifle ich allerdings
Alwin am :
Legalisiert Cannabis, und zwar STEUERFREI!
Man kann einem Maiskolben ja auch nicht das Wachsen verbieten, und die Schilderindustrie würde sich freuen: "Privatacker! Maisfeld betreten und rauchen verboten!"
(Die Unterzeile "Von Schusswaffen kann Gebrauch gemacht werden!" könnte man ja evtl. in Bayern wieder zulassen.)
Erklärbär am :
Alwin am :
Boris am :
Als er dann wieder aufgetaucht ist hat man ihm ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung angehängt, was dabei herausgekommen ist weiß ich allerdings nicht.
Mumpakl am :
Wenn ihm allerdings der Geschädigte den Wert überlässt, obwohl er ihn zurückfordern könnte, könnte das ein Fall einer Schenkung i.S.d. ErbStG sein. Unter fremden Dritten ist dann schon bei relativ kleinen Werten eine Steuer zu erheben.
Georg am :
Dieter am :
llamaz am :
Wahrscheinlich ein "Ja haben Sie den einen großen Befähigungsnachweis?"
der_wahre_pop am :
Tax Guru am :
Jörg Stefan am :
H 17.1.5
Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch dann vor, wenn die
Tätigkeit an sich verboten ist (Hehlerei, Rauschgifthandel, Schwarzhandel, Schlepperei). Eine
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist bei Schlepperei bereits anzunehmen,
wenn sich die Schleppertätigkeit grundsätzlich auf eine unbestimmte Zahl von Personen
erstreckt. Ob sich dieser Personenkreis auf alle Staatsangehörigen eines bestimmten Landes
oder nur aber auf jene Staatsangehörigen erstreckt, welche der gleichen politischen
Überzeugung sind und aus diesem Grund verfolgt werden, ist dabei unerheblich (VwGH
12.9.2001, 96/13/0184).
Delikte wie Diebstahl, Raub, Veruntreuung begründen dagegen keine Teilnahme am Güterund
Leistungsaustausch, und stellen daher für sich alleine, ohne dass die betreffende Beute
weiterverkauft wird, keine gewerbliche Tätigkeit dar.
Stefan am :
Beim Verkauf von gestohlenen Sachwerten muesste dann auch wieder Mehrwertsteuer abgefuehrt werden. Es sei denn man verkauft an einen Hehler, der betreibt das ja gewerblich.
Wenn man nun an einem Hotelbuffet klaut (z.B. ein paar Glaeser Marmelade und Silberbesteck) und direkt weiterverkauft, gilt fuer die Marmelade der ermaessigte Mehrwertsteuersatz.
Anwärter am :
nogger am :
Grds. muss Einkommen, egal woher es kommt, versteuert werden.
brasil.blogger am :
http://das-knast-blog.blogspot.com/2009/11/post-vom-finanzamt-steuerschulden.html
Also wehe, hier wird nicht das Zusatzeinkommen (Eine Scheibe Käse versteuert). Freio dem Motto: Illegal? Da sind wir dabei