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"VfP Verlag"

Nachdem ich beim VDP eine Anzeige in einer Festzeitschrift geschaltet habe, kam mit der Post eine Warnung vor der sogenannten "Kopiermasche". Angewandt wird diese vom "VfP-Verlag". Der Verlag nennt sich "Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH" und ist offensichtlich kein sonderlich seriöser Laden.
Bei der "Kopiermasche" werden alte Anzeigen eines VDP-Magazines kopiert und in den "Auftragsunterlagen" so dargestellt, als wären es schon erteilte Aufträge für die aktuelle Ausgabe ihrer Publikation.

Der Begriff "Polizei" ist leider nicht rechtlich geschützt.
Warum eigentlich nicht?!?

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Kommentare

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Christian am :

Was genau meinst Du mit "rechtlich geschützt"? Ein Urheberrecht auf einzelne Worte gibt es zurecht nicht.

Möglicherweise erfüllt das Verhalten dieses Verlages aber einen Straftatbestand. Das wäre dann im Einzelfall von der Staatsanwaltschaft zu prüfen.

calcaneus am :

hier in köln wird dieser schindluder auch gerne mit wegweisern gemacht...

Benjamin am :

Ein Schutz käme nur als Marke nach dem MarkenG in Betracht. Dies sieht aber vor, daß bestimmte Wörter, für die ein natürliches Freihaltebedürfnis bestehet, zB. weil sie von öffentlichem Interesse sind, nicht schutzfähig sind. Genau dies ist bei "Polizei" der Fall. Es besetht ein öffentliches Interesse, daß dieses Wort von jedermann benutzt werden darf.

korfstroem am :

Auch wenn es weh tut, die Masche des VfP-Verlages ist schon ziemlich alt und taucht immer wieder auf. Ein Beleg mehr, daß unser Rechtssystem ebenfalls die eine oder andere Reform bräuchte.

korfstroem
http://korfstroem.blogg.de

Lurker am :

Und wieder eine Gefahr, vor denen das altbewährte Motto: "Traue der Polizei nicht weiter, als du sie werfen kannst..."

Es mag nicht die Polizei dahinterstecken, aber auch vor Möchtegernpolizisten ist man dann geschützt... ;-)

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