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Technische Probleme

Anruf von der Kasse: Ein ec-Terminal ist mitten im Bezahlvorgang einfach ausgegangen. Der Kunde hatte noch seine PIN eingegeben und dann passierte nichts mehr. Das Display blieb dunkel und ein Ausdruck kam aus dem Gerät auch nicht heraus. Was tun?

Ich schlug meinem Mitarbeiter vor, dass er die Zahlung an einem anderen Terminal wiederholen sollte. Und wenn dem Kunden der Betrag tatsächlich zweimal abgebucht werden würde, was sich ja auf seinem Kontoauszug bemerkbar machen würde, bekäme er natürlich anstandslos das zu viel gezahlte Geld zurück.
Wenige Augenblicke später klingelte das Telefon erneut. Der Kunde war mit diesem Vorschlag ganz und gar nicht einverstanden und ich sollte doch bitte selber mit ihm reden.
Das tat ich dann auch und erklärte ihm noch einmal direkt, dass wir ja nun nicht wissen können, ob die Buchung erfolgt ist. Er hatte f+r diese Vorgehensweise überhaupt kein Verständnis und hat während des Gespräches und in den folgenden Minuten mindestens 15 mal das Wort "Kundenservice" erwähnt. Wenn die Zahlung nicht funktioniert hätte, sollten wir ihm einfach eine Rechnung schicken, aber zu verlangen, dass er ggf. mit seinem Kontoauszug herkommt, würde ja gar nicht gehen. Naja, das ist Ansichtssache.

Zum Glück fiel mir dann noch ein, dass ich mir ja die Übersicht der einzelnen Zahlungen aus dem Gerät ziehen könnte. Dieser Ausdruck dauerte aufgrund seines Umfangs leider ein paar Minuten, es fiel wieder mehrmals das Wort "Kundenservice", aber schließlich hatte ich es schwarz auf weiß: Die Zahlung ist nicht erfolgt. Alle Aufregung umsonst. Ich muss keine Rechnung schreiben und brauche einem mir unbekannten Kunden keine unbezahlte Ware mitzugeben.

Warum man sich wegen einer kleinen technischen Panne so sehr aufregt, verstehe ich sowieso nicht. Für mich war die Situation mindestens genauso unangenehm, wie für den Kunden. Aber immerhin weiß ich jetzt, dass ich meinen Job nicht richtig mache. Auch nicht schlecht. :-)

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Kommentare

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Fincut am :

Ich hätte ihm noch 276,25 € für ein neues EC-Kartenlesegerät berechnet, welches er ja augenscheinlich zerstört hat.

Bärbel am :

Ein wenig kann ich den Kunden aber auch verstehen. Wenn er keine Geldsorgen hat, kann man mit der vorher angestrebten Lösung leben. Aber wie schaut es mit einem schmalen Kontorahmen aus? Da wird es ganz schnell eng, wenn 50 Glocken z.B. doppelt abgebucht werden.

Die Lösung mit dem Log war doch super. Beide Seiten wissen nun woran sie sind.

pop am :

Sag mal Bärbel alias Babsi,
wieviel Leute willst Du denn noch auf Deinen pennergame-account locken um damit Deine virtuelle Spardose auffüllen zu lassen?
Das Ganze jetzt schon "superunauffällig" über tinyurl zu machen, ist schon besonders dreist, oder? 8-)

Bärbel am :

Hallo Pop,
ja, ich spiele das Spiel. Und es macht mir viel Spass. Ich sehe da kein Problem. Hunderttausende Andere spielen das auch. Und es ist damit meine Homepage. Dort habe ich ja auch ein Profil mit Eckdaten.
Die Tinyurl habe ich wegen der Kürze. In der Kürze liegt die Würze. :-) Das Andere war mir zu lang beim Tippen.
Gruss,
Bärbel
PS: Babsi ist mein Kosename (für Freunde und Bekannte).

pop am :

und dann postest Du erst als Babsi und dann als Bärbel. Und die tinyurl bringt ja wegen der Abkürzung auch soviele Vorteile.
Bäääääääh. Aber mach mal weiter so, Bärbel/Babsi. Auch im web 2.0, 3.0, 4.0...trifft man sich ja immer wieder...Irgendwann sitzt auch Du bei lanu auf der Bank.

Bärbel am :

Lieber Pop!
Hast du heute einen schlechten Tag gehabt? Was habe ich dir getan, dass du so eklig bist?
Das harte Bärbel ist schon ok für den Austausch im Internet. Es muss nicht das private "Babsi" sein. Das ist mir gestern bewusst geworden, da ich in einem anderen Forum dauernd PNs bekomme. Und nur wegen dem Usernamen "Babsi".
Die Tinyurl ist um die Hälfte kürzer und komischerweise merkt sich diese sogar mein Firefox.
Und wer zum Teufel ist nun Lanu? Muss ich doch jetzt nicht verstehen?!
Gruss,
Bärbel

po am :

Nein Bärbel/Babsi/Pennergame-Spammer,
verstehen musst Du das nicht. Ich zwinge doch niemanden zu Sachen, die er von Natur aus nicht kann.

Erklärbär am :

Aha, Pussykatze.

Und jemand mit schmalem Kontorahmen geht locker flockig mit EC-Karte shoppen, die zum Geldausgeben verführt und den Überblick über die Liquidität enorm erschwert? Soso.

Bärbel am :

Erstens mal ist es einfach unverschämt von dir hier mit "Pussykatze" um die Ecke zukommen. Ich nenne dich ja auch nicht Nasenbär oder Stummelschwanz.

Zweitens haben auch Leute mit schmalen Geldbeutel eine EC-Karte. Und viele können sogar trotz Verführung prima damit umgehen. Ich zum Beispiel.

pop am :

ACHTUNG - PENNERGAME-SPAM

Felix am :

hey pop,
weisst du was, das was Bärbel da macht tut doch keinem weh - ausser dir vielleicht. Klar ist das ein wenig albern, ich würde es auch nicht machen, aber hey, es ist ein spiel.
Und nur aus Trotz gegenüber all den Spiessern, die sich so toll über sowas aufregen hab ich jetzt gleich ZWEIMAL draufgeklickt.

felix

Erklärbär am :

Ach Klaus-Bärbel, du darfst mir sogar Tiernamen geben, wenn es dich glücklich macht. :-)

Andrea am :

Jemand mit wenig Geld auf dem Konto soll also immer bar bezahlen?
Sorry, aber es soll ja Leute geben, die haben einen Überblick über das, was sich auf dem Konto befindet und sind durchaus in der Lage dann auch mit Karte zu zahlen.

Es gibt bei mir auch Zeiten im Monat, wo ich meinen Supermarkteinkauf nicht auf Verdacht doppelt bezahlen könnte. Auf eine Rechnung würde ich sicher nicht bestehen, da ich weiß, welche Zahlungsmoral so herrscht in Deutschland und jeden Händler verstehe, der darauf verzichtet.
Aber auf die Idee mit dem Protokollausdrucken hätte ich Björn recht schnell bringen können... :-)

Konstantin am :

Verstehe Dein Unverständnis nicht. Das ist doch nun offensichtlich Dein Problem, wenn Deine Geräte nicht funktionieren und Du daher nicht weißt, ob abgebucht wurde oder nicht.
Warum soll dann der Kunde letztlich das Risiko tragen, sich im Nachhinein um eine Erstattung des Geldes kümmern zu müssen.

Thomas am :

Genau meine Meinung.
Wenn Björn solche EC Terminals anbietet, dann müssen die auch funktionieren. Ich hätte genau wie der Kunde reagiert, 50 € zweimal abbuchen zu lassen wäre ein echtes Problem für mich und würde möglicherweise ja auch zu Rücklastschriften anderer Rechnungen führen, was dann noch mehr Ärger und und Kosten mit sich führt. Aber all diese Sorgen, die ich dann hätte, würde ich sicher nicht so vor den Mitarbeitern ausbreiten wollen, schon gar nicht, wenn noch andere Kunden dabei sind, das wäre mir zu peinlich. Daher wäre ich mit dem "Service" absolut nicht einverstanden gewesen.

Onkel_Dagobert am :

Also, wenn 50 Euro für Dich schon ein Problem sind hier ein paar Lösungen:
- melde Deinen Internetzugang ab
- geh arbeiten, anstatt Dich hier im Blog rumzutreiben
jm2c.

Volker Schepker am :

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
"Geh arbeiten", tolle Keule, die du da rausgeholt hast. Es gibt auch andere Bevölkerungsgruppen, für die 50€ viel Geld sind, Studenten wie mich z.B.
Du kennst ihn doch garnicht, also hör auf, ihn so anzumaulen, echt erbärmlich sowas.

Tobias am :

Ich weiß nicht, wie genau sich der Kunde aufgeführt hat. Grundsätzlich verstehe ich gut, dass er sich nicht um den Scheiß kümmern will.

Rechnung wäre kundenfreundlich gewesen.

Ladenblogger|Corey am :

das schon, aber wozu gibts z.b. auto-werkstätten? scheinbar haben ja jegliche technische geräte ausnahmslos zu funktionieren?! logisch, ich wär mit der "evt. doppelt bezahlen lösung" auch nicht einverstanden gewesen, aber da muss der typ sich doch nich gleich so aufspielen?!

Konstantin am :

Na was hättest Du denn gemacht, wenn der Ladenbesitzer partout möchte, dass Du nochmal den keine Karte für eine Abbuchung zu Verfügung stellst? Würdest Du dann vollkommen ruhig und höflich den Laden verlassen, während der Ladenbesitzer dann die Polizei ruft oder sonstwas macht? - Ich übertreibe jetzt ein wenig, aber was hätte der Kunde denn machen sollen? Björn war doch anscheinend nicht bereit, eine Rechnung zu schreiben.

Tobias am :

Wie kommst du nun zu Auto-Werkstätten? Und was legst du mir für einen Unsinn in den Mund?

Natürlich können technische Geräte versagen.

Abt Gaiser am :

Der Kunde hätte ja nicht zweimal zahlen müssen. Nur hätte er auch dann die Ware da lassen müssen. Noch gehört sie ihm ja nicht.

Aber grundsätzlich sollten die Systeme so konstruiert sein, dass bei einem "Absturz" die Transaktion nicht ausgeführt wird.

marzipanbrot am :

ich versteh das problem nicht. er hätte doch sein geld wieder bekommen, selbst wenn der knapp bei kasse ist. zu dem zeitpunkt, an dem er das mitbekommen (also das knapp-bei-kasse-sein) hätte, hätte er das geld ja auch schon fast sofort wieder zurückbekommen.

huibuh am :

naja, nur weil björn uns hier im blog schon wie ein naher bekannter vorkommt, heisst ja nicht das man ihm an der nase ansieht, dass er sollte er im unrecht sein dann gleich anstattlos zurück erstattet. soll jetzt keine kritik an deinem post sein, aber der liebe björn is doch für den kunden nur irgendein fremder (potentiel einer der mit ner ec karten masche was extra verdient, nein den gedanken hab ich wohl etwas zu weit gesponnen, seis drum)

Anton am :

Was kann den der Kunde dafür, dass das Gerät ausgeht? Wohl definitiv weniger als der Supermarkt, der das Gerät benutzt und pflegt. Ich hätte an Stelle des Kunden genau so reagiert. Aus Prinzip, nicht, weil ich Angst hätte, das Geld evtl. nicht wiederzukriegen. Mit Kundenservice hat solches Unverständnis dem Kunden gegenüber wirklich nicht viel zu tun. Aber Service ist Geschmacksa... ach lassen wir das.

Ryu am :

Ich hätte auch niemals einem zweiten Abbuchungsversuch zugestimmt. Du hättest gerne meine Personalien bekommen, aber nen zweiten Versuch mein Konto zu belasten hätte es nicht gegeben.

Es ist nicht die Aufgabe des Kunden technische Probleme auszubaden...

Anires am :

Natürlich hättest du die Waren dann auch im Laden lassen können. Björn hätte deine Lebensmittel in seinem Büro aufbewahrt und dir bei erfolgreicher Buchung wieder übergeben. Hätte sich, wie hier ja offensichtlich der Fall, herausgestellt, dass die Buchung nicht erfolgt war, so hättest du die Waren nachträglich bezahlen dürfen.

Ach ja ... was in der Zwischenzeit an Waren abgelaufen, aufgetaut oder sich sonst irgendwie verändert hat, wäre natürlich DEIN Problem gewesen. Björn hätte dir aber kulanter Weise bestimmt keine Rechnung wegen der Geruchsbelästigung in seinem Büro gegeben.

tyler am :

Wenn mir jemand schon ankündigt, dass es bei einer weiteren Kartenbenutzung zu Doppelabbuchung und damit verbundenen Ärger kommen kann, würde ich dem auch nicht einfach so zustimmen.
Es gibt schon genug unvorhersehbare Probleme, mit denen man sich als Kunde rumplagen muss, aber das hier ist ja vorhersehbar.
Wenn ein Shopbesitzer schon ein potentielles Problem mit der Karte erkennt, dann würde ich doch zumindest erwarten, dass er es proaktiv bekämpft und sich mit der Kreditkartenfirma in Verbindung setzt und es klärt, anstatt darauf zu warten, dass es möglicherweise beim Kunden aufschlägt und er sich darum kümmern muss.

Und Misstrauen gegen Misstrauen:
Björn vertraut einer Bezahlung gegen Rechnung nicht, der Kunde vertraut der problemlosen Abwicklung der möglichen Doppelabbuchung nicht.
Beides *sollte* eigentlich funktionieren

Steve am :

Es ist mir völlig unverständlich, wie man von einem Kunden verlangen kann, den Zahlvorgang nochmal zu starten. Das Problem ist mit Deiner Technik entstanden. Der Kunde hat eine Zahlung veranlasst. Ob sie ausgeführt wurde kann der Kunde nicht prüfen. Und er muss es auch nicht.

Die Zahlung erfolgt ja nicht per Lastschrift, der man einfach widersprechen kann. Der Kunde müßte sein Geld notfalls einklagen. Das kann Monate oder Jahre dauern, und kostet nochmal Geld. Wer macht sich denn freiwillig so einen Ärger? Was ist wenn Deine Firma pleite macht? Dann kann er seine Kohle für immer vergessen.

Lieferung gegen Rechnung finde ich in diesem Fall vollkommen ok. Deinen Anspruch auf Bezahlung der Ware bestreitet ja niemand.

kalli am :

Auch ich hätte keinesfalls eine Doppelbuchung zugestimmt! Wenn der Laden mir nicht traut, warum sollte ich ihm trauen?

Zahlt der Laden denn Zinsen für den enventuellen Kredit, den ich ihn wegen seiner defekten Geräte gewähren soll?

Ich bin Kunde und nicht Bank und der Laden gewärt mir ja auch nicht ohne weiteres Kredit.

Entweder ich bekomme notfalls eine Rechnung, oder ich lasse die Ware da. Allerdings kann der Laden im letzteren Fall nicht unbedingt mit einen weiteren Besuch von mir rechnen!

john am :

Ich sehe das genauso:
Warum soll der Kunde auf Verdacht 2x zahlen, statt der Markt auf Verdacht kein Mal?
Wenn was schiefgelaufen ist muss eben die doppelte/zu wenige Summe von einer in die andere Richtung wandern und dafür hat wohl derjenige zu sorgen, dessen Technik versagte.

Mir ist schon klar, warum Björn das nicht passt: Es ist durchaus die Chance da, dass er das Geld nicht sieht, wenn er den nicht kennt. Aber der kennt den Markt genausowenig und nur weil es ne Firma ist, heißts nicht, dass die nicht auch bescheißen können.
Das man ehrlich ist, weiß man eben nur selbst, und hier ist wohl relativ klar, wer Schuld an der Misere hatte.

Björn: Lies dir die Kommentare hier ruhig mal alle durch und versuch' das ganze von der anderen Seite zu sehen und dabei möglichst nur die Situation selbst zu bewerten ohne dass der Typ da Rabatz machen wollte.

flochen am :

Das war wirklich kein Kundenservice, was du dir da geleistet hast.
Das ist doch die Höhe, wenn der Kunde für Fehler in DEINEM Gerät insofern gerade stehen muss, dass er dir u.U. zuviel Geld geben muss und dann nach ein paar Wochen seine Kontoauszüge zu dir bringen muss, damit er es wieder bekommt - weil ein Gerät von DIR defekt war.

Hätte also genauso reagiert wie er. Anstatt dass du ihm eine schnelle und kundenfreundliche Lösung angeboten hast, musste er Ewigkeiten im Laden rumstehen und seine Rechte verteidigen - da würde ich nicht mehr einkaufen gehen.

Das mit der Rechnung hätte dich jetzt auch nicht ins Grab gebracht, einer muss ein Risiko tragen, und in dem Fall solltest du derjenige sein (DU bist Service-Dienstleister und DEIN Gerät war kaputt).

farbe2332 am :

Mir ist das schon in einem Hotel passiert, das sie aus technischen Problemen zweimal abgebucht haben. Da wurde auch versprochen, dass es nur einmal war und das erste mal nicht geklappt hat. Das hat 3 Monate gedauert, bis ich mein Geld wieder hatte und da bin ich auch in finanzielle Schwierigkeiten gelang. Eine Entschuldigung gab es nie.
Daher würde ich kein zweites mal mehr zweimal zahlen.
Auch nicht wenn der Marktleiter ein freundlicher Mensch ist.

jemand® am :

Wieder ein paar Sandkörner mehr in der Sericewüste :-(



;-)

StudiCall am :

davon kann ich auch ein Lied singen.. ohjeohje

tyler am :

Björn kommt nicht mir *irgendeinem* Vorschlag, sondern er kommt mit dem Vorschlag, der ihm den Geldeingang garantiert und ansonsten keine weiteren Probleme bereitet.
Er hat sich also für die Möglichkeit entschieden, die für ihn am Besten und für den Kunden am Schlechtesten ist.

Als Kompromiss kann man den Vorschlag ja wohl kaum bezeichnen.

Fabian am :

Ich kommentier hier ja nicht oft, aber heute Abend scheint es enorm einseitig zu sein so daß ich das gerne mal ausgleiche.

Daß technische Geräte mal nicht so funktionieren ist mir als Kunde bekannt. Manchmal nimmt das Lesegerät meine EC Karte nicht. Ist doof aber kann ja auch passieren. In dem beschriebenen Fall müsste mir als Kunde klar sein, daß der Laden nichts böses von mir will. Wir beide sind in unserem leichten Leben beeinträchtigt durch den Ausfall dieses "Dings". Björn kommt nun mit einem Vorschlag. Der ist zwar nicht besonders toll, aber immerhin einer bei dem ich die Ware die ich benötige mitnehmen kann. Und was kann ich als Kunde anbieten um das Problem zu lösen? Ich könnte ihm zum Beispiel etwas anbieten was mir besser gefallen würde. Z.b. eine einmalige Lastschrifterlaubnis geben für den Fall daß nichts gebucht wurde.

Kundenservice ist das sehr wohl für mich.
Kundenservice ist für mich nicht, daß ich als Kunde in problematischeren Situationen sagen muss: "Ich bin aber Kunde" und schon ist alles wieder in Butter.
Wenns mal nicht so läuft wie es soll sollte man gemeinsam nach einer für beide Parteien guten Lösung suchen.

Hackfresse am :

Die Lösung liegt aber auch nicht darin, daß ich "vorsorglich" nochmal zahle, könnte ja sein, daß es nicht geklappt hat.

In diesem Fall hat sich Herr Harste wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Schade eigentlich.

Ganz toll gelöst mit dem Protokoll. Nimm dirn Keks. DEN Kunden siehst Du nie wieder.

NewsShit! am :

Genau so sehe ich das auch.

Leider ist es in Deutschland typisch, daß sich ein Kunde für Gott (nicht für einen König) hält und sich auch nicht auf Kompromissen einlässt.

Es hätte noch zwei Möglichkeiten gegeben: Der Kunde lässt die Ware im Geschäft und geht ohne nach Hause oder er macht die Zweimal-Zahl-Aktion mit und bekommt ein kleines Geschenk als Wiedergutmachung dazu.

Ich denke, der war froh, daß die Karte diesen Einkauf abwirft und wollte nicht riskieren, daß beim zweiten Versuch "keine Ausreichende Deckung" als Code auftritt...

tyler am :

Björn kommt nicht mir *irgendeinem* Vorschlag, sondern er kommt mit dem Vorschlag, der ihm den Geldeingang garantiert und ansonsten keine weiteren Probleme bereitet.
Er hat sich also für die Möglichkeit entschieden, die für ihn am Besten und für den Kunden am Schlechtesten ist.

Als Kompromiss kann man den Vorschlag ja wohl kaum bezeichnen.

Leser am :

Björn,

würde mich freuen wenn du dich dazu mal äußern würdest, denn ich kann den Kunde auch voll und ganz verstehen und finde das dein Verhalten und dein Vorschlag etwas daneben waren.

Gruß

Garfield am :

Warum soll der Kunde den Laden ohne Ware verlassen, obwohl es sein könnte, dass die Buchung funktioniert hat? Niemand wird ihm glauben, wenn er dann in ein paar Wochen ankommen und nachweise würde, dass zwar die Abbuchung doch funktioniert hat, er jedoch dazu gezwungen wurde, den Laden ohne die bezahlte Ware zu verlassen, um eine doppelte Abbuchung zu vermeiden.

Karina am :

Kundenverhalten hin oder her - einem zweiten Bezahlvorgang hätte ich auch nicht zugestimmt. Zumal die Karte des Kunden mit seinem Namen und seiner Kontoverbindung ja vorlag - da finde ich das Angebot der Bezahlung per Rechnung im Fall des Falles durchaus für akzeptabel. Aber es kann wirklich nicht sein, dass der Kunde das gesamte Risiko tragen soll ... ihn trifft ja nun gar keine Schuld an dem technischen Versagen. Finde es eher entgegenkommend, dass er so lange gewartet hat, bis das Protokoll ausgedruckt war.

Barzahler am :

EC-Kartenzahlung gehört verboten

Onkel_Dagobert am :

Durch Geld ausgeben ist noch keiner reich geworden.

Coinflip am :

Also wenn Du, lieber Björn, solche Geräte betreibst, sollte das kaufmännische Risiko einer Fehlfunktion auch bei Dir liegen und nicht auf Kunden abgewälzt werden.

Vermutlich ist für Dich der Rechnungsbetrag eh eine Summe, die im schlimmsten Fall unter "Pech gehabt" verbucht werden kann und dabei noch diverse Steuern reduziert.

Nur meine persönliche Meinung als Unternehmer......

Leser am :

Tja, die Meinung ist recht eindeutig. Und ich hätte auch keine Doppelbuchung zugelassen. Nicht wegen der Deckung, das wäre wohl nicht mein Problem. Aber alleine den Aufwand zu betreiben das Geld wieder zu bekommen, da hätte ich schon null Bock drauf... ;-)
Und mal eben schnell das Geld wiederholen ist leicht gesagt. Die Zeit hab ich einfach nicht und will sie auch garnicht dafür aufbringen. Nene, das geht mal garnicht :X

Fred am :

Finde ich auch. Du machst Dein Problem zu dem Problem Deines Kunden. Seltsam, normalerweise bist Du ja sehr kulant!

McDough am :

Ich muss der Mehrheit hier zustimmen: Zumindest einer zweiten Abbuchung mit Hilfe der PIN hätte ich nicht zugestimmt. Das Problem ist dabei ganz einfach, dass man zwingend dem Supermarktbetreiber vertrauen muss und keine Chance hat, das Geld irgendwie zurückzubuchen. Gibt nur Ärger.
Mit einer Einzugsermächtigung (also den Bon + Unterschrift) hätte ich mich allerdings zur Not anfreunden können. Wenigstens habe ich da die Gewissheit, dass ich das Geld zur Not von der Bank zurückbuchen lassen kann, wenn es doppelt abgebucht wird.

Alibi am :

Um welchen Betrag ging es eigentlich? Die 50€, die hier mal genannt wurden kamen ja von einem Kommentator.
Da würde ich eine Doppelbelastung durchaus auch nicht einfach so machen.

Ich habe aber auch schon genügend Leute erlebt, die Beträge von nicht mal 5€ mit Karte bezahlt haben. Da wäre der Aufstand des Kunden dann schon unverständlich.

Q am :

also soweit ich weiß ist die Rechtslage so, daß wenn eine Bezahlung mit Karte nicht möglich/fraglich ist kann das Geschäft den Personalausweis "sehen" darf und mir eine Rechnung schicken muß.
(An der Tankstelle passiert mir das jedes 2. Mal daß die Karte nicht geht was immer mit der Kontodeckung zu tun haben soll... als Rat wird mir dann immer gegeben zur Bank zu Laufen und Geld zu holen argh)

Daniel. am :

Wenn du weisst, dass das rechtlich geregelt ist, dann bitte auch diese Quellen dazu.

dersven am :

"Ich muss keine Rechnung schreiben und brauche einem mir unbekannten Kunden keine unbezahlte Ware mitzugeben."

Das mag stimmen - wenngleich es hier schon schwieriger gelagert ist, da nicht nachzuvollziehen war, ob der Kunde seinen Anteil zum Rechtsgeschäft geleistet hat. Ich hätte allerdings garnich diskutiert, sondern hätte die Ware stehen lassen und ggf. die Summe zurückgefordert. Gibt ja andere Supermärkte und es muss keiner bei euch einkaufen oder unbekannten Unternehmern Geld auf Vertrauen vorstrecken.

Danny am :

Ich muss mich auch auf die Seite des Kunden schlagen, auch wenn er sich möglicherweise etwas unangenehm benommen hat (die Beschreibung lässt da ja sowas durchblicken).

Mit der Eingabe der PIN ist für mich die Ware bezahlt. Eine Fehlfunktion ist natürlich kein Problem, wenn sie nachgewiesen werden kann. Aber einfach so auf Verdacht eine zweite Bezahlung zu verlangen geht in meinen Augen zuweit. Ich hätte dagegen keinerlei Schwierigkeiten damit, eine Personalausweiskopie abzugeben, so dass mir ggf. eine Rechnung geschickt werden kann. Die Kosten für den Mehraufwand und das Risiko hat aber aber der Händler zu tragen, schließlich habe ich als Kunde keine Möglichkeit, die Funktion des Gerätes zu beeinflussen.

Die Ware da lassen würde ich auch nur, wenn mir der Händler entsprechend die Leistungen, die ich ihm gewährt habe, zurückgewährt. Das heißt, mir notfalls den bezahlten Betrag gegen Quittung in bar auszahlt. Ggf. könnte er den ausgezahlten Betrag dann später zurückfordern.

Mit Bargeld würde vermutlich jeder die selbe Situation für vollkommen absurd halten:
"Meine UV-Lampe ist gerade kaputt, geben sie mir sicherheitshalber bitte noch einen zweiten 50-Euro-Schein..."

tyler am :

" Die Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers, völlig normal. "

..und selbst der Verkäufer selber kann keine Auskunft darüber geben, ob die Ware jetzt bezahlt wurde und wem sie denn jetzt eigentlich gehört.
Soviel zu dieser simplen Betrachtungsweise und "völlig normal"

Der Kunde hat seine Karte gegeben und seinen PIN eingegeben
Er hat seinen Teil erfüllt.
Wenn es darüber hinaus jetzt irgendwelche weiteren Probleme gibt, so sollte eine Lösung dafür nicht auf seinem Rücken ausgetragen werden.

# Das Prinzip lautet aber nunmal Ware gg. Geld und nicht Ware gg. Versprechen. #

Das Prinzip lautet aber auch nicht doppeltes Geld und Ärger gg. Ware und Versprechen

Aber darauf läuft die Sache für den Kunden hinaus

fliv am :

Ich verstehe diese Diskussion nicht, bzw. die Standpunkte der meisten Kommentatoren.
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers, völlig normal. Für das Erfolgen der Zahlung ist der Käufer verantwortlich. Das Bezahlen mit EC-Karte ist kein Recht, sondern ein Service. Mit einem Systemabbruch ist der Beweis einer gültigen Zahlung nicht erbracht.

Es stimmt insoweit dass Björn nicht auf einem zweiten Zahlungsversuch per EC-Karte bestehen durfte. Aber die Verweigerung der Übergabe der Waren, oder die Beharrung auf einer Zahlung durch Bargeld wären absolut normal gewesen.

Hat jemand von euch schon mal versucht, die Herausgabe bei ebay erworbener Ware zu erzwingen mit der Begründung "ich habe grade vor 5 Minuten überwiesen, bezahlt ist es also"?

Hier wird also mit zweierlei Maß gemessen einfach nur weil der Unannehmlichkeitsfaktor ggf. die Waren nicht aus dem Supermarkt mitnehmen zu können so groß ist.

Das Prinzip lautet aber nunmal Ware gg. Geld und nicht Ware gg. Versprechen.

Benni G. am :

Also das mit dem Eigentumsübergang ist falsch. In Deutschland hängt der Übergang des Eigentums keineswegs an der Zahlung. Im Gegenteil: Eigentum geht erst über, wenn sich Eigentümer und Erwerber darauf einigen (einen Vertrag neben dem Kaufvertrag schließen), dass das Eigentum übergehen soll, § 929 BGB. Geht man davon aus, dass solch eine Einigung in dem Moment vorliegt, in dem der Mitarbeiter das Zeug über den Scanner zieht und die Kasse den Betrag einbont, hatte der Kunde schon Eigentum erworben und Björn keinerlei Recht, die Ware einzubehalten.

Leser am :

Hallo fliv,

ich moechte dir mal kurz die Argumentation erklaren. Als erstest moechte ich auf dein Beispiel mit ebay eingehen. Der Vergleich mit ebay hinkt nicht nur, sondern ist gar nicht vorhanden. Bei ebay ist das Ueberweisen deine Sache und der Verkaeufer hat nichts mit dem Bezahlvorgang zu tun und von daher ist es selbstverstaendlich, dass dieser darauf wartet bis das Geld auf seinem Konto verbucht ist und niemals vorher mit der Ware rausruecken wird.

Was ist jetzt nun bei Bjoern im Laden passiert. Der Kunde hat wie von ihm gefordert die Zahlung vorgenommen, um die Ware gegen Geld auszutauschen. Jetzt kam es allerdings zu einem Fehler, nachdem der Kunde seine Geheimzahl eingegeben und somit seiner Pflicht nachgekommen war. Es ist fuer niemanden mehr ersichtlich ob der Kunde bezahlt hat oder nicht. Das Problem liegt eindeutig bei Bjoern da er als Betreiber fuer den Ordnungsgemaessen Betrieb zustaendig ist und im Falle eines Defektes sich gefaelligst darum zu kuemmern hat. Bjoern versucht aber nun die Arbeit auf den Kunden zu uebertragen, da dieser auf Verdacht ein zweites mal zahlen soll, dabei befindet sich aber Bjoern in der Bringschuld und muesste dem Kunde erst mal beweisen, dass der Vorgang nicht ausgefuehrt wurde. Dies ist also gar kein Kompromis, sondern Bjoern versucht die ganze Arbeit (Wieder in den Laden fahren, Kontoauszuege drucken und mitnehmen, an der Kasse anstellen...) und die Gefahren (Firmenpleite, Ueberzug des Kontos...) auf den Kunden abzuwaelzen. In meinen Augen ist es von dem Kunde mehr als Beraechtigt sich aufzuregen, da dies nichts mehr mit Kundenservice zu tun hat. Ein Kompromis ware Ware auf Rechnung gewesen, Bjoern haette sich ja die Ausweisnummer oder aehnliches geben koennen, ich glaube auch kaum das der Kunde das Geraet abstuerzen laesst, um in allen SUpermaerkten die Ware zu klauen.

Es hat also absolut nix damit zu tun, dass der Kunde Ware ohne Gegenleistung bekommen will, sondern damit das Bjoern in diesem Fall die Probleme, welche der Kunde nicht zu verantworten hat, auf diesen anderes abwaelzen will (Fuer Stammkunden mit geregeltem Leben moegen diese Probleme nichtig eerscheinen, fuer mich und andere existieren sie allerdings, vielleicht kam der Kunde ja auch aus einer anderen SWtadt...).

Karte am :

Die Ware bleibt keinesfalls bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers, sondern bis der Verkäufer die Ware übereignet (etwas anderes gilt z. B. bei Vertraglich extra vereinbartem Eigentumsvorbehalt, aber selbst dann hat der Käufer schon ein Recht auf den Besitz an der Ware).

Juristisch gesehen verpflichtet ein Kaufvertrag die eine Vertragspartei zur Zahlung des Kaufpreises und die andere Seite zur Lieferung/Aushändigung... der Waren. Im Supermarkt wird ein Kaufvertrag grob vereinfacht üblicherweise dadurch geschlossen, dass der Kunde die Ware auf das Kassenband legt und das Kassenpersonal die Ware scannt, etc., aber da gibts unter Juristen verschiedene Ansichten.

Unzweifelhaft jedenfalls dürfte Björn im sogenannten Annahmeverzug bezüglich der Zahlung gewesen sein, denn der Kunde hat das seinerseits zur Erfüllung seiner (Zahlungs)verpflichtung nötige getan (Karte und PIN).
Anders ausgedrückt: Der Kunde hat das Recht auf Übereignung der Waren, denn er kann nichts dafür, dass Björns EC-Terminal kaputt ist, bzw. ging.

Natürlich kann man nicht im ersten Moment - wenn etwa eine Taste am Terminal nur schwer zu drücken ist oder ähnliches - davon reden, dass man selber nun alles zur Erfüllung nötige getan hat, und - nachdem man seine Anschrift zur Rechnungsstellung hinterlassen hat - aus dem Laden stürmen.
Aber "auf Verdacht hin" nochmal zu bezahlen oder ewige Zeit auf das Protokoll warten - bei dem einem Kunden auch nicht unmittelbar einsichtig sein muss dass das tatsächlich irgendwie mit seinem Konto synchronisiert ist, davon hat er ja vermutlich eher keine Ahnung und im Zweifel weiß nichtmal Björn, ob da wirklich nie nie niemals Sachen nicht draufstehen die dann doch abgebucht werden, selbst bei Stromausfall - muss man wohl eher nicht.

Davon mal abgesehen finde ich es aber auch dem Kunden gegenüber einfach unfreundlich.

PS: Wenn man Namen und Logo mit anderen Supermarktbetreibern teilt, dann darf man sich in meinen Augen auch nicht wundern, wenn Kunden denken, sie hätten es mit einer großen Firma zu tun, die sie einerseits vielleicht nicht zu greifen bekommen wenn sie etwa doppelt abgebuchte Beträge zurück haben wollen, und die andererseits den unwahrscheinlichen Ausfall einer Zahlung (der Kunde war ja eher drauf eingestellt, bezahlen zu müssen, und hatte von daher vermutlich das nötige Geld) besser verkraften zu können.

MiniMoppel am :

Ich habe in meinem Laden durchaus öfter schon mal die Erfahrung gemacht, dass entweder die Geräte selbst oder die Leitung nicht funktionierten.
Dann habe ich die Kunden gefragt, ob sie den Betrag in bar bezahlen könnten. In den Fällen, in denen das nicht möglich war, habe ich ihnen eine Rechnung mitgegeben (auch bei durchaus hohen Beträgen). Probleme mit der Bezahlung habe ich in diesen Fällen nie gehabt.
Gut, das Beispiel trifft es zwar nicht genau, aber ich stelle immer wieder fest, dass die Kunden das Vertrauen, das man in sie setzt, nicht enttäuschen, sondern sogar eher belohnen, indem sie wiederkommen.

Alex am :

Mein Vater hat einmal doppelt bezahlt (Kreditkarte) und das erst auf der Abrechnung gemerkt. Als dann nach 3 Telefonaten immer noch kein Ansprechpartner der Buchhaltung gefunden war, hat er es ganz einfach als unberechtigte Abbuchung zurückgeholt. Die nicht ganz niedrigen Gebühren muss dann eben das Geschäft tragen, das unberechtigt doppelt eingezogen hat.

Ich hätte es im Falle der nichtnachweisbaren EC-Abbuchung wahrscheinlich anders gemacht: Wenn der Ladenbesitzer (Björn) davon ausgeht, dass die Buchung nicht erfolgt ist, hätte ich die nichtbezahlte Ware dagelassen und ggfls. die Abbuchung für nicht-erhaltene Ware zurückgefordert.

Natürlich ist es einfach Pech, wenn das Terminal aufgibt, und mit Sciherheit kein Grund sich aufzuregen. Aber warum soll das unbedingt der Kunde 100% auf sich abwälzen lassen?

McDough am :

Das wäre lustig geworden, da Björn scheinbar das POS-Verfahren einsetzt (mit PIN). Du hättest die Ware also stehen gelassen, wärst dann zur Bank gedackelt und dann... Dann hätte man dir mitgeteilt, dass eine Zahlung mit PIN nicht zurückgeholt werden kann. Der Händler hat dabei eine Zahlungsgarantie, die Bank ist so nicht in der Lage, das Geld wieder zurückzubuchen.

Etwas anderes gilt bei Kartenzahlungen mit Unterschrift (POS-Verfahren). Dabei handelt es sich um ganz gewöhnliche Lastschriften, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums problemlos zurückgebucht werden können.

Nanny am :

Mich regt eher das unhöfliche Verhalten des Kunden auf. Warum muss man eigentlich immer sofort unhöflich oder merklich ungeduldig reagieren, wenn mal was an der Kasse nicht funktioniert. Der Person hinter der Kasse ist es sicherlich auch so schon unangenehm genug, wenn alles in stoppen kommt, da muss man mit Rumnörgeln nicht noch einen draufsetzen.

Und wenn dann ein Kunden gänzlich unbekannt ist und auch noch rumnörgelt, kann ich Björn schon gut verstehen, wenn er die Ware nicht auf Rechnung mitgibt.

darkcookie am :

Möglicherweise hat der Kunde ja auch erst dann rumgenörgelt, als Björn ihm seine Vorstellungen von Kundenservice offenbart hat.

Ich kann den Kunden gut verstehen, ich hätte auch darauf bestanden, dass Björn mir im Zweifelsfall eine Rechnung schickt. Warum soll der Kunde das Unternehmerrisiko von Björn tragen?

kalli am :

Nunja, offensichtlich fasst Björn in diesem Fall "Kundenservice" als Service des Kunden und nicht als Service am Kunden auf...

darkcookie am :

Ach übrigens: Dich "regt ja eher das unfreundliche Verhalten des Kunden auf".

Lies Dir doch noch einmal durch, was genau der Kunde denn so unhöfliches gemacht hat: Ja, genau. Er hat 15 mal das Wort "Kundenservice" benutzt. Wie unhöflich. Wo Björn hier ja wirklich einen Premium-Service abgeliefert hat.

mischl am :

Ich kann Björns Verhalten auch nicht ganz nachvollziehen.
Als Kunde habe ich keine Lust meinen eigenen Kontoauszuzug zu kontrollieren, ob Supermarkt xy nun 2x abgebucht hat oder nicht. Im Ernstfall Kind und Kegel zu packen, mit der verzweifelt gesuchten Rechnung wieder in den Supermarkt zu fahren, um nach Suchen des Filialleiters endlich meine x,50 Euro wieder zu bekommen. Nein danke.

Die Lösung, die Ware da zu lassen wäre auch nichts für mich.
1. Habe ich schon genügend Zeit verschwendet, um die Artikel zusammenzusuchen.
2. Meistens benötige ich das was ich brauche und müsste dann ja wieder in einen anderen Supermarkt fahren und
3. müsste ich ja trotzdem wieder kommen und das Geld verlangen.

Hingegen ein Angebot auf Rechnung würde mir entgegen kommen und mit Sicherheit mich als Kunde binden. Vielleicht hat sich Björns Kunde nicht sehr nett verhalten, von seiner Seite aus gesehen, hat letztendlich erst sein Motzen dazu geführt, dass Björn das Protokoll ausgedruckt hat.

nn am :

> Warum man sich wegen einer kleinen technischen
> Panne so sehr aufregt, verstehe ich sowieso nicht.

Weil man, wenn zweimal abgebucht wird, so richtig die Kacke am Schuh hat. Dafür das man dir die Ehre erweist bei dir einzukaufen hat man den Ärger, die Lauferei und die Diskussionen mit der Bank am Hals.

Morpher am :

Sorry Björn, aber ich wäre als Kunde auch sauer gewesen und mich genauso verhalten. Es hätte von Kundenfreundlichkeit gezeugt, wenn du ihm eine Rechnung geschickt hättest. Der Kunde hatte definitiv keine Schuld am Versagen deines Geräts, warum soll er das Risiko einer Doppelzahlung hinnehmen?

Hattest du irgendeinen Anlass zu glauben, der Kunde versuche, dich zu betrügen und würde die Rechnung nicht bezahlen? Ich meine, es handelt sich hier nicht um einen Ladendieb, sondern um einen zahlungswilligen Kunden, den du binden willst.

Du kannst davon ausgehen, dass er mehreren Leuten von seinem Erlebnis bei dir erzählt, und die werden kaum mehr bei dir einkaufen. Aber klar, die paar Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit einer Rechnung sind viel wichtiger, als ein paar Stammkunden zu verlieren. Ist dir der Umsatz egal? Du versuchst doch sonst auch, kundenfreundliche Lösungen zu finden, warum denn hier so knickerig? Das hat dein Geschäft nicht verdient.

Du hast doch seine Kontodaten, überweis ihm doch 10% des Rechnungsbetrages mit Entschuldigung und einem netten Kommentar im Überweisungstext, dass er auf seine nächsten Einkauf nochmal 10% bei dir kriegt.

gurkensenf am :

ja und die schuhe soll er ihm auch noch putzen, oder? omg

soll denn jeder ladenbesitzer (bzw. seine angestellten) als sklave seiner kunden dienen?

Morpher am :

Ich rede hier nicht von Schuhe putzen, ich rede von einer kleinen Geste, die Björn nicht weh tut, aber Kunden bindet und Sympathie schafft.

Björn muss doch - gerade im Vergleich mit Discountern - mit Service punkten, und dieses Ereignis wäre eine tolle Gelegenheit gewesen. Gute Ware anzubieten und an der Kasse den Kunden nicht anzumotzen, ist noch kein guter Service.

Marcus am :

Ist doch eigentlich ganz einfach. Nach der Eingabe der PIN Nummer wird im Normalfall, in bestimmt mehr als 99% aller Fälle, der Betrag vom Konto abgebucht.

Die Bestätigung liefert normalerweise das EC Karten Terminal in Form eines Ausdrucks. Bleibt dieser aus ist es Aufgabe des Betreibers zu klären ob die Zahlung erfolgt ist oder nicht.

Den Kunden zu bitten in dieser Situation einfach ein zweites Mal zu zahlen ist nicht kundenfreundlich, sondern das genaue Gegenteil.

R2k am :

Ich habe hier den Thread verfolgt und bin erstaunt, was der Volksmund so als "Selbstverständlich" auffasst.

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Zahlung per EC-Karte um ein Versprechen der Bank den Betrag welcher Geschuldet wird zu leisten. Entweder durch Unterschrift mit dem ELV oder dem OLV, wo auch gleich mit Hilfe der PIN die Bonität abgefragt wird. Beide Transaktionsarten sind Ungarantiert, so daß das Ausfallrisiko durchweg für den Händler besteht.

Zudem ist die EC-Karte kein gesetzliches Zahlungsmittel! Ein Händler ist nicht dazu verpflichtet EC anzubieten.

Es ist klar, daß in vorliegenden Fall das Problem des Nachweises der Transaktion fehlt, da das Terminal sich währenddessen abgeschaltet hat. Ich habe leider keine Informationen dazu gefunden, wie dieses in diesem Falle gesetzlich geregelt ist betreffend der Haftungsfrage.
Dennoch finde ich es im konkreten Fall ein unding die verantwortung auf Björn abzuschieben. Es handelt sich hier um höhere Gewalt, wie man so schön sagt, wo auch ein Händler nichts zu kann. Es besteht ja schließlich auch kein Haftungsanspruch gegenüber der Bank, wenn die Karte unlesbar oder defekt ist.

Anscheinend ist genau das des deutschen Leid: Es sind immer die Anderen Schuld.

Vielleicht hätte Björn anders reagieren können, sicher. Ich wäre froh, wenn ich in meinem Stammladen nur halb so freundlich und unkompliziert bedient werden würde als bei Björn. In "meinem" Laden ist es schon ein großes Problem, wenn der Automat eine Pfandflasche nicht annimmt, dann bekommt man nur ein Schulterzucken anstatt, daß diese Manuell verrechnet wird. Von falschen Preisauszeichnungen und die damit verbundene Korrektur will ich mal ganz schweigen. Das ist immer mit einem Gesichtsausdruck verbunden, als wenn ich den Mitarbeiter sonstwas antun will. Da wir hier ländlich wohnen ist es aber leider der einzige Laden in "sinnvoller Nähe", so daß es leider nicht anders geht als weiter dort einzukaufen.

McDough am :

Grade die Haftungsfrage ist das relevante im konkreten Fall. Auch wenn eine ec-Karte kein gestzliches Zahlungsmittel ist und ein Ausfallrisiko für den Händler besteht: Er kann eine Zahlung auf diesem Weg akzeptieren und anbieten, das ist ihm selber überlassen.

Wenn das Gerät zweifellos vor Anforderung der Zahlung von dem Bankkonto des Kunden ausgefallen wäre, hätte es hier vermutlich auch kein Problem gegeben. Knackpunkt ist, dass weder der Kunde noch der Supermarkt wussten, ob die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Der Vergleich mit der defekten Karte hinkt insofern nicht nur, es ist vielmehr so, dass man damit Äpfel und Birnen vergleicht. Bei einer defekten Karte erfolgt die Zahlung in der Regel ganz unzweifelhaft nicht, weil sie schon nicht vom Lesegerät erkannt wird oder dort nicht gelesen werden kann.

Wenn aber unsicher ist, ob die Zahlung erfolgt ist oder nicht kann man dies im vorliegenden Fall meines Erachtens mit guten Argumenten der Risikosphäre des Supermarktbetreibers zurechnen.

Was die Pfandflaschen angeht: Das ist eine Sauerei. Schon deshalb, weil der Betreiber sich gesetzlich gar nicht darauf berufen kann, dass der Automat kaputt ist wenn er ohnehin verpflichtet ist, die Flaschen anzunehmen.

Maddin am :

Gewöhnlich bin auch ich immer auf Björns Seite, aber hier würde ich dem Kunden 100 %ig zustimmen. Wenn unklar ist ob er gezahlt hat, weil Dein Gerät kaputt geht, ist das Dein Problem. Du kannst nicht verlangen, dass er Dir hier einfach vertraut. Er bietet Dir an Dir seinen Ausweis zu zeigen und Ihm eine Rechnung zu schreiben. Das ist ein fairer Kompromiss, aber noch genötigt zu werden zu warten bis Du irgendwelche Protokolle ausgedruckt hast oder gar einer zweiten Zahlung zuzustimmen ist ne Sauerei.

Tom am :

Meine Meinung:

Es ist nicht an dem Kunden noch mal in den Laden zu kommen und sein Geld einzufordern. Diese Forderung ist umso dreister, da er kein Stammkunde war, der regelmässig vorbeikommt.
Das Wort Kundenservice fällt da zu Recht !!!!!

Rechnung gegen Einsicht des Ausweises halte ich in diesem Fall für eine gute Lösung.

Camou am :

Also ich als Kunde hätte ohne auch nur mit der Wimper zu zucken nochmal gezahlt. Habe ich auch in der Realität schon mal gemacht.

Hängt aber vielleicht auch damit zusammen, daß ich bei einer Bank arbeite und mir einfach mein Konto am nächsten und übernächsten Tag (je nach Abbuchungszeitpunkt) angeschaut hätte. Kontostand abfragen oder nach den Umsätzen fragen/selber abrufen kann aber auch jeder andere ohne allzu großen Aufwand.

exit am :

Also für mich als Kunden wäre das auch ein schlichtes Unding wenn der Ladenbesitzer einfach pauschal mal verlangt auf gut Glück nochmal zu zahlen und wenn ich Glück hab war das erste mal eh nicht ausgeführt und ansonsten muss ich halt wiederkommen.
Es klang hier ja schon ein paar Mal an das es Menschen gibt denen das Geld nicht so locker sitzt und auch an die muss man da denken, aber ganz davon ab denke ich kann ich als Kunde einfach verlangen das die eingesetzte Technik kontrollierbar ist und nicht ich als Kunde da eventuelle Fehler ausbaden muss. Wenn ich den Einkauf mutmaßlich gezahlt habe habe ich in meinen Augen auch ein recht darauf ihn mitzunehmen, denn wenn ich ihn dort lasse und sich herausstellt ich habe doch schon gezahlt hab ich ja wieder das Risiko das ich meine Sachen nicht wiederbekomme und zusätzlich den Aufwand ein weiteres Mal dort vorbeischauen zu müssen, zumal ja auch kein Beleg gedruckt war. Das Gleiche Problem bei der Doppelzahlung. Nur weil Björn der Besitzer eines Supermarktes ist muss er ja nicht das uneingeschränkte Vertrauen aller Kunden genießen. Es gibt genug Abzocker heutzutage und wenn er eine Technik einsetzt muss er einfach in der Lage sein diese auch zu kontrollieren. Kann er das nicht sollte er sie abschaffen, aber entstandene Probleme auf dem Rücken des Kunden zur eigenen Absicherung abzuwälzen empfinde ich als sehr egoistisch und wäre in dem Moment für mich ein Grund dort nicht wieder einzukaufen.

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