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Türöffner

Ein paar Nachbarskinder dabei erwischt, wie sie die Tür des großen Containers geöffnet haben, in dem wir die gecrunchten Einweggebinde lagern.

Schade, dass der gerade relativ leer ist. Der Lerneffekt wäre ansonsten nämlich mit Sicherheit um ein vielfaches höher ausgefallen. :-P

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Kommentare

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Caruso am :

Lerneffekt...:weil sie vom leergut überschüttet werden? (wenn's die seitentür war) oder weil sie den gestank tage lang nicht vom körper bekommen wenn du sie reinschubst??

Hans am :

Na ja ... rechtlich hätte er bei Verletzungen der Kids schon ein Problem! Sicherungspflicht! Hinweise darauf!

Stefan am :

Vielleicht, wenn man ebenerdig reinstolpern könnte, aber sicherlich nicht, wenn man erst einen Sicherungsstift entfernen und dann einen Hebel umlegen muss...

Außerdem finde ich, man sollte sowieso wieder mehr Hürden am Zugang zum Genpool anbringen...

Minna am :

Kann man mit dem Leergutcruncher auch Menschen crunchen? ]:-)

Anderer Lars am :

Du hast da ein "r" vor dem "ausgefallen" vergessen... Dann passts sogar noch besser ; )

Matze am :

Sei froh dass der leer war... Hans #2 hats schon ganz richtig gesagt, das hätte böse für dich ins Auge gehen können.

Jupp am :

Warum Sicherungspflicht? Der Container steht doch auf einem Privatgrundstück.
Einfach den Spieß umdrehen, unerlaubtes Betreten eines Grundstückes = Hausfriedensbruch und somit sind die Erziehungsberechtigten haftbar. :-P

Knurr am :

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder und wenn etwas passiert, dann muss Björn beweisen, dass er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist.

Andreas am :

Wie weit reicht denn diese Pflicht? Angenommen, es gibt scharfe Gegenstände auf einem Privatgrundstück, das Grundstück ist frei zugänglich, jetzt rennen da Sonntags Kinder rum, schmeissen was um und verletzen sich - und ich muß dafür haften!?

Avarion am :

Meines Wissens nach gibt es da keine gesetzliche Grenze. Es hängt immer vom Richter ab. Aber nach verschiedenen Urteilen aus der Zeitung scheinen Richter die Sicherungsgrenze eher so zu sehen: "Wenn was passiert hast du nicht genug aufgepasst."

Und Eltern haften nur dann für ihre Kinder wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigen.

Mr. Captcha am :

Schloss rein, Fertig ist die Laube.

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