Abgemahnt wegen Verkauf einer gebrauchten CD
Eigentlich wollte ich ja auch längst mal damit begonnen haben, meine CD-Sammlung aufzulösen und etliche Titel (Maxis und LPs), die ich seit Jahren schon nicht mehr gehört habe, mal bei Ebay zu verhökern.
Ich glaube, das lasse ich lieber.
Ich glaube, das lasse ich lieber.
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Kommentare
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MrBrook am :
Alex__ am :
Wenn es rechtlich einwandfreie Originale sind, sollte es für Privatverkäufer keine Probleme geben.
Jochen am :
Allerdings kann man auf der Webseite auch in der Erklärung von Andy Scott (von der Band The Sweets) lesen, dass er eigentlich nur gegen gewerbliche Händler vorgehen will. Da hätte wohl bei privaten Ebay-Käufen es gereicht, wenn man den Verkauf unterbindet und eventuell die Herausgabe der CD verlangt. Eventuell sollte man sich darauf auch mal berufen.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Problem bei vielen Bands auftaucht. Denn dann haben ja einige (Plattenlabels, GVL, Gema,..) in Deutschland bei ihrer Arbeit geschlampt wenn wirklich massenhaft illegale CDs im normalen Handel verkauft würden.
Gurkensenf am :
Jochen am :
Die Intention dahinter ist ja auch verständlich. Privatpersonen sollen durchaus nicht bestraft werden, da sie eben nicht wissen können, ob die CD legal ist (wenn sie z.B. in einem normalen Laden gekauft wurde).
Ich vermute, dass im genannten Fall wohl der RA den Handel der Person als gewerblich eingestuft hat, weil regelnäßig Sachen verkauft wurden. Denn es ist in dem Kontext ja wurschd, ob man nur eine einzige CD im Rahmen seiner scheinbaren gewerblichen Tätigkeit verkauft oder ob man gewerblich nur The Sweets CDs oder allgemein Musik verkauft.
Gurkensenf am :
aber ich denke mittlerweile auch, dass der zeitungsartikel etwas zu reisserisch ist, denn wie kommt die kanzlei auf 15.000,-? für zwei titel? niemals...
AndreB am :
Der Verkäufer ist in der Pflicht sich vorher zu informieren, ob irgendwo, irgendwann einmal irgendwelche Verträge, Pflichten, Unterlassungen, Sonderrechte verbrieft wurden, die möglicherweise niemals veröffentlicht wurden aber trotzdem rechtlich bindend sind denn schließlicht schützt bekanntlich Unwissenheit vor Strafe nicht.
Natürlich der der Verkäufer verpflichtet, sich erstmal zu informieren, ob die auf der CD befindlichen Künstler bzw. deren Vertreter der Veröffentlichung auf einem Label zugestimmt haben, das es möglicherweise schon lange nicht mehr gibt.
Kein Problem, Mein schreibt eben erstmal zwischen 15 und 25 Künstlermanager an und wenn dann nach einigen Jahren (wenn überhaupt) alle geantwortet haben kann man sich auf den Weg zum Verkauf machen.
So einfach ist das eben....
Mountainking am :
creative commons am :
Also lasst euch lieber beim Filesharing erwischen. Ist günstiger oder gleich Teuer. Ich für meinen Teil werde durch solche Nachrichten auf jeden Fall nicht zum Kauf animiert.
AndreB am :
Aber nicht wegen Industrie und Co, sondern weil erstens nur noch bohlenkompatibler abgefeimter Massenmüll gentechnisch erzeugter Eintagsgruppen produziert wird und zweitens die Qualität der CDs jedes Jahr aufs neue schlechter wird.
Es wird nichts mehr ordentlich abgemischt sondern nur noch von Hilfskräften am PC vermatscht und per Kompressor auf maximalen "BumBum" für eine sowiso schon massenhörgeschädigte Generation verhunzt.
Gurkensenf am :
nettes statement:
http://www.musiclawyers.de/doc/sweet-de.pdf
vor allem punkt 4
Fabulicous am :
Wäre ich Betroffener, würde ich solange es geht dagegen angehen, bis ich vor der höchsten Instanz bin, egal wieviel es kostet, denn auch 10.000€ wären für mich bereits ein totaler Ruin.
Gurkensenf am :
da gehts ja zT um sampler! welche privatperson (!!!) soll denn bitte bei einem sampler wissen, ob der mit wissen der interpreten hergestellt wurde?
Karsten am :
Ich finde es aber ziemlich übel, wie der Artikel da eBay mit hineinzieht. Die bieten tatsächlich nur eine Plattform. Dafür dass da ein Anwalt Abmahn-Amok läuft, können die auch nichts. Statt Ebay müsste da eigentlich Andy Scott erwähnt werden.
mfG KB
labelhasser am :
Für ne legale Scheibe die du oder irgendjemand vor dir in einem anderen Land gekauft ha(s)t also du sie spter verkaufen möchtest ... kannst du richtig geld auf den tisch des Anwalts legen ...
Schöne Welt
Expertenratschlaggeber am :
So einfach ist das.
MHD am :
Wenn Du ein wirklich seriöses Geschäft suchst die dich nicht über´s Ohr hauen, dann versuch es mal bei "Hot Shot Records" in der Innenstadt. Die zahlen unter umständen mehr als andere. Auf keinem Fall in´s Steintor, da wirst du abgezockt!
Denise am :
www. momox .de
Habe damit bisher äußerst gute Erfahrungen gemacht!
Susie am :
den Vorschlag wollte ich auch grad machen - bin ein riesiger Fan von diesem Unternehmen, läuft absolut professionell, schnell und reibungslos ab. Falls nach dem Aufräumen noch Bücher rumstehen: www.momox-books.de
)
gill am :
... "und werde wie du dafür bezahlt, in Blogs rumzuspammen", hast du vergessen.
Weißzahn am :
Unsere Spammerinnen sagen natürlich nicht, dass von Momox nur "gängige" Bücher angekauft werden, und das zu Preisen, die mit Marktpreisen nichts zu tun haben. Mein Test: die "rote" leinengebundene Gesamtausgabe vom Herrn der Ringe, elf Jahre alt, ISBN 360895855X. Wird dieses Jahr zwar neu aufgelegt, aber bei Amazon immer noch für mindestens 45 EUR angeboten. Momox-Angebot: 6,55 EUR.
A. Myskowliec am :