Dem Freund und Helfer helfen
Vor ein paar Tagen ist hier im näheren Umkreis eine schwere Straftat geschen. Mehrere Männer waren daran beteiligt, die nach Aussage des Opfers unmitelbar zuvor hier bei mir im Laden ein paar Teile gekauft haben (sollen).
Viele Polizisten in Bremen kennen meinen Laden und viele wissen auch, dass wir hier eine Videoaufzeichnung laufen haben. Und irgendjemandem fiel in dem Zusammenhang ein, dass die Bilder der Täter doch sicherlich auf meiner Anlage zu finden sein müssten.
Acht Stunden Echtzeitaufzeichnung von 16 Kameras sind sehr viel Material. Mal gucken, wann der nette Mann der SoKo ob der Datenflut kapituliert.
Viele Polizisten in Bremen kennen meinen Laden und viele wissen auch, dass wir hier eine Videoaufzeichnung laufen haben. Und irgendjemandem fiel in dem Zusammenhang ein, dass die Bilder der Täter doch sicherlich auf meiner Anlage zu finden sein müssten.
Acht Stunden Echtzeitaufzeichnung von 16 Kameras sind sehr viel Material. Mal gucken, wann der nette Mann der SoKo ob der Datenflut kapituliert.
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Kommentare
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J am :
Dan am :
Sakasiru am :
Konstantin am :
Erklärbär am :
jemand® am :
Uwe am :
MHD am :
DeserTStorM am :
Was genau ist den passiert wenn man fragen darf?
Stephan der Polizistensohn am :
BodoH am :
René am :
Konstantin am :
Sniffy am :
Regionalzug
Schuss löst sich in der Hose
Eine lässig in den Hosenbund gesteckte Waffe ist einem 20-Jährigen in Bremen zum Verhängnis geworden.
Der Mann schoss sich versehentlich mit der Gaspistole in die Genitalien, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.
J am :
Werder 3:2 - Özil nicht zu stoppen
Konstantin am :
Knut am :
MarcoM am :
Das geschah aber weder in der näheren Umgebung, noch wird von "Muselmännern" gesprochen Oo
christoph am :
Stoibär am :
Psycho am :
MaxiMegalon am :
Das ist ja noch besser als verdachtsunabhängige Aufzeichnung auf Autobahnen bzw. Massengentests. Und morgen gibts bei mir ne Hausdurchsuchung, weil ich bei Dir einkaufen war.... Bravo!
Sniffy am :
Diese Aufzeichnungen dürfen nicht als Beweismittel genutzt werden.
Jens I. am :
Ansonsten haben die Bilder ja eh nichts mit der Tat zu tun und sind von daher eh nicht relevant für ein Strafverfahren.
Rafael am :
Interessant, wie hier für die Weitergabe applaaudiert und diese für richtig befunden wird, weil man so "unbürokratisch" der Polizei hilft...
... komischerweise ist es dann aber immer was "toooootal anderes", wenn irgendein (anderes) Unternehmen Nutzerdaten auf Anfrage und ohne richterlichen Beschluß raus gibt, egal ob nun IP-Adressen-Nutzer, gespeicherte Mails oder oder oder. Da wird dann sofort nach Datenschutz etc. gerufen, aber hier ist nun alles gut?
Sorry, aber das ist heuchlerische Doppelmoral - aber das ist ja das Praktische an ihr: man kann sie sich drehen und wenden, wie man sie gerade braucht.
Gerd am :
Aber vermutlich handelte ich in dem Sinne auch bigott, wenn die Polizei sich von mir wertvolle Hinweise zur Aufdeckung einer schweren Straftat erhoffte.
Rafael am :
Ich kann zumindest für mich sagen, dass ich auch dann nichts rausgebe (schon mehrfach gehabt das Szenario). Das hängt gleich mit mehreren Faktoren zusammen:
Zum einen ist der Wahrheitsgehalt polizeilicher Aussagen, wenn die Polizei Informationen will, auch nicht immer einwandfrei.
Zum anderen bin ich großer Freund und Verfechter des Rechtsstaatsprinzips und das sieht nunmal vor, dass eine Herausgabe von solchen Informationen eigentlich dem richterlichen Vorbehalt unterliegt - und das nicht ohne Grund (und um das zu verifizieren braucht es nicht mal gesteigerter Paranoia, sondern einfach nur mal ein wenig Recherche zum Verhalten der Exekutive in bestimmten Situationen (natürlich nicht alle, aber die Ausnahmen gibt es halt...).
Überdies würde ich auch nicht wollen, dass meine Daten, Informationen oder worum es gerade geht, einfach weiter geben werden würden - und würde da auch auf denjenigen vertrauen wollen können, der diese Daten gerade speichert.
Von daher ist mein Vorgehen bei sowas recht klar: Gibt es eine solche Anfrage werden die Daten zwar vor Löschung gesichert, aber nicht rausgegeben, bis es nicht einen entsprechenden Bescheid der für mich bindend ist.
MHD am :
Ob die wirklich was gekauft haben steht doch zu 100% gar nicht fest, also nur auf Verdacht.
Stifler am :
Sniffy am :
Wo oft rufst Du denn die Polizei?
Jens I. am :
Dennis am :
so oft wie in diesem lied vielleicht? xD
paddy am :
Was meinst du wie groß so in Revier ist, das die abdecken. Wenn sie am äußersten Rand sind kann es schon mal dauern. Von einem Ende ans Andere ganz zu schweigen.
uffi am :
Winnie am :
Dieser "kleine Dienstweg" ist echt eine Katastrophe und würde mir - wenn ich in der Nähe wohnte - den Weg zu Björn sicher in Zukunft verbauen. Er geht mir da zu leichthin mit dem Material um? Wenn die Polizei als nächstes "nur wg. Verdacht" die Daten der EC-Bezahler überprüfen will, weil am Tatort ein Kaugummipapier gefunden wurde? Wo endet das? Wo bleibt der Rechtsstaat, der Datenschutz und das recht auf informelle Selbstbestimmung? Gilt nicht bei Spar Harste!
Schutzengel am :
Laut Björn gibt es eine Aussage das einige der mutmasslichen täter zuvor in seinem Laden eingekauft haben sollen. Vermutlich jeder Kriminalist würde sich auf grund dieser Aussage den Laden ansehen in der Hoffnung dort auf eine Videoüberwachung zu stossen.
Da der Tatzeitpunkt bekannt sein dürfte ist auch der Zeitraum in dem sich die mutmasslichen Täter im Laden aufgehalten haben könnten eingeschrenkt so das nur dieser Teil des Material ausgewertet werden muss.
Soweit so schön so gut...oder eben nicht wenn man die Kommentare hier so liest.
Da ist von Aufzeichnungen die Rede die nicht als Beweismittel dienen dürfen, von möglichen Hausdurchsuchungen wegen einkaufens usw.
Natürlich können die Aufzeichungen kein Beweismittel sein. Im Laden ist ja nichts passiert das zu beweisen wäre.
Darum scheint es den Kripobeamten auch garnicht zu gehen. Viel mehr, so hat es den Anschein, geht es darum ein Gesicht, zu der bereits verhanden Täterbeschreibung, zu bekommen. Es geht ggf. auch darum ein vernünftiges Bild für eine möglicherweise angedachte Öffentlichkeitsfandung zu bekommen.
Das aber hat mit der Weitergabe von IP-Adressen, Vorratsdatenspeicherung usw. nicht viel bzw. garnichts gemeinsam.
Rafael am :
Vorratsdatenspeicherung (die ohnehin eine staatliche Maßnahme ist und daher hiermit nicht zu vergleichen ist) und ähnliches wurden nicht als passende Analogie für den gleichen Sachverhalt gewählt, sondern um den in diesem Zusammenhang vorherrschenden Aufschrei, wenn es um die Speicherung und den Umgang mit den gespeicherten Daten geht. Insofern herrscht hier gleichsam durchaus eine Parallelität der Vorgänge (Daten werden gespeichert und weitergegeben, obwohl Privatssphäre (auch in der Öffentlichkeit) und informationelle Selbstbestimmung betroffen sind).
Überdies ist es zumindest zweifelhaft, ob ein verständiger Richter die Herausgabe des Videomaterials anordnet, nur weil eventuell(!) Personen mit angeblicher (Zeugen sind i.d.R. die schlechtesten Beweise) Ähnlichkeit im Laden gewesen sein sollen und könnten (Konjunktiv, ick hör dir trapsen), während die Herausgabe aber in jedem(!) Fall die Rechte einzelner berühren wird, die definitiv nichts mit dem Vorfall zu tun haben - das passende Stichwort ist also Abwägung. Nämlich die Abwegung zwischen des Schutzbedürfnisses der unbetroffenen Personen und dem möglichen Erfolg und Hinweis auf die "richtigen" Personen.
Dass du das nicht so verbissen siehst mag deine Einstellung zu dem Thema sein und vielleicht ist es dir auch grundsätzlich wurscht, ob Aufzeichnungen von dir einfach so und ohne(!) Rechtsgrundlage weitergegeben werden, vielleicht sogar, weil du "nichts zu verbergen" hast, aber du solltest anderen Leuten auch zugestehen, dass diese einen solchen Umgang mit Aufnahmen ihrer Person nicht gut heißen und befürworten - auch wenn auch diese nichts zu verbergen haben.
Schutzengel am :
Nochmal es geht hier doch garnicht darum mit diesen Bändern etwas zu beweisen. Im Laden, also im Sichtbereich der Kameras, ist ja ganz offenbar nichts passiert und somit kann auch mit den Bändern nichts bewiesen werden.
Es kann also nur darum gehen eine Zeugenaussage zu überprüfen und, sollte sie sich als zutreffend herausstellen, Bilder für eine mögliche Täteridentifizierung zu bekommen. Es geht darum, wie man so schön sagt, dem möglichen Täter ein Gesicht zu geben, wenn die Aussage zutrift und die beschriebene Person im Laden war.
Jedes Kaufhaus, jede Bank, fast jeder Supermarkt ja sogar Ärztehäuser sind heutzutage mit Kameras gesichert und werden so überwacht. Meidest du die alle? Fährst du Bus oder Bahn? Bingo im Rheinland würdest du aufgezeichnet. Gehts du auf der Straße oder über Plätze? Jackpot in Bayern läuft du im Visier einer Kamera. Wann immer du heute vor die Türe trittst musst du damit rechnen im Visier einer Kamera zu laden. Und mal ehrlich da ist die eventuelle Auswertung durch die Polizei in einem Kriminalfall nun wirklich das geringste Problem.
Jeden Tag geben Millionen von Menschen Informationen über sich Preis in sog. sozialen Netzwerken. Menschen die das Internet nutzen. Ist es nicht schitzophren auf der einen Seite die Vorratsdatenspeicherung zu verteufeln und den Staat als böse zu bezeichen während man selber freimütig seine Daten an irgendwelche Unternehmer preisgibt?
Um es deutlich zu sagen ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung, nicht weil ich da etwas zu verbergen hätte sondern aus dem einfachen Grund weil sie ziellos, Verdachts- und Fallunabhänig Daten sammelt.
Eine Auswertung von Videobändern in einem ganz konkreten Fall ist etwas ganz anderes und in keiner Weiße zu vergleichen.
GdG am :
dann schaun wir doch mal wie die Gerichtsbarkeit diesen Umgang mit den Videobändern findet.
Eine Herausgabe in diesem Umfang hätte nur auf richterliche Anordnung hin erfolgen dürfen.
Strafanzeige ist gestellt (als im fraglichen Zeitraum im Laden Kunde gewesener, bin ich hinreichend betroffen).
Unerfreute Grüße
GdG
P.S.
Eigentlich sollte der Betreiber es besser wissen - steht doch das LAW-Blog ganz oben in der Blogroll.
Winnie am :
Freibeuter am :
der_wahre_pop am :
Das Piraten-Banner ist ja zum Glück mittlerweile verschwunden.
Aber Daten zu seinen Kunden zu bevorraten und dann auch noch, eventuell ohne richterlichen Beschluß, an die Ermittlungsbehörden rauszugeben, dass gleicht einem Schuss ins eigene Knie.
Für mich eine ganz arme Nummer.
Peter am :
Viktor am :
Mein Bruder - Firmeninhaber und gezwungenermaßen (wg hoher Diebstahlquote) Kameraspezialist - konnte auch schon mithelfen, eine Einbrecherbande dingfest zu machen.
Sowas hat man in einem Gewerbegebiet gar nicht gern. Und er hat nicht mal gewartet bis die Polizei auf ihn zukam, nein - er hat die Kriminaler auch noch selbst angerufen und mit Filmchen auf DVD versorgt.
Damit war der hinreichende Tatverdacht gegeben, um eine erfolgreiche Hausdurchsuchung anzuleiern.
Man muss schon wissen, in welchem Moment die Polizei wirklich dein Freund und Helfer ist (und wann nicht).
Übrigens: Freiwillig darf ich der Polizei ne ganze Menge geben, wenn ich nicht mag, müssen sie halt mit nem Beschluss ankommen.
Bernd@17 am :
Die notwendige Zustimmung all jener, die im fraglichen Zeitraum auch auf Video sind, kann man hier kaum pauschal unterstellen, siehe #16 GdG. Hier sind auf Video ja vor allem gewöhnliche Einkäufer.
Dass die Bilder zur Aufklärung helfen können ist unbestritten. Dass das Grund genug für einen Richter wäre, die Herausgabe anzuordnen, ist wahrscheinlich. Und dass ohne eine solche Anordnung unsere rechtsstaatlichen Prinzipien über den Haufen geworfen werden, ist das Problem.
Peter am :
Jens_ am :
... werden hier auf Zuruf an die Polizei weitergegeben.
Knaller am :
Marcus am :
Ich finde es sehr gut, wenn jeder sein Möglichstes tut und hilft, wenn er helfen kann.
Achja: Für jedes Mal, welches "uffi" jetzt nicht mehr den laden betritt, komme ich extra einmal mehr einkaufen ...
uffi am :
der_wahre_pop am :
Aber Bildungsmikroben wie Du machen da ja keinen Unterschied, für die liegt beides in Afrika.
-thh am :
Selbstverständlich ist die Polizei berechtigt, um die Herausgabe der Aufzeichnungen nachzusuchen (§§ 161 Abs. 1, 163 Abs. 1 StPO). Björn ist auch zur Herausgabe verpflichtet (§§ 94 Abs. 1, 95 Abs. 1 StPO) und ohnehin berechtigt (soweit der Datenschutz betroffen ist § 28 Abs. 2 Nr. 2 lit. b BDSG; ein schutzwürdiges Interesse ist jedenfalls in der Abwägung mit der Verfolgung gravierender Straftaten nicht anzunehmen). Es ist auch keinesfalls ehrenrührig, blauäugig oder sonstwie kritikbedürftig, die Polizei im Rahmen der Gesetze bei der Aufklärung insbesonderer schwerwiegender Straftaten zu unterstützen; vielmehr sollte das doch wohl der Normalfall sein. Es besteht daher überhaupt kein Grund, die Vorlage einer richterlichen Anordnung zu verlangen; das ist nur in den Fällen anders, in denen aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Daten die allgemeinen Ermittlungs- und Sicherstellungsvorschriften nicht greifen, sondern durch Spezialvorschriften verdrängt werden, namentlich im Bereich des Telekommunikationsgeheimnisses. Selbstverständlich darf man sich weigern, tunlich ist das aber nicht; man stelle sich einmal vor, jeder Zeuge einer Straftat würde nur in richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Vernehmung Angaben machen wollen statt bei der Polizei - die Strafrechtspflege hätte damit faktisch ihr Ende gefunden, ohne daß damit ein Gewinn an Rechtsschutz für irgendjemand verbunden wäre. Dass ggf. eine Beschlagnahme zulässig und geboten ist, ist hier so selbstverständlich, daß die Einholung einer richterlichen Anordnung bloße Formsache wäre (die, wohlgemerkt, in manchen Fällen aus Rechtsgründen mit Grund erforderlich ist, in anderen aber eben gerade nicht zingend). Welchen persönlichen moralischen Gewinn man aus der Behinderung von (rechtmäßigen!) Ermittlungen in Fällen schwerer Straftaten ziehen kann, bleibt mir überdies schleierhaft.
Kurz und gut - die freiwillige Mitwirkung bei polizeilichen Ermittlungen ist (a) der Normalfall (oder sollte es sein) und nicht etwas Ausdruck einer niedrigen Gesinnung und (b) soweit es um den hier diskutierten Fall geht in jeder Hinsicht rechtmäßig.
(Sie ist im übrigen auch tunlich, um der Beschlagnahme zuvorzukommen, die dann nämlich auch - gerade wenn es Probleme mit der Überspielung gibt - neben den Daten die komplette Auswertungshardware umfassen kann. Das ist dann für die Polizei ganz angenehm, für den Betroffenen aber etwas doof.)
Sniffy am :
Das könnte ja sehr hilfreich sein bei der Aufklärung von Straftaten.
Und wer sich keine Kamera anschaffen will ist natürlich sofort suspekt. Warum will dieser Bürger nicht an der Erhöhung unserer aller Sicherheit teilnehmen? Das ist ja schon verdächtig.
Gäbe es die Stasi noch wäre sicherlich vieles einfacher. Jetzt könnte sie ja auch mit wesentlich besserer Technik arbeiten.
Jannes am :
unglaublich am :
rheingauer am :
sosi-chan am :
Und wenn IHR opfer von Straftaten wärt dann würdet ihr es auch sicher als hoffnungsvoll empfinden wenn diese 16 Kameras dazu beitragen können das Verbrechen zu klären.
Es schreien immer nur die die am wenigsten Ahnung haben... :/