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Schwammig

Ich habe Post von einer auf Mahnwesen spezialisierten Anwaltskanzlei bekommen. Man möchte von mir 65,02€ haben – für eine ursprüngliche Rechnung in Höhe von 16,02€.

Die ursprüngliche Rechnung ist nach Aussage des Lieferanten als "nicht zustellbar" zurückgekommen und so wurde die Sache irgendwann an die Inkassoanwälte weitergeleitet.

Deren Brief – an die selbe Anschrift wie die Rechnung adressiert – kam heute allerdings durchaus bei mir an. Auf Nachfrage bekam ich die Aussage, dass ich davon ausgehen konnte, dass noch eine offene Zahlung bestehen würde und dass ich deshalb verpflichtet wäre, die Ursprungsforderung zuzüglich der durch die Mahnung entstandenen 49€ zu bezahlen.

Sicher. Das Argument ist löchriger als ein Sieb.

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Kommentare

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JEns am :

Du hast Lieferanten, die Waren im Wert von 16€ liefern?

susi am :

Vor allem welche die via Inkassobüro Mahnen, statt mal anzurufen und fragen was da los ist....

Thomsen am :

Gehörst du etwas zu der Firma?

Nacktnasenwombat2 am :

Vielleicht wurde die Rechnung mit einer Gutschrift verrechnet, so wie wenn jemand beim Supermarkteinkauf mit vielen Waren fast nichts bezahlen muss, wenn er gleichzeitig einen Leergutbon einlöst.

NewsShit! am :

Solche Aktionen kenne ich auch. Es stellte sich heraus, daß der Rechnungsversender einen alternativen Zustelldienst (also nicht die Post) wählte, um Geld zu sparen.

Die Angestellten des Zustelldienstes fielen wohl öfter dadurch auf, daß sie Briefe einfach liegen ließen.

Vielleicht weil das Wetter zu schlecht war oder so...

Uwe am :

Alternativ ist immer schlecht. So ganz pauschal gesagt!

Superblogger am :

In der beiliegenden Originalvollmacht steht doch der Gläubiger drauf. Da lag keine Vollmacht bei?
Dann kannst du das Schreiben getrost in AblageP befördern.

evo am :

Hatte ich auch schon. Sowohl Rechnung, als auch Mahnungen sollen nicht angekommen sein. Die Post vom Inkassobüro aber schon.

Ich würde die 16,02 Euro überweisen und darauf hinweisen, dass nie eine Rechnung oder Mahnung ankam, auf die du hättest überweisen können.

DerDetlef am :

cool! Darf ich dir auch keine Rechnung schicken und du überweist mir 16,02?

Anonymus am :

Wie kann man hier nur einen solchen Ratschlag geben, das Geld zu überweisen??! Das zeigt doch nur, daß man überhaupt nichts verstanden hat ...

manuel_m am :

ja riecht recht faul das Ganze. Soll ja auch Kanzleien geben, die sich aufs Abmahnen spezialisieren. Mehr wie die 16 € würde ich auch sehr ungern Zahlen.

lg Manuel

PS: schon traurig was man als Selbstständiger so erlebt...

flavius am :

Erst Lieferenten und Anwalt via lawblog fertigmachen und die Reste dann an das Bestatterweblog weiterleiten...

Erik am :

Solange keine Rg. vorliegt würde ich auch noch nicht bezahlen, nichmal die 16,02 EUR.

kurt am :

UGw, Björn, weigere Dich nicht wegen solchen Kleckerbeträgen, sonst geht es zur Creditreform, und Du bist 3-4 Jahre in deren Kartei "gebrandmarkt". Da muss ich Dich wirklich warnen. Wenn es erst bei der Creditreform ist, kommt man nicht mehr raus!
Dann gibt es von Neulieferanten nix mehr auf Rg., usw.
Habe alles hinter mir. Nie wieder. Ich zahle lieber!

Anonymus am :

@8 Bitte schreiben Sie doch nicht solchen Unsinn! Sie fordern ja andere geradezu dazu auf, unsinnige und unberechtigte Rechnungen zu zahlen! Die Eintragung bei der Schufa o. ä. darf nicht erfolgen, wenn sie nicht sachlich begründet ist. Wer aber keine gültige Rechnung vorlegt, sondern bloß betrügen will, kann bzw. darf überhaupt nichts an die Schufa weitermelden, das ist Rechtsmißbrauch. Man sollte erst seine Rechte kennen, ehe man sich zu Wort meldet.

Julia am :

@9 Das ist kein Unsinnn.
Ich kenne das von einem Mobilfunkunternehmen. Hat mich in den FPP als Nichtzahler eingetragen.
War natürlich nicht berechtigt, da ich fristgerecht und begründet widersprochen der Forderung widersprochenhabe.
Fazit nach Protest bei FPP, Datenschutzbeauftragten des Unternehmens und B.Datenschutzbeauftragten: Ich solle mich nicht so haben, die Dinge wären ja auf meinen Protest hin ausgetragen worden.
Wie soll ich einen nicht bezifferbaren Schaden einklagen? Einfach eine Summe schätzen, und dann auf den Kosten sitzenbleiben?
Die Info, das ich kein guter Zahler bin, ist aber schon mindestens an einen Anbieter raus, der mir seitdem keine Verträge mehr gibt.
Also: Schon eine berechtigte Angst!

Karsten Linke am :

Ich habe ja selber mal in einem Inkassounternehmen gearbeitet. Ich weiß nicht, wie andere Unternehmungen dieser Art das handhaben, aber sobald auf eine Forderung hin ein Widerspruch kam wurde, egal wie der weitere Verlauf des Falls war, von einem Eintrag in Dienste wie die Schufa abgesehen. Insofern: Auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen - alles andere verläuft (ganz besonders bei Forderungen (unberechtigt oder nicht) in der Regel im Sande,

Matthias Pannek am :

Das Problem habe ich hier am Dorf auch immer wieder. Da gehen Pakete und Briefe ab und an mal wieder zurück an den Absender. Als es denn mal Post meiner Bank erwischt hat, wurde seitens der Bank sogar mein Konto gesperrt...weil "unbekannt verzogen". Anschließend wurden mir Gebühren für eine Adressauskunft bei der Gemeinde abgebucht...toll. Konnte zum Glück schnell geklärt werden...

Bigman1971 am :

Unglaublich, wer wegen 16 Euro eine Rechnung an eine Inkassofirma weitergibt, hat für mich auch irgendwie ein Problem. Da bleibt ja nichts mehr übrig.

Ich schicke mindestens erst mal eine freundliche Zahlungserinnnerung und dann - wenn nötig - noch eine zweite Mahnung. An Inkassounternehmen gebe ich nur die Fälle, wo man merkt, das jemand nicht zahlen will und er auch nicht auf die zwei Briefe vorher reagiert hat.

Manchmal ist das Vorgehen von "Gläubigern" schon recht fragwürdig...

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