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Der Pöbler

Von einer Kollegin erfuhr ich, dass sich ein Kunde über einen anderen Kunden beschwert hätte. Dieser würde im Laden herumpöbeln.

Ich beobachtete den Pöbler unauffällig über die Videoanlage. Er benahm sich nicht weiter auffällig, suchte sich ein paar Artikel zusammen, ging zur Kasse und bezahlte. Es wirkte nicht so, als wenn er irgendjemanden angepöbelt hätte.


Etwas später sprach mich einer meiner Kassierer an und sagte mir, dass wir einem bestimmten Kunden Hausverbot erteilen sollten. Wir meinten die selbe Person und ich entgegnete ihm, dass der eigentlich ganz friedlich war. Zumindest so weit ich das beobachten konnte.

Hätte ich früher gewusst, dass er einen aus Kamerun stammenden Mitarbeiter von mir als "Drecksneger an der Kasse" bezeichnet hat, wäre er definitiv rausgeflogen. :-(

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Kommentare

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M. am :

Ich hätte kein Problem damit, diesen Typen als zu heiss gebadetes deutsches Rassistenarschloch zu bezeichnen. Auf die Gefahr eine Anzeige hin.

MiniMoppel am :

Wow, das wäre ja mal eine Reaktion....

Alwin am :

Na ja...

Geht vielleicht noch als "freie Meinungsäußerung" durch. Von körperlichen Maßnahmen würde ich absehen, aber trotzdem: Hausverbot, eindeutig. Denn Bundesrecht bricht Landesrecht, und Hausrecht bricht fast jedes Recht.

"Drecksneger" ist für mich ein Wort, das ich nicht einmal beiläufig gebrauchen würde. -- "Scheißtürke" ist was anderes; das sage ich zu einem Kumpel von mir sehr oft. Er antwortet dann regelmäßig mit "Arschloch, give me five!"

Anonymus am :

Über das Hausrecht gab es vor kurzem eine längere Duskussion im Lawblog. Was dabei überraschend ist, ist die große Anzahl von Leuten, die glauben, daß jemand, der einen Laden betreibt, darin uneingeschränktes Hausrecht besitzt, als ob das Geschäft sein Wohnzimmer wäre. Das ist aber definitiv nicht der Fall.

Alwin am :

Hast du zufällig einen Link zu der Diskussion? Die würde ich gerne mal lesen. Bin zwar Lawblog-Stammleser, aber das muss durch meinen Aufmerksamkeitsfilter gefallen sein.

Wobei ich mich frage, was es da groß zu diskutieren gibt. Als Ladeninhaber gibt man Teile seines Hausrechts freiwillig auf. Da brauche ich kein studierter Jurist zu sein, um das zu kapieren. Trotzdem kann ich Leute, die sich daneben benehmen, rausschmeißen -- aber halt erst, NACHDEM sie es getan haben. Und falls es ein Gesetz gäbe, das mir das verbietet, würde ich es ignorieren.

Rinderteufel am :

Das wird wohl die Sache mit dem Supermarkt gewesen sein, der keine Schüler mehr rein lässt... Einen Link habe ich gerade nicht griffbereit.

Dmw am :

Pass mal auf, was du sagst, schließlich weißt du nicht mal, ob es sich um einen Deutschen handelt!

Ritter des Rechts am :

Klarer Fall von Volksverhetzung obendrein. Ich hätte da das volle Programm auflaufen lassen mit Polizei und allem Pipaputz. Wenn man solchen Menschen nicht von vornherein ein klares Limit setzt, versuchen sie es immer wieder.

Anonymus am :

Wieso Polizei? Das hätte doch vorausgesetzt, daß der Betroffene eine Anzeige erstattet, und das will er vielleicht gar nicht. Dann hätten Beweise gesichert werden müssen (evtl. Aussage gegen Aussage). Ich finde das alles etwas zu gewaltig; ihn rauszuwerfen, das reicht doch völlig aus, da ist auch die Verhältnismäßigkeit besser gewahrt.

elt0n am :

Aha, "Drecksneger" zählt also noch als freie Meinungsäußerung? Armes Deutschland...

leocat am :

Ich denke, Alwin meinte eher das sehr treffende "zu heiss gebadete deutsche Rassistenarschloch" vom M. :-D

Banger am :

...womit sich "armes Deutschland" wohl eher auf die Unfähigkeit, Texte zu lesen, beziehen dürfte.
*facepalm

Marta am :

Wow! So ein Gespräch! Das könnte ich einfach nicht verstehen! Wie ist es möglich zwei Leute zum Beispiel, die sich miteinander beleidigen, dann ruhig diese argen Beleidigungen nur als einen Scherz wahrzunehmen! Unglaublich!

Gutmensch am :

Da kann man ja nur noch schwarz sehen.

Alf am :

Ich stimme voll zu, dass rassistische Äusserungen nicht nur banale Meinungsäusserung darstellen.

Wenn aber jemand mit "Migrationshintergrund" bei jeder Gelegenheit mit "scheiss Deutsche" oder "Nazi" um sich wirft, ist das wohl OK ?

antagonistin am :

@ Alf

Und welchen Sinn hat es, die beschriebene Situation duch Dein Beispiel zu relativieren?

Anonymus am :

Mit dieser Bezeichnung habe ich kein Problem. Formal mag das vielleicht eine Beleidigung darstellen. Wer aber kein Deutscher ist, in Deutschland lebt und häufig solche Begriffe verwendet, der scheint doch ein ernsthaftes Problem zu haben, daß er sich selbst derart ins Unrecht setzt. Denn von wem hier will er eine vorurteilsfreie Behandlung erwarten, den er so tituliert?

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