Leergutbons sind wie Bargeld
Warum verstehen so viele Leute nicht, daß Leergutbons wie Bargeld zu behandeln sind. Nicht das erste Mal, daß ein Kunde den Zettel verloren hat und einen neuen ausgestellt bekommen möchte.
Wenn der erste Pfandzettel nun irgendwo im Laden liegt und ein anderer Kunde findet ihn und läßt sich das Geld auszahlen, ist diese doppelte Auszahlung direkt mein Verlust.
Ich möchte mal das Gesicht eines Bankangestellten sehen, wenn man hingeht und ihm erzählt, daß man sich 100 Euro aus dem Automaten gezogen, den Schein aber auf dem Weg nach Hause verloren hat - und dann einen neuen als Ersatz (ohne Kontoabbuchung) haben möchte.
Wenn der erste Pfandzettel nun irgendwo im Laden liegt und ein anderer Kunde findet ihn und läßt sich das Geld auszahlen, ist diese doppelte Auszahlung direkt mein Verlust.
Ich möchte mal das Gesicht eines Bankangestellten sehen, wenn man hingeht und ihm erzählt, daß man sich 100 Euro aus dem Automaten gezogen, den Schein aber auf dem Weg nach Hause verloren hat - und dann einen neuen als Ersatz (ohne Kontoabbuchung) haben möchte.
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Kommentare
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Karsten am :
Carsten am :
Kundenfreundlich sind die Dinger meiner Meinung nach nicht..
Angie am :
Ian am :
marcc am :
Und wenn die Dinger dazu gemacht sind sie zu vergessen, wie ist denn das dann mit Parkscheinen oder den kleinen Fahrkarten bei Dir?
Anonym am :
Jan am :
marcc am :
dark* am :
http://www.zeit.de/2004/20/Plastikflaschen_zu_Pullovern
marcc am :
Stefanie am :
marcc am :
Martin am :
Jova am :
Aber mal was anderes. Wie schaut es denn mit der Verpflichtung zur Rücknahme aus. Mal gesagt, ich möchte einen Kasten Bier in einem Supermarkt zurück geben, welcher dort aber nicht im Sortiment geführt wird. Müssen die, oder müssen die nicht?
Ich war bisher der Meinung, sie müssen nicht und bin hier ends am diskutieren. Bitte helft mir und besser noch, wenn ihr gleich n paar §§ ausm ff schütteln könnt. GewO oder so . . .
Vielen Dank schon einmal