Wine Rack Fa(i/l)l
Albtraum im Supermarkt: Ein Weinregal ist zusammengebrochen, der Großteil der Flaschen hat sich so verhalten, wie man es von ihnen sowieso erwarten würde. Vielen Dank an alle, die mich darauf hingewiesen haben. Und um die gestellte Frage auch noch zu beantworten: Ich habe keine Ahnung, wer den Schaden bezahlen muss. Dazu käme es sicherlich auch noch auf die genaue Ursache an. Bei technischem Versagen einer ordnungsgemäß zusammengebauten Konstruktion, würde ich mal beim Hersteller derselben nachfragen. Ansonsten (Falsch zusammengebaut, überladen, mit einem Palette dagegengefahren etc.) kann der Händler sich wohl damit beruhigen, den Schaden zumindest steuerlich geltend machen zu können...
via failblog.org
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Kommentare
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Peter am :
thorben am :
vorher steht es im warenbereich und nun nicht mehr vorhanden ohne verkauf, also wirds abgeschrieben. alle abschreibungen landen direkt im gewinn und verlust bereich, folglich senkt es den gewinn und je weniger gewinn, desto weniger steuern
brasilblogger am :
Sabine am :
chris909 am :
Du hast die Aufwendungen bereits im Wareneinkauf gebucht!
Die Abschreibungen sind lediglich für die Fortschreibung Deines Warenbestandes notwendig. Aber der wird jedes Jahr zur Inventur neu bewertet.
Ein weiteres Mal "abschreiben" bedeutet doppelter Aufwand! Die nächste Bp würde dann wohl nicht so glimpflich enden...
Andreas am :
Krämerseele am :