"P"fandlos
Der Drops ist gelutscht, liebe Kunden. Ich glaube, die "P"-Einweggebinde nimmt inzwischen niemand mehr an...
Ich jedenfalls nicht. Und so landet dann eben die eine oder andere mittlerweile wertlose Dose hier im Mülleimer, so wie dieses Exemplar.
Oder weiß jemand, wo man für diese Dose noch eine Gutschrift bekommen kann?
Ich jedenfalls nicht. Und so landet dann eben die eine oder andere mittlerweile wertlose Dose hier im Mülleimer, so wie dieses Exemplar.
Oder weiß jemand, wo man für diese Dose noch eine Gutschrift bekommen kann?
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Kommentare
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Hendrik am :
Maxn. am :
Tapedeck am :
Fred am :
3.1. Grundsätzliche Rücknahme- und Pfanderstattungspflicht
Die gesetzliche Rücknahme- und Pfanderstattungspflicht gilt nicht nur für Verpackungen mit dem DPG-Kennzeichen, sondern grundsätzlich auch für Alt-Verpackungen, die vor dem 1. Mai 2006 pfandpflichtig (und mit entsprechender Pfandkennung) in Insellösungen oder Pfandsystemen in Verkehr gebracht wurden
roteroktober am :
jemand® am :
Da hat sich ein Kunde lautstark aufgeregt, nachdem der Automat die Annnahme verweigerte, weil er seine Flasche von vor DPG-Logo-Einführung von ALDI-Nord nicht bei ALDI-Sued abgeben konnte. Dann ist der Marktleiter gekommen, hat auf ein Poster gedeutet, wo glaube ich alle ehemaligen Pfandsysteme unter dem DPG-Logo aufgedruckt waren und dann wurde die Flasche angenommen
Mave'z am :
Maxn. am :
Philipp am :
Kit am :
LIDL-Pfand
Hanno am :
Ole am :
Dann fällt die Differenz auf dem Papier nicht auf
sepp am :
meiner Einer am :
Solltest du als Händler aber wissen
Stefan am :
Wenn du bepfandete Dosen führst wirst du die selber zurücknehmen MÜSSEN. Aber wo kein Kläger...
Leergutannehmer am :
Schleddi am :
Ob Björn die Gebinde wiederum zurückerstattet bekommt ist natürlich eine andere Frage.
MOW am :
Davon unberührt ist die Verbindung der Verkaufsstelle mit dem Pfandsystem, dem sie selbst vorher angehört hat. Das ist aber eine andere Baustelle.
Ich würde da mal sagen, man muß zurücknehmen, was man selbst auch verkauft hat. Schließlich wurde dafür mal Pfand gezahlt.
Behauptung am :
flaschensammler am :
Carsten am :
Mustermax am :
Muerre am :
Maxn. am :
Dönerristi am :
Willi am :
Sonst würde es sich für die Industrie ja am Ende lohnen, alle zwei Jahre ein neues Pfandsymbol einzuführen und die Differenz einzustecken...
Pascal am :
Max am :
Schleddi am :
http://www.dpg-pfandsystem.de/servlet/PB/show/1061970/060601%20-
%20Marktinformation%20Rcknahme%20Verpackungen.pdf
In Paragraph 9 der Verpackungsverordnung wird nur allgemein von der Rücknahmepflicht gesprochen, nicht von einzelnen Pfandlösungen, wie es jetzt das DPG-Pfand gibt. So müssen alle Packungen angenommen werden, die bepfandet wurden, so auch die schon angesprochenen P-Pfand-Flaschen oder auch Can-Back-Flaschen. Zur Verpackungsverordnung:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/verpackv_lesef.pdf
LeJupp am :
Schleddi am :