Geldscheinschiffchen
Ich weiß gerade nicht, was ich seltsamer finden soll... Die Tatsache, dass ein Kunde ernsthaft mit einem zu einem Schiffchen zusammengefalteten 50-Euro-Schein bezahlt hat – oder dass mein Mitarbeiter die Banknote tatsächlich so wie sie ist angenommen und später dann in seine Kassenabrechnung gelegt hat...
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Kommentare
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J am :
alex am :
Geldscheinschiffchen am :
Krypto am :
Krypto am :
T0mm1 am :
Ein EBTler am :
CarstenII am :
Dein Mitarbeiter hat an der Kasse einfach zuviel Zeit!
Kampfschmuser am :
Buntentor_Einsiedler am :
Paar Tage später wurde der Betrag dann tatsächlich vom Firmenkonto abgebucht!
Der Heini hat das Riesending doch tatsächlich zu seiner Bank geschleppt!
Später erfuhren wir: man sollte keine Scheck-Replik mit ECHTEN Kontodaten erstellen. Denn: egal, wie groß - Scheck ist Scheck
Wieder was gelernt hatten wir...
Nicht ganz dasselbe wie das (der/die) Topic, aber ähnlich
Centrino am :
Mayana am :
Ein Scheck ist gültig. wenn vorne Betrag in Zahl und Wort steht, der Aussteller, Ort, Datum und hinten unterschrieben ist.
Du kannst wenn Du lustig bist sogar aus einem Bierdeckel nen Scheck machen.
Muss nur Scheck draufstehen, ob mit Kugelschreiber oder gedruckt...egal.
Steht nichts weiter drauf wird der Scheck bar ausgezahlt, man kann aber (auch nachträglich) zur Verrechnung draufschreiben, dann wird er dem Konto gutgeschrieben.
Welcher Hausscheck deiner Bank hat bitte Wasserzeichen und Seriennummer...du meinst wohl Banknoten:
2.3 Die zwingenden Bestandteile des Schecks
Der Scheck ist ein Wertpapier, für das eine strenge Form gilt. Aus Art. 1 ScheckG ergeben sich dessen zwingende Bestandteile, nämlich
I. Die Bezeichnung als Scheck
II. Die unbedingte Anweisung zur Zahlung einer Geldsumme
III. Name des Bezogenen, das ist derjenige, der zahlen soll
IV. Zahlungsort
V. Tag und Ort der Ausstellung
VI. Unterschrift des Ausstellers.
der_wahre_pop am :
Benenn doch mal eine Quelle für Deine Behauptungen.
Buntentor_Einsiedler am :
Der Bankmann schüttelt den Kopf bei der Annahme des Schecks, weil es nix auszuzahlen gibt
Centrino hat völlig recht. Steht alles im Scheckrecht.
Wir hatten einen Fehler gemacht - der Empfänger hatte ihn (augenzwinkernd) ausgenutzt!
Buntentor_Einsiedler am :
Chris am :
Danke an den Buntentor_Einsiedler für die vergnügliche Geschichte.
der_wahre_pop am :
Buntentor_Einsiedler am :
Auf Deutsch: Dat war nun mal so, ihr Hackfressen - was weiss denn ich, welche Azubanteuse in der Celle´schen Bank das Scheck-Plakat angenommen hat.
Offenbar war alles legal - denn der Scheck wurde eingelöst.
Nacht!
Ihr Ungläubigen!
Chris am :
BenniG am :
der_wahre_pop am :
BenniG am :
Zum "soll": Grundsätzlich muss es so gemacht werden, wie bestimmt. Wenn es aber nicht anders geht, ist eine Ausnahme zulässig. Kurz: Sollen ist Müssen, wenn Können.
thosch am :
Trotzdem finde ich es nett ...
steffi am :
Nett ist es, auch wenn man bei solchen Summen schon gugen sollte ob er echt ist.
Soll ich mal vorbeikommen und bei euch mit ein per 5ern in Forschform bezahlen?
jonas am :