Unnütze Aufregung
Man muss nicht gleich mit der Verbraucherzentrale drohen und und unfreundlich zu "belehren", dass ein Bon bei einer Reklamation eben nicht vorzuliegen braucht – nur weil man bei einer solchen mal freundlich nach dem Kassenbon gefragt wird.
Manchmal möchte der Verkäufer für die Erstattung nämlich auch einfach nur wissen, wie teuer der Artikel war – ohne durch den halben Laden laufen zu müssen.
Manchmal möchte der Verkäufer für die Erstattung nämlich auch einfach nur wissen, wie teuer der Artikel war – ohne durch den halben Laden laufen zu müssen.
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Kommentare
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Stefan am :
War das Preisschild noch drauf, oder ist es ein Eigenprodukt?
Käufer.2.0 am :
Christoph Wagner am :
Medienfreak am :
Wenn man seine eigenen Rechte kennt, dann kann das beruhigend sein. Man sollte dem Gegenüber aber nicht gleich mit irgendwas drohen, wenn es gar nicht nötig ist. Denn vielleicht sieht man sich ja mal wieder und möchte dann etwas vom Verkäufer, bei dem man auf dessen guten Willen angewiesen ist.
Naiv am :
Hofnarr am :
Rinderteufel am :
Wenn du alleine eingekauft hast, und es ein Allerweltsprodukt ist, was es überall zu kaufen gibt wird es schwierig. Da hast du bei fehlender Kulanz wohl Pech gehabt.
robertdd am :
DJ Teac am :
Das wird dir auch Tchibo umtauschen, bzw zur Reperatur einschicken.