Lagererweiterung
Da ich einfach keine vernünftige (und/oder bezahlbare) Lagerhalle finde, aber dringend einige Dinge hier aus meinem Lager bekommen muss, ist mir nun die Idee gekommen, eine ganz profane Fertiggarage hier auf dem Hof aufzubauen.
Sieht nicht schön aus, wird den Hof aber sicherlich nicht unansehnlicher machen können. Ist nur die Frage, wo man sowas hinstellen könnte, denn an jeder Ecke sind irgendwie Türen, Fenster oder Treppen. Mittenrein hat auch nichts und so mache ich mir gerade schon über den möglichen Standort Gedanken, während mein Vermieter sich noch über die allgemeine Erlaubnis Gedanken macht. Mal sehen, was daraus wird...
Sieht nicht schön aus, wird den Hof aber sicherlich nicht unansehnlicher machen können. Ist nur die Frage, wo man sowas hinstellen könnte, denn an jeder Ecke sind irgendwie Türen, Fenster oder Treppen. Mittenrein hat auch nichts und so mache ich mir gerade schon über den möglichen Standort Gedanken, während mein Vermieter sich noch über die allgemeine Erlaubnis Gedanken macht. Mal sehen, was daraus wird...
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Kommentare
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Simon am :
Gerhard Zirkel am :
Gerhard
Matze am :
Kannst du nicht "einfach" anbauen?
Kit am :
HaPe am :
Chrissi aus klein Paris am :
christoph am :
Aus der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO), §6:
"(12) In den Abstandsflächen eines Gebäudes und zu diesem ohne eigene Abstandsfläche sind mit einer mittleren Wandhöhe von maximal 3,5 m über der Geländeoberfläche zulässig:
1. Garagen,
2. Wintergärten nach Absatz 11,
3. Gebäude ohne Fenster zu diesem Gebäude,
4. Nebenanlagen für die öffentliche Versorgung,
5. sonstige Anlagen und Einrichtungen nach Absatz 10,
sofern sie die Belüftung und Beleuchtung des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigen und hinsichtlich des Brandschutzes keine Bedenken bestehen.
(13) Auf einem Baugrundstück sind gegenüber den Nachbargrenzen ohne Abstandsfläche zulässig:
1. Garagen einschließlich eingebauter Abstellräume,
2. ein sonstiges Gebäude ohne Feuerstätten und Aufenthaltsräume,
3. Nebenanlagen für die öffentliche Versorgung,
4. Stützmauern und Einfriedigungen.
Die Gesamtlänge der in Satz 1 genannten Gebäude darf an keiner Nachbargrenze größer als 9 m sein und insgesamt 18 m nicht überschreiten. Ihre nach Absatz 4 zu bestimmende mittlere Wandhöhe an der Grenze darf 3 m nicht überschreiten. Abweichend von Satz 1 können die dort genannten Gebäude mit einem Abstand von mindestens 1 m zugelassen werden."
christoph am :
Chrisss am :
Nur wenn es die Problematik wird, wie bei #6/#6.1 beschrieben, dann wird es wohl doch eine Garage
Viel Glück!
Andy am :
JAck am :
DER Betrieb für Leihcontainer und sogar in Bremen vor Ort.
Leo am :
Hast Du denn schon einmal an Sirius an der Hermann-Ritter-Straße nachgedacht? Besser als Streit mit Nachbarn und Vermietern wird es schon sein. Und wir sind recht zufrieden (bald sind ja die Handwerker fertig)
Schöne Grüße
Leo
HarsteGarste am :
Silvio am :
Düsseldorfer am :
Mein Vorschlag @ Björn H.:
Von einem örtlichen Spediteur oder einem Vermieter einfach einen Wechseltransportbehälter (WTB, besser bekannt als Wechselbrücke) vor die Rampe stellen lassen. Dass man mit einem Motorwagen bei dir auf den Hof kommt hat ja einer schon bewiesen (das schrubst du im Blog). Ausserdem machen die Dinger beim Einbruchsversuch richtig Krach
P.S. Einen Sportwagen könnte man z.B. unten drunter parken, so geht auch kein Stellplatz verloren
NachbarinA am :
http://www.google.de/images?q=wechselbr%C3%BCcke&sourceid=navclient-ff&ie=UTF-8&rlz=1B3GGGL_deDE295DE295
NachbarB am :
Dann doch lieber eine Fertiggarage.
Eine Maßnahme, den Hof etwas ansehnlicher zu gestalten wäre mal eine gute Idee.