E-Mail "Betriebsprüfung"
Von einem Lieferanten trudelte hier am Wochenende eine E-Mail mit dem Betreff "Betriebsprüfung" ein. Ich dachte erst, das bezog sich auf die Belegprüfung bei mir hier vor zwei Wochen. Aber dem war nicht so:
Wir haben das Vergnügen vom Finanzamt eine Betriebsprüfung im Haus zu haben.Oh, was für ein Vergnügen.
Dabei hat sich herausgestellt, dass wir von vielen unserer Kunden – also von Euch – keine Steuernummer haben.Betrifft mich nicht und war auch wohl mehr eine Formsache. Aber da zeigt es sich mal wieder, wie praktisch es ist, auf seinem Geschäftsbriefpapier nicht nur die per Gesetz vorgegebenen Informationen stehen zu haben.
Seit einigen Jahren ist es ja Pflicht, diese auf den Rechnungen anzugeben, was wir ja auch immer fleißig tun.
Da im Zahlungsverkehr unter uns aber auch die umgekehrte Richtung vorkommt, zum Beispiel bei Reklamationen durch Euch die wir dann gutschreiben, muss ich Eure Steuernummer haben, um dann die Vorsteuer ziehen zu können. Das sehen zwar die Finanzämter teilweise unterschiedlich. Ist bei uns aber so.
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Kommentare
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Leuchte am :
Leuchte2 am :
Bert am :
Wenn ich mich recht erinnere, wird die Pflicht zur Angabe der Steuernummer erst seit einem oder zwei Jahren durchgesetzt, wer also ältere Papiere hat oder beim Nachdrucken einen alten Entwurf verwendet, muss die "neuen" nötigen Angaben immer dazu drucken.
Ich habe mein Papier erst letztes Jahr gestalten lassen und werde (als kleiner Unternehmer) mit den Kartons voll Papier noch ein paar Monate hinkommen - bei mir sind Steuernummer und UStID mit drauf, um Kopfschmerzen zu sparen.
Hajo am :
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer
NewsShit! am :
Auf Rechnungen gehört die Steuernummer, da mit dieser ja vom Finanzamt geprüft werden kann, ob der "Verkäufer" auch ordentlich die vom "Käufer" gezogene USt abgetreten hat.
Mumpakl am :
NewsShit! am :
Außerdem bekommt man intime Details auch ganz locker über Creditreform und ähnliche Firmen raus...
Florian am :
Sondern etwas viel schlimmeres:
Bei der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung reicht die Steuernummer aus.
Passwort o.ä. gibt es nicht.
Wenn man von einem Unternehmen die Steuernummer kennt, kann man so eine falsche Steuermeldung beim Finanzamt machen.
Das Finanzamt fordert den Betrag dann ein.
Und man kann sich dann mit den daraus entstehenden Schwierigkeiten herumärgern.
Bert am :
Da mein FA aber (noch ?) Papier-Anmeldungen akzeptiert, wenn man darauf hinweist, keinen Windows-PC zur Buchhaltung zu verwenden, habe ich nicht vor, mich online auch nur zu registrieren.
leila am :
sehr seriös wirkt nicht.
leila am :
ok, dieser satz auch nicht
ich hoffe man versteht mich.