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Blumig

Es ist frustrierend, Texte doppelt verfassen zu müssen. Darum gibt es nun nur noch die Kurzfassung.

Am Samstag haben wir zwei große Blumenampeln (Stückpreis 9,99€) für 1,98€ verkauft, weil die Kassiererin der Kundin den Preis einfach geglaubt hat und leider auch nicht so weit mitgedacht hat, daß einer dieser großen Töpfe wohl nicht unter einem Euro kosten kann.
Da die Kundin die beiden Pflanzen nicht gleich mitnehmen konnte, bat sie darum diese im Lager bis zum Nachmittag unterbringen zu dürfen.
Dort habe ich später die beiden Hängeampeln entdeckt und bin zum Glück dahintergekommen, daß sie für 99 Cent pro Stück "verkauft" wurden und habe angeordnet, daß sie nicht rausgegeben werden dürfen. Ich war nicht bereit, 18 Euro zu verschenken. Entweder hätte die Frau ihre 1,98€ wiederbekommen oder sie hätte die Differenz nachgezahlt, wozu sie höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen wäre.
Leider hat diese Kundin die Planzen dann doch abgeholt. Sie hatte einem beschäftigten Mitarbeiter nur gesagt, daß sie "die zurückgestellten Pflanzen" haben möchte. Er hat ihr diese dann, nichts Böses ahnend, ausgehändigt.
Der dritte Mitarbeiter hat diese Kundin dann einfach so rausgehen lassen. Er hätte seiner Sorgfaltspflicht nachkommen müssen und die Frau nicht einfach mit der Ware rausgehen lassen dürfen. Die Aussage "Die sind bezahlt!" ist schließlich kein Beweis dafür, daß das wirklich so ist.

Die Kundin dürfte sich über das "Schnäppchen" gefreut haben... ich jedenfalls hatte eine üble Laune und habe mir das Schreiben des Textes für den nächsten Tag vorgenommen. So, da ist er.

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Kommentare

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nelly_pappkarton am :

Welchen Teil der Anordnung "die dürfen nicht rausgegeben werden" haben deine Leute eigentlich nicht verstanden?

J am :

Hallo Herr Harste,

haben Sie schonmal drüber nachgedacht dass da möglicherweise von Seiten der Kundin gar keine böse Absicht dahintersteckte? Ich meine die Preise klingen ja verdächtig ähnlich, vielleicht hat die Kassiererin es einfach nur falsch gehört? Oder die Kundin das Schild falsch gelesen?

Daher sehe ich alle Schuld auf Seiten der Kassiererin und wäre an Stelle der Kundin wohl ziemlich sauer wenn ich mich dann extra nochmal auf den Weg mache nur um zu erfahren dass ich nochmal was bezahlen soll. Wenn die Kundin in betrügerischer Absicht gekommen wäre hätte sie die Töpfe doch wohl gleich mitgenommen.

Insofern wars vielleicht gar nicht so schlimm dass es jetzt so gelaufen ist, denke ich.

Interessant finde ich aber die Frage wie das ganze rechtlich aussieht: Ist denn nicht eigentlich mit Bezahlen des Kassenzettels ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen worden? Man hat ja zumindest so das Gefühl, daher wäre ich ja auch sauer wenn man mir nachträglich was anderes abnehmen möchte.

Björn Harste am :

Ich habe auch nie behauptet, daß von Seite der Kundin böse Absicht dahinter steckte. Unabhägig davon ist es ganz schön naiv gewesen, eine große Blumenampel für 99 Cent kaufen zu wollen.
Zum Nachzahlen oder Rückgabe des schon gezahlten Betrages: Das wäre ganz auf die Situation angekommen. Ich habe die Kundin nun leider gar nicht gesehen und weiß folglich auch nicht, wie sie reagiert hätte.

-thh am :

Natürlich ist der Kaufvertrag geschlossen worden. Dennoch bleibt ggf. für eine Irrtumsanfechtung Raum.

samson am :

Na ja, ist doch gut ausgegangen - für die Kun din. Und überhaupt:

Mangelnder Informationsfluss muss einfach bestraft werden :-))

Gigl am :

Ehrlich gesagt: ich hätte an Stelle der Kundin auch nichts gesagt. Und AFAIK ist sie im Recht, wenn sie die Blumen mitnimmt, schließlich hat sie ja bezahlt. Wenn du (bzw. deine Kassierin) den Preis falsch ansetzt, so ist dies dein Problem.

dev am :

wo ist das problem? rechtlich gesehen ist der kaufvertrag zustandegekommen, hier hätte björn auch vor gericht nichts mehr machen können.

vergleichbare urteile habe ich schon erlebt.

theoretisch hätte die kundin die herausgabe mit polizeihilfe erzwingen können.

in der regel lässt sich bei sowas aber vernünftig argumentieren, so dass der kunde verständnis für den irrtum hat.

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