Rangelei um leere Dosen
Heute Morgen haben sich zwei Flaschensammler um einen Müllsack voller leerer Bierdosen gestritten. Einer behauptete, der andere hätte sie ihm gestohlen. Da sie sich darüber nun gar nicht einig werden konnten, blieb es nicht nur bei einer verbalen Auseinandersetzung, sondern hatte mitunter schon Ähnlichkeiten mit Freistilringen vor dem Leergutautomaten. Schließlich ging mein Mitarbeiter dazwischen und versuchte, den Streit zu schlichten. Da bei beiden sich dennoch nicht einig werden konnten, rief mein Angestellter die Polizei.
Es ging einige Minuten hin und her, aber einigen konnte man sich offenbar nicht. Schließlich hat einer der Polizisten den Sack schlichtweg im Lager ausgekippt, den Inhalt mit einer geschmeidigen Handbewegung in zwei Hälften geteilt. Jedem der beiden Streithähne seinen Teil und gut.
Wenn nur alles so leicht zu klären wäre.
Es ging einige Minuten hin und her, aber einigen konnte man sich offenbar nicht. Schließlich hat einer der Polizisten den Sack schlichtweg im Lager ausgekippt, den Inhalt mit einer geschmeidigen Handbewegung in zwei Hälften geteilt. Jedem der beiden Streithähne seinen Teil und gut.
Wenn nur alles so leicht zu klären wäre.
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
ReCon am :
Robert- am :
Willkommen auf der Welt Finde ich sehr elegant gelöst - beide freuen sich. Am Ende gehörte der Sack womöglich dem beklauten Penner 3
Rafael am :
Er hat nicht sein Eigentum sondern nur seinen Besitz verloren. Eigentümer ist der Hersteller der Dosen, zumindest wenn man dem entsprechenden Pfandflaschen-Urteil (Stichwort: Individualflaschen) des BGHs analog folgt.
Einer von den beiden hat also "nur" 50% "seines" ihm zustehenden Pfandes verloren.
Wobei ich - aus mehreren Gründen - der Argumentation des BGH nichts abgewinnen kann und die u.a. in der Literatur vertretene Gegenmeinung teile, wonach einer der beiden tatsächlich auch das Eigentum inne gehabt hätte und nun tatsächlich zur Hälfte verloren hat.
Arne am :
Nowis am :
Mangold am :
Silvio am :
ein anderer Holger am :
Stefan am :
T0mm1 am :
Goelli am :
stoppe am :