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Überwachungskameras online stellen?

Hallo Björn,

ein Freund von mir betreibt eine Videothek, der Laden wird rund um die Uhr von mehreren Kameras überwacht.

Auf den Videos muss er leider sehr oft einige „Schweinereien“ entdecken.

Weißt Du, in wie weit er die Bilder der Cams auf seiner Webseite veröffentlichen kann, um diese Zwischenfälle zu dokumentieren?
Die Diskussion hatten wir hier ja schon unzählige Male. Aber: Solange niemand auf den Bildern zu erkennen ist, wird sich auch niemand über verletzte Persönlichkeitsrechte beschweren können...

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Kommentare

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fihu am :

Ich denke, nachdem der Bulle im Supermarkt sogar im Fernsehen war, dürfte man auch Schweine in einer Videothek im Internet veröffentlichen. ;-)

uhfi am :

ein supermarktleiter bietet rechtsberatung.
ich haette ja lieber nen anwalt gefragt.

MaxR am :

... und wenn sich einer beschwert, dann ist er damit natürlich erkannt.

Muß der WebCam-Besitzer selber wissen, ob die Schweinerei (=der Schaden?) schwerer wiegt als die Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Adrian am :

Persönlichkeitsrechtsverletzung hin oder her. Sobald ein Überwachungsvideo, auf dem ich mich selbst erkenne, irgendwo im Internet auftaucht, bin ich die längste Zeit Kunde in dem Laden gewesen. Da reicht es mir schon, wenn ich zufällig durchs Bild gehe. Denn wer solche Videos ins Internet stellt, hat mein Vertrauen verloren!

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