Klauversuch oder Juckreiz
Diese Szene konnten wir gestern Abend beobachten. Es sieht auf den ersten Blick 100%ig nach einem Diebstahlsversuch aus, der Kunde, den wir hinterher noch auf diese Geste ansprachen, beteuerte jedoch, sich nur an der Brust gekratzt zu haben.
Wenn man genau hinsieht, kann man eine Bewegung, als würde er sich kratzen, erkennen. Vielleicht sieht man das aber auch nur, wenn man ganz fest daran denkt, dass er sich nur gekratzt hat. Oder wollte er doch die Packung Fleisch in seiner Innentasche verbergen und hat dann die Kamera entdeckt und von der Aktion abgelassen? Wir wissen es nicht.
Sehr, sehr grenzwertig jedenfalls...
Wenn man genau hinsieht, kann man eine Bewegung, als würde er sich kratzen, erkennen. Vielleicht sieht man das aber auch nur, wenn man ganz fest daran denkt, dass er sich nur gekratzt hat. Oder wollte er doch die Packung Fleisch in seiner Innentasche verbergen und hat dann die Kamera entdeckt und von der Aktion abgelassen? Wir wissen es nicht.
Sehr, sehr grenzwertig jedenfalls...
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Kommentare
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Stroem am :
Er zieht bei Sekunde 5 EINDEUTIG ein gegenstand aus der InnenTasche sieht aus wie ein Flaschenhals. Man sieht aber Haargenau das was rausgezogen wird und wieder reingesteckt
mnemo am :
mnemo am :
milliway42 am :
HarsteGarste am :
Chancho am :
Mit einem solchen Verdacht sollte man sehr, sehr vorsichtig sein!
apfel am :
Erklärbär am :
Steve am :
Ich meine, ganz abgesehen davon, dass dem Träger selbst dadurch kalt würde, taut die Ware durch die Körperwärme wohl soweit an, dass man sie nicht mehr einlagern kann...
Ganz abgesehen davon, selbst wenn es kein Gefriergut war, wer packt Einkäufe die er ehrlich bezahlen will direkt in die Jackentaschen? Dafür gibt es Einkaufswagen und -körbe
Rrrrawls am :
SvenW am :
Stefan am :
Das ist ja nicht nur verdächtig, sondern durchaus eindeutig. Aber wenn er letztlich nichts geklaut hat, kann man wohl nichts machen.
Knorr am :
DeserTStorM am :
Ca am :
Andi am :
Johannes am :
Aber hey, ich glaube der Kerl hatte einfach nur seit ca 2 Monaten vergessen, sich anständig zu waschen. Akuter Lausbefall würde ich tippen
CarstenII am :
Alexander am :
Aber beweisen kann man es eben nicht. Deshalb gilt: Im Zweifel für den "Angeklagten".
roteroktober am :
meep am :
Ändert natürlich nichts daran, dass man sich stark verdächtig macht und mit Hausverbot rechnen kann.