Überwachungskameras online stellen?
Hallo Björn,Die Diskussion hatten wir hier ja schon unzählige Male. Aber: Solange niemand auf den Bildern zu erkennen ist, wird sich auch niemand über verletzte Persönlichkeitsrechte beschweren können...
ein Freund von mir betreibt eine Videothek, der Laden wird rund um die Uhr von mehreren Kameras überwacht.
Auf den Videos muss er leider sehr oft einige „Schweinereien“ entdecken.
Weißt Du, in wie weit er die Bilder der Cams auf seiner Webseite veröffentlichen kann, um diese Zwischenfälle zu dokumentieren?
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Kommentare
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fihu am :
uhfi am :
ich haette ja lieber nen anwalt gefragt.
MaxR am :
Muß der WebCam-Besitzer selber wissen, ob die Schweinerei (=der Schaden?) schwerer wiegt als die Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Adrian am :