Müllcontainer und Seitenspiegel - Teil 2
Diese Geschichte von Mitte November 2008 hat inzwischen ihre Fortsetzung bekommen. Zwar nicht so, wie ich gedacht oder gehofft hatte, aber der verhältnismäßig geringe Streitwert macht weitere Handlungen relativ sinnlos.
Ich hatte also besagten Termin bei der Polizei Bremen. Es ging nicht um eine Zeugenaussage, sondern offiziell um eine Vernehmung zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, bei dem unter anderem mein Name als Verursacher auftauchte.
Mit sehr gemischten Gefühlen ging ich zu dem Termin und hörte mir erstmal den gesamten Vorfall an. Der Polizist trug mir die Aussage der Frau vor, die offenbar an "unserem" Container ihren Seitenspiegel eingebüßt hatte. Die komplette Aussage hätte ich so unterschrieben, denn sie deckte sich hundertprozentig mit dem, wie ich die Sache wiedergegeben hätte.
Es folgte eine weitere Aussage in der selben Sache. Ein Anwohner unserer Straße berichtete von einer Fahrerflucht, bei der von seinem Wagen der links Außenspiegel abgefahren worden sei. Und zwar durch den Wagen, der auf die Frau zugelassen ist, die unseren Container touchiert hatte.
Zunächst sah ich den Polizisten mit großen Augen an und wunderte mich. Ich dachte zuerst an einen Zahlendreher bei den Hausnummern. Und wieso Fahrerflucht? Und wieso überhaupt? Es dauerte eine Zeitlang, bis der Groschen fiel. Zusammen kamen wir darauf, dass sich das Szenario folgendermaßen abgespielt haben könnte:
Die Frau hatte unseren Container tatsächlich in dem Moment passiert, als das unmittelbar vor ihr fahrende Auto aufgrund der aufschwingenden Tür stark bremsen musste. Sie fuhr weiter, während die vor ihr fahrende Frau unmittelbar hinter dem Container auf dem Parkstreifen anhielt. Rund einhundert Meter weiter erwischte sie nun mit ihrem rechten Aussenspiegel den Spiegel des dort parkenden Fahrzeugs. Den Vorfall bemerkte sie, fuhr aber weiter, stellte ihren Wagen auf einem nahegelegenen Parkplatz ab und kam schließlich zu Fuß zu uns zurückgelaufen. Dann berichtete sie davon, dass sie ihren (bei dem anderen Fahrzeug beschädigten) Spiegel an dem vor meinem Geschäft stehenden Container beschädigt hätte.
Das würde auch auch erklären, warum die Spuren an Spiegel und Container so ganz und gar nicht zusammenpassen wollten. Da wir uns allerdings sofort darauf verständigten, die Angelegenheit friedlich zu einigen, und der Schaden mit im Endeffekt gerade mal 44 Euro tatsächlich nicht sehr hoch war, machte ich keine große Sache daraus und überwies der vermeintlich Geschädigten das Geld sofort nach Erhalt der Rechnung.
Inzwischen sieht es so aus, als wenn sie die Situation kurzentschlossen genutzt und schlicht und einfach versucht hätte, ihren bei dem bei der Fahrerflucht demolierten Spiegel auf meine Rechnung wiederherstellen zu lassen. Diese Vermutung haben auch die Herren von der Polizei bestätigt.
Nur: Konkrete Beweise dafür gibt es nicht. Das sind nur Vermutungen, die sich dummer- oder zufälligerweise zusammenfügen wie die Teile eines Puzzles. Damit konkret in die Richtung recherchiert wird, müsste ich einen Strafantrag gegen die Frau stellen. Möchte man jemandem Betrug unterstellen? Was ist, wenn es nicht so ist und sich alles als unglückliche Verkettung vollkommen harmloser Vorgänge herausstellt? Und das alles wegen 44 Euro?
Ich hefte die Unterlagen jetzt in den entsprechenden Ordner und werde mir keine weiteren Gedanken mehr darüber machen. Ich denke, das ist in diesem Fall die beste Lösung.
Ich hatte also besagten Termin bei der Polizei Bremen. Es ging nicht um eine Zeugenaussage, sondern offiziell um eine Vernehmung zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, bei dem unter anderem mein Name als Verursacher auftauchte.
Mit sehr gemischten Gefühlen ging ich zu dem Termin und hörte mir erstmal den gesamten Vorfall an. Der Polizist trug mir die Aussage der Frau vor, die offenbar an "unserem" Container ihren Seitenspiegel eingebüßt hatte. Die komplette Aussage hätte ich so unterschrieben, denn sie deckte sich hundertprozentig mit dem, wie ich die Sache wiedergegeben hätte.
Es folgte eine weitere Aussage in der selben Sache. Ein Anwohner unserer Straße berichtete von einer Fahrerflucht, bei der von seinem Wagen der links Außenspiegel abgefahren worden sei. Und zwar durch den Wagen, der auf die Frau zugelassen ist, die unseren Container touchiert hatte.
Zunächst sah ich den Polizisten mit großen Augen an und wunderte mich. Ich dachte zuerst an einen Zahlendreher bei den Hausnummern. Und wieso Fahrerflucht? Und wieso überhaupt? Es dauerte eine Zeitlang, bis der Groschen fiel. Zusammen kamen wir darauf, dass sich das Szenario folgendermaßen abgespielt haben könnte:
Die Frau hatte unseren Container tatsächlich in dem Moment passiert, als das unmittelbar vor ihr fahrende Auto aufgrund der aufschwingenden Tür stark bremsen musste. Sie fuhr weiter, während die vor ihr fahrende Frau unmittelbar hinter dem Container auf dem Parkstreifen anhielt. Rund einhundert Meter weiter erwischte sie nun mit ihrem rechten Aussenspiegel den Spiegel des dort parkenden Fahrzeugs. Den Vorfall bemerkte sie, fuhr aber weiter, stellte ihren Wagen auf einem nahegelegenen Parkplatz ab und kam schließlich zu Fuß zu uns zurückgelaufen. Dann berichtete sie davon, dass sie ihren (bei dem anderen Fahrzeug beschädigten) Spiegel an dem vor meinem Geschäft stehenden Container beschädigt hätte.
Das würde auch auch erklären, warum die Spuren an Spiegel und Container so ganz und gar nicht zusammenpassen wollten. Da wir uns allerdings sofort darauf verständigten, die Angelegenheit friedlich zu einigen, und der Schaden mit im Endeffekt gerade mal 44 Euro tatsächlich nicht sehr hoch war, machte ich keine große Sache daraus und überwies der vermeintlich Geschädigten das Geld sofort nach Erhalt der Rechnung.
Inzwischen sieht es so aus, als wenn sie die Situation kurzentschlossen genutzt und schlicht und einfach versucht hätte, ihren bei dem bei der Fahrerflucht demolierten Spiegel auf meine Rechnung wiederherstellen zu lassen. Diese Vermutung haben auch die Herren von der Polizei bestätigt.
Nur: Konkrete Beweise dafür gibt es nicht. Das sind nur Vermutungen, die sich dummer- oder zufälligerweise zusammenfügen wie die Teile eines Puzzles. Damit konkret in die Richtung recherchiert wird, müsste ich einen Strafantrag gegen die Frau stellen. Möchte man jemandem Betrug unterstellen? Was ist, wenn es nicht so ist und sich alles als unglückliche Verkettung vollkommen harmloser Vorgänge herausstellt? Und das alles wegen 44 Euro?
Ich hefte die Unterlagen jetzt in den entsprechenden Ordner und werde mir keine weiteren Gedanken mehr darüber machen. Ich denke, das ist in diesem Fall die beste Lösung.
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Kommentare
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Erstaunter am :
Vorgänge von "Mitte November 2998" werden schon jetzt im Januar verhandelt. Das nenne ich vorausschauende Prozessführung!
jemand® am :
Dominik am :
Bjoern Harste am :
MD am :
wenn die Spuren von Container und Fahrzeug definitiv nicht zusammen gepasst haben, Du das noch irgendwie gerichtsverwertbar hast (Aufnahme durch Polizei, Fotos, Zeuge, was auch immer) und niemand die Kollision Container-Spiegel gesehen hat (außer der Dame), würde ich die Sache entsprechend angehen. Es geht nicht, dass man erstens Unfallflucht begeht und sich dann noch von unbeteiligten Dritten seinen Schaden ersetzen lässt!
Andersherum: Hast Du nix darüber, wirds eher schwierig (Aussage gegen Aussage) und Du gehst vermutlich tatsächlich einfacher aus der Sache raus, wenn Du die 44 EUR ad acta legst. Es sei denn, die Polizei lässt sich darauf ein, ohne Strafantrag Deinerseits bei der Dame nochmal nachzuhaken, ob denn der Spiegel schon vor dem Unfall kaputt gewesen wäre, weil sich nach der Aussage eines Zeugen da noch eine Ungereimtheit ergeben hätte - schließlich müsste sie den ja selber bezahlen, wenn sie ihn kaputt gemacht hätte beim Touchieren des Fremd-Spiegels, und dass beim Abfahren eines Spiegels so gar kein eigener Schaden entsteht oder ein bestehender vergrößert wird, ist ja schon komisch...
Martin
Muerre am :
Betrug ist ein Verbrechen. Fahrerflucht eine Straftat. Ich würde mich sehr aufrege, wenn so eine Person mir den Spiegel abfährt und abhaut.
Deswegen: Ganz klar anzeigen!
Christian am :
Falsch. Betrug und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sind Vergehen, keine Verbrechen. Unter den Begriff der Straftat fallen sowohl Verbrechen als auch Vergehen.
FaaB am :
Natürlich habt ihr Recht. Die Frau hat eine Straftat begangen.
Doch 100% sicher ist sich Björn nicht, ob es nun wirklich so passiert ist und die Frau ihren Spiegel nicht am Container beschädigt hat.
Wenn Björn nun also anzeigt und es stellt sich heraus, dass die Frau DOCH am Container die Schäden am Spiegel bekommen hat, dann darf Björn noch mehr zahlen als nur 44€ (sofern es zu einem Prozess oder Anwaltskosten kommt. kA Ich kenn mich da nicht so aus!).
Und dann würde er sich viel mehr Ärgern, dass er nicht einfach die 44€ bezahlt hat, als er sich jetzt vielleicht ärgert, dass es nicht sicher ist, dass sich der Vorfall so zugetragen hat, wie die Frau es beschrieben hat.
Natürlich würden hier einige anders Handeln und vielleicht das Risiko eingehen, jeder muss halt das tun, was er für richtig hält und was er mit sich selber vereinbaren kann.
Michael am :
Ich weiß ja nicht, in welcher Verfassung die Dame war - es könnte ja auch sein, daß sie den Container leich ttouchiert hat, dadurch einen Schreck bekommen hat und das spätere Touchieren des passierten Fahrzeuges nicht bemerkt oder unbewußt falsch "einsortiert" hat.
Wenn ihr Rückschluß auf den Container als Verursacher aus Ihrer Sichtweise richtig war, ist es dumm gelaufen - aber kein Betrug.
Dennoch würde ich mich an Björns Stelle über die 44 Euro ein wenig *heuchel* ärgern und das Geld zurückfordern.
Martin am :
Zumindest dieses Verfahren muß noch weitergeführt werden. Und könnte es sein, daß der Staatsanwalt da eine bessere Handhabe hätte, wenn Du den Fall nicht ad acta legst. Denn ansonsten schaut der andere Geschädigte in die Röhre. Oder willst Du ihm den Spiegel auch bezahlen?
1337man am :
Stell Dir vor, Du wärst der neue Geschädigte... Ist sicher auch für den von Vorteil, wenn der Sache weiter nachgegangen wird.
NewsShit! am :
Umkehrschluss: Wenn sie tatsächlich den Spiegel des anderen Fahrzeugs abgefahren hat, war ihr Spiegel noch dran.
Blogleser am :
CarstenII am :
DJ Teac am :
Sandra am :
tjaa. der flüchtige wurde wegen unserer aussage gefasst, worüber sich auch der marktleiter freute, und uns einen einkaufsgutschein schenkte
Uwe am :
Wolfgang ist stolz auf Dich, weiter so!
JAck am :
Mark am :
Seit wann ist Fahrerflucht denn ok? Sie schlagen also stattdessen vor, besser den oder die Geschädigte auf ihren Kosten sitzen zu lassen? Frei nach dem beliebten Motto: "Geht mich nichts an" oder "Ist doch nicht mein Problem"? Und was soll zum Schluss noch der vollkommen wirre Verweis auf Wolfgang (Schäuble?). Das würde ich gern mal wissen. Leute gibt's, da weiß man echt nicht mehr weiter.
Macpac1171 am :
Mir wurd 3 x innerhalb von 4 Monaten meine Stossstange kaputt gemacht. Keiner der Idioten stand dazu. Alle sind abgehauen.
Wenn ich künftig auch nur einmal irgendeinen sehe der abhauen will, dann muss er hoffen dass die Polizei schnell kommt!
Kunifer am :
Dürfte ja ganz in Deinem Sinne sein.
nn am :
Smartette am :
Mariechen am :
-thh am :
Wenn der Verdacht besteht, daß der Spiegel der Dame nicht durch Björns Container, sondern durch eine spätere Kollision der Dame mit einem parkenden Fahrzeug beschädigt wurde, dann mag im Hinblick auf den Betrug ggü. Björn zur Strafverfolgung auch ein Strafantrag erforderlich sein, soweit es um einen geringwertigen Schaden geht (§§ 263 Abs. 4, 248a StGB) - wenn auch dann die Staatsanwaltschaft ein besonderes Interesse an der Strafverfolgung bejahen kann, was den Strafantrag ersetzen würde.
Der Sachverhalt muß aber doch ohnehin aufgeklärt werden, weil - gesetzt den Fall, es wäre so, wie man vermuten könnte - dann auch ein Betrug zum Nachteil des geschädigten anderen Autofahrers und ein Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegeben sind. Und jedenfalls letzteres ist kein Antrags-, sondern Offizialdelikt und muß daher ohnehin verfolgt werden. Demnach muß der Sachverhalt also sowieso aufgeklärt werden, und wenn sich die Annahme einer Straftat zum Nachteil des anderen Fahrzeughaltes bestätigt, ist damit auch die Straftat zu Björns Nachteil erwiesen.
Insofern hängt die Aufklärung der Sache gar nicht von Björns Strafantrag ab; er kann allenfalls entscheiden, ob - wenn sich die Sache bestätigt - auch der Betrug zu seinem Nachteil mitverfolgt werden soll (wobei insoweit eine Beschränkung der Strafverfolgung nach § 154(a) StPO ohnehin naheliegt, weil das Strafmaß sich dann nicht relevant unterscheiden dürfte, gleichgültig, ob ein weiterer Betrug mitangeklagt würde oder nicht).
DKW am :