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Geldscheinschiffchen

Ich weiß gerade nicht, was ich seltsamer finden soll... Die Tatsache, dass ein Kunde ernsthaft mit einem zu einem Schiffchen zusammengefalteten 50-Euro-Schein bezahlt hat – oder dass mein Mitarbeiter die Banknote tatsächlich so wie sie ist angenommen und später dann in seine Kassenabrechnung gelegt hat... :-P


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Kommentare

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J am :

Falschgeld?

alex am :

da wurde wohl ein weihnachtsgeschenk eingelöst ^^

Geldscheinschiffchen am :

Hmmm, ich kann beides irgendwie verstehen. Ich habe beispielsweise schon mehrfach Leuten zur Hochzeit Geld für die Hochzeitsreise geschenkt, das Geld war dann i.d.R. zu Böötchen und Flugzeugen gefaltet und irgendwie nett drapiert (auf einem Bild oder so). Vielleicht hat der Kunde das ja auch als Geschenk bekommen und aus Sentimentalität das Schiffchen nicht aufgefaltet (oder zwei linke Hände und es an der Kasse nicht rechtzeitig aufbekommen). Naja und der Mitarbeiter fand es halt niedlich oder hatte keine Zeit., das Ding zu entfalten :-)

Krypto am :

Jetzt wäre noch zu klären, ob der offensichtlich Beschenkte auch den Geldscheincode kennt. Ein Boot ist prinzipiell schon mal gut ("gemeinsam in einem Boot sitzen"), ein Vogel oder ein Flugzeug hingegen deutlich schlechter ("mach die Flatter").

Krypto am :

Ups, der Kommentar sollte als #4 erscheinen, ist mir verrutscht.

T0mm1 am :

Platz #4 ist nun leider schon belegt, tut mir leid. Bitte haben Sie Verständnis.

CarstenII am :

Falsch Björn,
Dein Mitarbeiter hat an der Kasse einfach zuviel Zeit! ;-)

Kampfschmuser am :

Bei Geld hört der Spass auf. Das "Schiffchen basteln" für ein Geschenk ist vollkommen ok. Aber das ein Mitarbeiter ohne außeinanderzufalten annimmt, ist nicht mehr ok.

Buntentor_Einsiedler am :

Wir haben mal im Rahmen einer Preisverleihung einen dieser "Ein-Meter-Riesen-Schecks-auf-Pappe" vergeben. Sollte nur symbolisch sein.

Paar Tage später wurde der Betrag dann tatsächlich vom Firmenkonto abgebucht!

Der Heini hat das Riesending doch tatsächlich zu seiner Bank geschleppt!

Später erfuhren wir: man sollte keine Scheck-Replik mit ECHTEN Kontodaten erstellen. Denn: egal, wie groß - Scheck ist Scheck :-)
Wieder was gelernt hatten wir...

Nicht ganz dasselbe wie das (der/die) Topic, aber ähnlich :-)

Centrino am :

Was für ein schwachsin. Diese Schecks sind ungültig, da auf den Riesendingern sowohl die Seriennummer fehlt, als auch Wasserzeichen.

Mayana am :

Du erzählst Schwachsinn...

Ein Scheck ist gültig. wenn vorne Betrag in Zahl und Wort steht, der Aussteller, Ort, Datum und hinten unterschrieben ist.

Du kannst wenn Du lustig bist sogar aus einem Bierdeckel nen Scheck machen.

Muss nur Scheck draufstehen, ob mit Kugelschreiber oder gedruckt...egal.

Steht nichts weiter drauf wird der Scheck bar ausgezahlt, man kann aber (auch nachträglich) zur Verrechnung draufschreiben, dann wird er dem Konto gutgeschrieben.

Welcher Hausscheck deiner Bank hat bitte Wasserzeichen und Seriennummer...du meinst wohl Banknoten:

2.3 Die zwingenden Bestandteile des Schecks

Der Scheck ist ein Wertpapier, für das eine strenge Form gilt. Aus Art. 1 ScheckG ergeben sich dessen zwingende Bestandteile, nämlich

I. Die Bezeichnung als Scheck

II. Die unbedingte Anweisung zur Zahlung einer Geldsumme

III. Name des Bezogenen, das ist derjenige, der zahlen soll

IV. Zahlungsort

V. Tag und Ort der Ausstellung

VI. Unterschrift des Ausstellers.

der_wahre_pop am :

Und warum werden dann auch "echte" Schecks als Schüttelscheck bezeichnet?
Benenn doch mal eine Quelle für Deine Behauptungen.

Buntentor_Einsiedler am :

Der "Schüttelscheck" ist nichts anderes als ein ungedeckter Scheck.
Der Bankmann schüttelt den Kopf bei der Annahme des Schecks, weil es nix auszuzahlen gibt :-)

Centrino hat völlig recht. Steht alles im Scheckrecht.
Wir hatten einen Fehler gemacht - der Empfänger hatte ihn (augenzwinkernd) ausgenutzt!

Buntentor_Einsiedler am :

Sorry, Mayana hat natürlich Recht :-)

Chris am :

Was an "Art. 1 ScheckG" genügt Ihro wahrhaftiger Popschaft nicht?

Danke an den Buntentor_Einsiedler für die vergnügliche Geschichte. :-)

der_wahre_pop am :

z.B. ScheckG Art 3. Reicht das als Antwort?

Buntentor_Einsiedler am :

Nun, es hat sich wahrhaftig so zugetragen. Warum sollte ich hier Unwahrheit verbreiten - fällt doch der Ruhm dieser Geschicht´ ob meiner Anonymität nicht auf mich persönlich zurück.

Auf Deutsch: Dat war nun mal so, ihr Hackfressen - was weiss denn ich, welche Azubanteuse in der Celle´schen Bank das Scheck-Plakat angenommen hat.
Offenbar war alles legal - denn der Scheck wurde eingelöst.

Nacht!
Ihr Ungläubigen! :-P

Chris am :

Ich hoffe mal, dass ich nicht zu den Hackfressen zähle. Den :-P habe ich schon gesehen, nur will ich nicht mit dem wahrhaftigen Poppelchen in einen Topf geworfen werden. Ich glaube dir die Geschichte und zähle sie zu denen, die man gerne erzählt und auch mit Vergnügen hört.

BenniG am :

Hast du aber auch mal Art. 3 ScheckG zu Ende gelesen? Satz 2: "Die Gültigkeit der Urkunde als Scheck wird jedoch durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht berührt." Es ist also praktisch egal, ob Art. 3 S. 1 ScheckG beachtet wird oder nicht. ;-)

der_wahre_pop am :

Im Gegensatz zu Dir habe ich auch den Anfang von Art. 3 gelesen. Und der widerspricht Deiner Aussage mehr als deutlich.

BenniG am :

Der zweite Satz steht hinter dem ersten, wodurch aus systematischen Gesichtspunkten die absolute Aussage im ersten Satz zu einer relativen gemacht werden muss, um eben diesem Widerspruch zu entgehen. Anders hätte einer der beiden Sätze keinen Sinn. Deshalb ist Satz 1 zu lesen als: "Der Scheck *soll* nur auf einen Bankier gezogen werden, bei dem der Aussteller ein Guthaben hat, und gemäß einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung, wonach der Aussteller das Recht hat, über dieses Guthaben mittels Schecks zu verfügen."

Zum "soll": Grundsätzlich muss es so gemacht werden, wie bestimmt. Wenn es aber nicht anders geht, ist eine Ausnahme zulässig. Kurz: Sollen ist Müssen, wenn Können.

thosch am :

Da zeigt sich aber, dass die Mitarbeiter Kundenorientiert sind - und gedanklich die gleiche Sprache sprechen. Andererseits hätte es leicht ein "falscher Fünfziger" sein können ...

Trotzdem finde ich es nett ...

steffi am :

*g*
Nett ist es, auch wenn man bei solchen Summen schon gugen sollte ob er echt ist.
Soll ich mal vorbeikommen und bei euch mit ein per 5ern in Forschform bezahlen? ;-)

jonas am :

also ich hätte den wenigstens auseinandergefaltet, gabs nichmal früher son trick n 10Mark schein zu falten das er wien hunderter aussieht? ^^

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