Phrasen
Immer wieder toll, wenn einem Leute damit drohen, dass sie ja auch noch "ganz andere Möglichkeiten" hätten oder "sonst andere Maßnahmen einleiten müssten.
Die meisten werden sich durch solche Sprüche wohl einschüchtern lassen. Würde ich vermutlich auch versuchen.
Die meisten werden sich durch solche Sprüche wohl einschüchtern lassen. Würde ich vermutlich auch versuchen.
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Kommentare
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J am :
glaub ich nicht
Lars am :
Wenn sowas kommt, weiss man doch genau das genau nix passiert. Hunde die bellen beissen nicht.....
MHD am :
kr am :
Rudolf am :
Es kommt primär darauf an, ob der Bierbauch aus der Unterschicht droht oder der rechtskundige Dauer-Berufskläger mit Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Extremformem letzterer Art ziehen gegebenenfalls alle rechtlich zulässigen Register, bis der Beklagte seinen Laden dicht machen kann.
Hamburger Jung am :
Manchmal muss mal leider drohen, um in angemessener Zeit zu seinem Recht zu kommen. Bisher wurden die gesetzten Fristen eingehalten. Im Falle einer Nichteinhaltung wäre ich aber sofort bei eine Anwalt.
Aka am :
DJ Teac am :
Teilweise darf man 1-2 Monate warten auf seine Kohle.
30 Tage.. keine Ahnung ob das Gesetzlich geregelt wird, alles über 10 Tage empfinde ich schon als eine Frechheit.
llamaz am :
Und dass eine Rückzahlung nach einer Email sehr schnell kommt, liegt in der Regel nicht an der albernen Drohung mit dem Anwalt, sondern einfach daran, dass in den meisten Firmen ganz normale Menschen arbeiten wo auch mal was übersehen oder ein Fehler gemacht wird. Oft hilft eine höfliche Email nach einer Woche genausoviel.
Aktuelles Beispiel von dieser Woche: Kundin beschwert sich nach zwei Wochen wo die Rückzahlung bleibt. Ich schaue nach: Gutschrift wurde am Tag des Rücksendeeingangs geschrieben, aber der Kollege hat einen Fehler bei der Eingagbe gemacht und ein falsches Datum eingegeben. Also wurde die Überweisung nicht sofort ausgelöst. Der Betrag wäre vor nächstem Frühjahr wohl nicht rausgegangen. Bzw. in der Realität in ca. 2 Monaten wenn der Steuerberater gemerkt hätte daß da ein Kundenkonto nicht ausgeglichen ist.
Ergo: Eine höfliche Email nach ein oder zwei Wochen bringt in der Regel den gleichen Erfolg wie eine pampige Anwaltsdrohung nach zwei Monaten. Der Fehler wird korrigiert, die Überweisung geht raus. Das geht heutzutage nämlich alles automatisiert.
der_wahre_pop am :
(5 Euro ins Phrasenschwein)
Hamburger Jung am :
Das mit den 30 Tagen ist mir neu, hätte beim ersten Fall aber auch keinen Unterschied gemacht. Der war nämlich so gelagert, daß
a) die Ware nie geliefert wurde und
b) zu dem Zeitpunkt meiner bösen Mail schon knapp anderthalb Monate vergangen waren.
Da sage noch einer, daß das kein System hätte.
Händler am :
1. Software
2. B2B
Gesellschaftliche Verrohung am :
Daniel Gerwig am :
Beim Anwalt denke ich mir meistens "ja, bitte. Dann habe ich endlich jemand mit dem ich vernünftig reden kann".
Wer direkt mit dem Gericht droht hat in der Regel nicht wirklich Ahnung - und dementsprechend schlechte Siegchancen.
Tom am :