Aus dem Müll
Ein Flaschesammler hielt eine volle Bierdose in der Hand. "Die habe ich in dem Müllsach vor dem Leergutautomaten gefunden", sagte er und bestand darauf, dass er sie mitnehmen dürfe. Umsonst, wohlgemerkt.
Ein Kollege, der von der Aussage etwas überrumpelt war, sagte ihm das zunächst zu, allerdings nahm ich dem Flaschensammler die Bierdose am Eingang wieder ab. So weit kommt das noch, dass wir hier Ware verschenken, nur weil sie zufällig in einen Müllsack gefallen ist. Vielleicht hatte ja auch ein Leergut abgebender Kunde diese Dose, die er ursprünglich kaufen wollte, auf den Rand des Behälters gestellt und dann ist sie, aus welchen Gründen auch immer, hineingefallen.
Und morgen liegt dann "zufällig" eine Flasche Jack Daniels im Müll und dann eignet man sich diesen "eigentümerlosen" Artikel auch an?
Ein Kollege, der von der Aussage etwas überrumpelt war, sagte ihm das zunächst zu, allerdings nahm ich dem Flaschensammler die Bierdose am Eingang wieder ab. So weit kommt das noch, dass wir hier Ware verschenken, nur weil sie zufällig in einen Müllsack gefallen ist. Vielleicht hatte ja auch ein Leergut abgebender Kunde diese Dose, die er ursprünglich kaufen wollte, auf den Rand des Behälters gestellt und dann ist sie, aus welchen Gründen auch immer, hineingefallen.
Und morgen liegt dann "zufällig" eine Flasche Jack Daniels im Müll und dann eignet man sich diesen "eigentümerlosen" Artikel auch an?
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Kommentare
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Fincut am :
Silvio am :
Wanst am :
Silvio am :
Newty am :
jemand® am :
JeriC am :
Rinderteufel am :
Jörn am :
Wenn was im MÜLL liegt, warum sollte er es dann nicht mitnehmen dürfen?
Hier hat der jenige, der seine Dose (absichtlich oder fahrlässig) dort entsorgte, Pech gehabt.
Was ist fairer: Wenn der scheinbar mittellose FINDER die Dose bekommt oder wenn ein Supermarktbetreiber diese kriegt?
Ohne den Hinweis des Finders, hätte keiner diese Dose gefunden und sie wäre ab und die Müllverbrennungsanlage gegangen.
Aber bloss nicht mal einen Mittellosen eine kleine Freunde am Tag gönnen, das wäre ja menschlich und völlig unbürokratisch.
Fazit: Der einzige Fehler des Mittellosen war, dass er fragte, statt sie einfach mitzunehmen.
McDough am :
John am :
Hätte der Mitarbeiter nicht vorher gesagt, dass er das Bier mitnehmen darf, wäre bei mir eine Anzeige wegen Diebstahls fällig gewesen.
Fazit: der einzige Fehler des Supermarktbetreibers war es kein sofortiges Hausverbot zu erteilen.
Jörn am :
Hier gibt es drei Möglichkeiten:
- Den Mittellosen die Dose Bier geben, schliesslich hatte er ja sogar den Anstand und fragte und bekam sogar erst eine Zusage. Der Mittellose freut sich den ganzen Tag über sowas Banales wie das Bier.
- Die Dose aus dem Mülleimer wieder in die Regale stellen. Wohl hygenisch nicht ok!
- Die Dose Wegkippen.
Das wäre absolut asozial mit dem Hintergrund, dass man diese nicht den Mittelosen gab.
Geht es noch spiessiger, als sich wegen einer Dose Bier aus dem Müll so ins Hemd zu sch*****?
PS: Wofür sollte man den Herren sofortiges Hausverbot erteilen? Dafür, dass er noch den Anstand hatte und fragte?
Dafür, dass ihm seine vom Mitarbeiter zugesagte Dose wieder weggenommen wurde?
Oder einfach darum, weil man grade auf ´nen A***loch-Tip ist?
Jürgen am :
Dachte eben kurz wegen "Artikel", er eignet sich Blogeinträge an Das wäre dann Diebstahl geistigen Eigentums, oder? ^^
Ingo am :
evchen am :
Glatoism am :
Ingo am :
Sven K. am :
Anires am :
Zu dem Vorwurf er gönne dem Mann nicht mal eine Dose Bier halte ich mal dagegen, dass die meisten Supermarktbetreiber an solchen Aktionen wie 'Die Tafeln' oder ähnlichem teilnehmen und z.B. Artikel, die an der Verfallsgrenze sind kostenlos diesen Organisationen überlassen.
evchen am :
Mirco am :