Schwammig
Ich habe Post von einer auf Mahnwesen spezialisierten Anwaltskanzlei bekommen. Man möchte von mir 65,02€ haben – für eine ursprüngliche Rechnung in Höhe von 16,02€.
Die ursprüngliche Rechnung ist nach Aussage des Lieferanten als "nicht zustellbar" zurückgekommen und so wurde die Sache irgendwann an die Inkassoanwälte weitergeleitet.
Deren Brief – an die selbe Anschrift wie die Rechnung adressiert – kam heute allerdings durchaus bei mir an. Auf Nachfrage bekam ich die Aussage, dass ich davon ausgehen konnte, dass noch eine offene Zahlung bestehen würde und dass ich deshalb verpflichtet wäre, die Ursprungsforderung zuzüglich der durch die Mahnung entstandenen 49€ zu bezahlen.
Sicher. Das Argument ist löchriger als ein Sieb.
Die ursprüngliche Rechnung ist nach Aussage des Lieferanten als "nicht zustellbar" zurückgekommen und so wurde die Sache irgendwann an die Inkassoanwälte weitergeleitet.
Deren Brief – an die selbe Anschrift wie die Rechnung adressiert – kam heute allerdings durchaus bei mir an. Auf Nachfrage bekam ich die Aussage, dass ich davon ausgehen konnte, dass noch eine offene Zahlung bestehen würde und dass ich deshalb verpflichtet wäre, die Ursprungsforderung zuzüglich der durch die Mahnung entstandenen 49€ zu bezahlen.
Sicher. Das Argument ist löchriger als ein Sieb.
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Kommentare
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JEns am :
susi am :
Thomsen am :
Nacktnasenwombat2 am :
NewsShit! am :
Die Angestellten des Zustelldienstes fielen wohl öfter dadurch auf, daß sie Briefe einfach liegen ließen.
Vielleicht weil das Wetter zu schlecht war oder so...
Uwe am :
Superblogger am :
Dann kannst du das Schreiben getrost in AblageP befördern.
evo am :
Ich würde die 16,02 Euro überweisen und darauf hinweisen, dass nie eine Rechnung oder Mahnung ankam, auf die du hättest überweisen können.
DerDetlef am :
Anonymus am :
manuel_m am :
lg Manuel
PS: schon traurig was man als Selbstständiger so erlebt...
flavius am :
Erik am :
kurt am :
Dann gibt es von Neulieferanten nix mehr auf Rg., usw.
Habe alles hinter mir. Nie wieder. Ich zahle lieber!
Anonymus am :
Julia am :
Ich kenne das von einem Mobilfunkunternehmen. Hat mich in den FPP als Nichtzahler eingetragen.
War natürlich nicht berechtigt, da ich fristgerecht und begründet widersprochen der Forderung widersprochenhabe.
Fazit nach Protest bei FPP, Datenschutzbeauftragten des Unternehmens und B.Datenschutzbeauftragten: Ich solle mich nicht so haben, die Dinge wären ja auf meinen Protest hin ausgetragen worden.
Wie soll ich einen nicht bezifferbaren Schaden einklagen? Einfach eine Summe schätzen, und dann auf den Kosten sitzenbleiben?
Die Info, das ich kein guter Zahler bin, ist aber schon mindestens an einen Anbieter raus, der mir seitdem keine Verträge mehr gibt.
Also: Schon eine berechtigte Angst!
Karsten Linke am :
Matthias Pannek am :
Bigman1971 am :
Ich schicke mindestens erst mal eine freundliche Zahlungserinnnerung und dann - wenn nötig - noch eine zweite Mahnung. An Inkassounternehmen gebe ich nur die Fälle, wo man merkt, das jemand nicht zahlen will und er auch nicht auf die zwei Briefe vorher reagiert hat.
Manchmal ist das Vorgehen von "Gläubigern" schon recht fragwürdig...