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Blanko-Etikett

Eine seltsame Type hat eben nach einem unbedruckten Regaletikett gefragt. Ich hätte es ihm natürlich geben können, hab's aber dann doch lieber gelassen. Wer weiß, was der damit für Merkwürdigkeiten vor hat.

Nicht, daß auf einmal ein Etikett am Regal steckt, auf dem 'ne Flasche Jack Daniels nur noch 1,99€ kostet... :-)

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Kommentare

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marcc am :

Hm, mach doch eines bei dem der Computer 9999,99 Euro als Preis gespeichert hat. Solange ihre keine Autos oder Edel-Automatik-Uhren im Angebot habt ist der Preis ja unrealistisch. :-)

Amtsleiter am :

Jemand könnte ja 20 Zentner Obst abwiegen und dann das 9999 EUR Schild benutzen...er würde was sparen ;-)

dirko am :

Kostet 1kg Obst im Schnitt mehr als 10€? Sind 20 Zentner was anderes als eine Tonne? Muss ich einen Smilie verwenden? 42?

Amtsleiter am :

Ich empfehle, ist zwar Gemüse, Paprika. Da sollten zur richtigen Jahreszeit durchaus 10€/kg drin sein.

Christian am :

Was auf einem Regalschild steht, ist völlig egal, weil es unverbindlich ist. Der Vertrag zwischen Kunde und Händler kommt nämlich erst an der Kasse zustande. Und wenn ein Kunde das Angebot "1,99 € für eine Flasche Jack Daniels" macht, dann ist der Händler jederzeit frei, dieses abzulehnen und seinerseits ein neues Angebot zu machen. Pech für den Kunden, wenn er dann auf dem etikettierten Preis besteht. Dann gibt es eben keinen Whisky.

Björn Harste am :

Natürlich ist es unverbindlich, aber sowas provoziert unnötige Diskussionen mit Kunden.
Bis zu einem gewissen Betrag verbuche ich das dann unter "Kulanz" - ist aber eine gewisse Schmerzgrenze überschritten, muß der Kunde sich eben damit abfinden, daß ein Fehler bei der Preisauszeichnung passiert ist.

dark* am :

Ich glaube die Meinung, dass die Preisauszeichnung am Regal oder an der Ware für den Händler verbindlich ist, ist ziemlich weit verbreitet. Bis gerade eben war auch ich davon überzeugt.

Superlupo am :

Das ist halt der Unterschied zwischen einer unverbindlichen Anpreisung (Preisschild, Katalog etc) und enem verbindlichen Angebot.

Aber viele meinen ja auch das es nur ein gültiger Vertrag ist, wenn man was unterschreibt ;-)

dark* am :

Na ja, als gelernte Rechtsanwaltsgehilfin habe ich von mündlichen Verträgen usw. zumindest schonmal gehört. ;-)

Aber ich hielt ein Preisschild halt für ein verbindliches Angebot.

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