Skip to content

Merkwürdiges am Abend

Ein Mann sprach mich gerade im Laden an. Vor zwei Wochen hätte er hier nachts eingekauft und da Kartenzahlung nicht möglich gewesen sei, hätte er seinen Ausweis als Pfand hinterlassen. Seit dem würden ständig irgendwelche Summen mit dem Verwendungszweck "SPAR-Markt" von seinem Konto abgebucht werden. Er würde aber morgen zu seiner Bank gehen und auch zur Polizei, um Anzeige zu erstatten.

Sehr merkwürdig, denn:

1. Ausweis statt Geld machen wir normalerweise nicht.

2. Wenn Punkt 1, dann wüsste ich oder einer meiner Vertreter das.

3. ELV geht bei mir schonmal gar nicht.

4. Wären mir die Zahlungen auch sicher auf dem Konto aufgefallen.

Ich gebe zu, ich wüsste zu gerne, was das wohl sollte. Ist da wirklich irgendetwas schiefgelaufen und der Mann hat nur die Läden verwechselt? Oder war das nur eine finstere "Masche" für irgendeine Dubiosität? Allerdings komme ich einfach nicht dahinter, wie das hätte funktionieren sollen. Irgendwelche Ideen?

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Jemand am :

Ich habe mal von einem Tankstellenmitarbeiter gehört, dass das einzige wirksame Pfandmittel ein Handy ist. Ausweise holen die Leute nicht wieder ab...

Mirco am :

Führerschein klappt bis zu einer bestimmten Summe auch gut, der ist nämlich teuer ;-)

der_wahre_pop am :

Wie soll man denn mittels Ausweis die Kontodaten rauskriegen? :-O

derberherbert am :

vorallem seit wann kann man mit einen Personalausweis Geld von Konten abheben? Wenn du keine Abbuchungen in die Richtung auf deinem Konto hast, sag ihm er soll soll zur Polizei gehen und biete ihm an es selber zu tun. Schließlich willst du die Angelegentheit ja geklärt wissen.
Von dem wirst du nie wieder etwas hören :-)

Ps: Das dürfte fast den Tatbestand des versuchten Betruges erfüllen.

Kommentator am :

1. Wieso Ausweis, wenn ein Kunde nicht zahlen kann? Wer nicht zahlen kann, bekommt nichts; wer trotzdem etwas bekommt, ist sehr gut bekannter Stammkunde und macht keine Mätzchen mit Ausweisen.
2. Er wollte ins Blog, hat aber überhaupt keine Ahnung von lustig.
3. Abbuchungen mit Verwendungszweck "Sparmarkt" wären nicht so schwer zu erzeugen - Verwendungszweck "Flugstunde bei Superman" ist auch nicht verboten.
Ich bin gespannt, ob da etwas herauskommt.

Svenchen am :

Morgen kommt er und sagt Björn hätte per Ü-Cam seine Pin gefilmt und hebt nun Geld bei ihm ab ;-)

Vielleicht hat er ja irgend en wisch verloren wo seine Kontodaten drauf stehen (steht sowas auf so nem Bon drauf wenn man Kartenzahlung macht?) und ist daher selber schuld?

Oder wirklich irgend ne masche

Dominik am :

Auf einem Bon stehen nice Kontodaten drauf.

Karten daten können meist drauf sein, die sind dann aber auch verschlüsselt und mit den Kartendaten ansich kann niemand was anfangen, denn die kann nur das Terminal verschlüsselt übertragen, zusammen mit der ebenfalls verschlüsselten pin.

Die PIN wird in einem sicherheits modul verschlüsselt, noch bevor "Bestätigen" gedrückt wird.

Ohne Karte und PIN also keine chance.
Ausser bei ELV, aber das muss freigeschaltet sein. und dann könnte der "betroffene" die ja auch einfach zurückgehen lassen.

Ausserdem: Wer bei Björn bezahlt, findet auf seinem Kontoauszug den Text: SPAR MARKT HARSTE oder SPAR DIREKT BREMEN und nicht nur SPAR-Markt.

Der wollte wirklich nur ins blog oder irgendwas dubioses Planen.

ReCon am :

Was ist ELV?

Wenn es wirklich Abbuchungen gegeben hat, kann er diesen doch innerhalb von 6 Wochen widersprechen oder ist das nicht bei jeder Art von Abbuchung so?

svenchen am :

ELV= ElektrischesLastschriftVerfahren ( VERMUTE ICH einfach mal)

brasilblogger am :

und du vermutest richtig, gibt aber noch OLV, das dürft ihr aber selbst rausfinden.

Kirstin am :

Online Lastschriftverfahren

Erklärbär am :

GV gibt es auch. Aber das ist Schweinekram und hat - meistens - mit Geld nichts zu tun.

Jannik am :

Elektronisches LastschriftVerfahren

mareike26 am :

Nein, einer Abbuchung für die keine Abbuchungserlaubnis besteht, kann zeitlich unbegrenzt widersprochen werden. Die 6 Wochen (nach Rechnungsschluss, und der wird bei den meisten Banken am Ende des Quartals gemacht) gelten für den Fall, dass eine Einzugserlaubnis zum Beispiel für die Telekomrechnung oder den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins vorliegt, und die abgebuchte Summe nicht stimmt.
Das 6-Wochen-Märchen wird von den Banken aber gerne verbreitet, da im Gegensatz zum Verbraucher die Banken dem Lastschriftabkommen beigetreten sind, das für die Banken die Frist zum Zurückbuchen solcher Beträge auf 6 Wochen deckelt. Das braucht den Verbraucher aber nicht zu interessieren - wenn die Bank nicht nachprüft, ob abgebucht werden durfte, ist sie selber schuld.
Das entsprechende BGH-Urteil stammt übrigens aus dem Jahr 1999.

ReCon am :

OK, ich wollte ja nur wissen, ob er überhaupt widersprechen kann und da er das auf jeden Fall kann, ist der Fall spätestens damit gegenstandslos (war er natürlich höchstwahrscheinlich vorher schon)

T. am :

Immer wieder gern falsch zitiert. Das BGH stellte zwar fest, dass ein Kunde länger als 6 Wochen zurückbuchen darf, da dem Kunden das Lastschriftabkommen der Banken egal ist, ABER: wenn die Banken durch AGB regeln, dass Lastschriftrückgaben nur bis 6 Wochen nach Kenntnisnahme durch den Kunden möglich sind, ist das rechtens. Und das haben mittlerweile alle in den AGB, glaub mir.
Kenntnisnahme ist mit Erstellung des Kontoauszugs.

Jan Schejbal am :

Zum Thema "Dubiosität": Anbieten würde es sich, wenn er nach der Drohung mit Anzeige auf das Angebot wartet (oder nachdem du dich für die Abbuchungen entschuldigst, selbst das Angebot macht), das anders zu klären, z. B. indem man ihm die Summe "zurückerstattet". Bar, sofort... Von daher wäre, wenn kein Ausweis vorliegt, die Idee mit der Polizei nicht schlecht, um das sofort und vor Ort zu klären...

damage am :

Hmm... Ich könnte mir gut vorstellen, das es Chefs gibt die vermeintlich entstandenen Schaden zahlen - wegen der Androhung vom Rechtsweg.

brasilblogger am :

heute sag ich es mal als erstes: der wollte nur ins blog :-D

Mumpakl am :

@#8, guckst du #4 ;-)

Newty am :

Möglich isses, die Geräte so zu manipulieren, dass sie in aller Ruhe "Zahlung nicht möglich" plaudern und brav Daten(Magnetstreifen, PIN) sammeln. Bei externen Geräte, die nur über Schnittstelle den Betrag bekommen, sogar relativ einfach.

Aber dann würde der Sparmarkt nicht abbuchen, sondern eine Bank in Osteuropa :-D

evchen am :

"Ausweis statt Geld machen wir normalerweise nicht."

Ach nein?

http://www.shopblogger.de/blog/archives/6658-Ausweis-als-Pfand.html

DJ Teac am :

QUOTE:
"Ausweis statt Geld machen wir normalerweise nicht."

Ach nein?

;-)

der am :

das wort 'normalerweise' kennst du aber?

DeserTStorM am :

Vielleicht Zinsen weil er noch nicht bezahlt hat :-D

Also ich würde hier auch erstmal drauf tippen, das er irgendwas seltsames vor hatte. Hättest ihm mal anbieten sollen das Geld gleich bar zurückzuzahlen. Mal gugn ob er drauf eingestiegen wäre :-)

Armin am :

einfach nur ne ausgewachsene paranoia würd ich dazu sagen...

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen