Kein Feuerzeug dazu
Natürlich KANN ich ein Feuerzeug verschenken.
Aber einen mittleren Aufstand zu machen und eine Stange Zigaretten nach dem Kauf wieder zurückgehen lassen zu wollen, weil wir der Kundin nicht ein Gratisfeuerzeug, dass sie angeblich IMMER und überall dazubekommen würde, nicht geben wollten, ist irgendwie dreist.
In diesem Zusammenhang: Schönen Gruß an alle Händler, die das "offiziell" anbieten: Ich weiß nicht, wie hoch die Strafe dafür ist, aber auf jeden Fall ist es eine Ordnungswidrigkeit, wie man hier Tabaksteuergesetz (§24 (1)) nachlesen kann.
Aber einen mittleren Aufstand zu machen und eine Stange Zigaretten nach dem Kauf wieder zurückgehen lassen zu wollen, weil wir der Kundin nicht ein Gratisfeuerzeug, dass sie angeblich IMMER und überall dazubekommen würde, nicht geben wollten, ist irgendwie dreist.
In diesem Zusammenhang: Schönen Gruß an alle Händler, die das "offiziell" anbieten: Ich weiß nicht, wie hoch die Strafe dafür ist, aber auf jeden Fall ist es eine Ordnungswidrigkeit, wie man hier Tabaksteuergesetz (§24 (1)) nachlesen kann.
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Kommentare
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Anja am :
(1) Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher, außer bei unentgeltlicher Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, nicht unterschritten werden.
andreas am :
deswegen bleibe ich auch bei meiner Werbeaussage: Beim kauf einer Stange Zigaretten gibts ein Feuerzeug gratis dazu.
Theo am :
Toddel ausse Kanzlerstadt am :
Oder interpretiere ich das jetzt falsch ??
Viele Jugendliche haben ja gar kein Geld für eine ganze Schachtel, da ist der Einzelverkauf doch eine nette Geste (und ein adäquates Marketinginstrument)
Bjoern Harste am :
goofposer am :
"Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln."
Eindeutiger kann mans kaum formulieren. Im zweiten Satz (also dem, dem wir jetzt beide nicht zitiert haben) findet sich übrigens auch die Erklärung, warum auf Tabakwaren keine (z.B.) Paybackpunkte vergeben werden.
Hans am :
Im ersten Teil ist nur von dem Preis der Tabakware an sich die Rede und hat mit dem hier besprochenen Feuerzeug nichts zu tun.
Lichterspiele am :
Heili am :
Marc20170 am :
Bjoern Harste am :
marc20170 am :
Spielerkind am :
Das ist nämlich nur eine virale Marketingkampange für den Tierfutter-Shop
CeeDee am :
Carsten am :
Wenn Sie zu der Stange noch ne Tafel Zotter kaufen, gibt es nen Feuerzeug gratis dazu!
roteroktober am :
Christoph am :
DonDino am :
§25
Von dem Verbot des § 24 Abs. 1 sind ausgenommen
1.
ein Preisnachlaß bis zu 3 vom Hundert bei der Abgabe von Zigarren oder Zigarillos in vollen Packungen, wenn der Preisnachlaß handelsüblich ist;
Stefan B. am :
Hans am :
Eine Zugabe ist kein Preisnachlass was sich schon daran zeigt, daß auch im vorhergehenden Paragraphen Zugaben und Preisnachlaß getrennt behandelt werden.
goofposer am :
@DonDino: Eben drum sollte man speziell Gesetzestexte immer erst mal wörtlich nehmen. Speziell wenn sie eindeutig sind.
Ralph am :
Headshop am :
Frido am :
timistcool am :
Fox am :
Bernd 08/16 am :
Markus Huelder am :
Wie wird da der Preis gestaltet, bzw. wie machst du da Gewinn mit? Die Steuermarke wird ja nicht erst bei euch im Laden angebracht.
CeeDee am :
Kampfschmuser am :
Caruso am :
Daniel Richter am :
Rinderteufel am :
Zigaretten sind sowieso viel zu Billig,
da können die ollen Raucher
wenigstens ihr Feuerzeug aus eigener Tasche bezahlen!
[/trollmode]
ksjdhf am :
Raucher am :
Irgendwie kann ich die Frau verstehen und bewundere ihre Entschlossenheit.
Kit am :
Ok, nicht immer und manchmal kommt die Polizei.
Silvio am :
P.S: diese BIG Feuerzeuge fürn Euro (aus den Kippenautomaten) sind auch sehr empfehlenswert...
Hast du eigentlich auch American Spirit Tabak bei dir im Angebot Björn? Hier die Rewe's haben ihn neuerdings alle und so wie ich das sehe wird der auch schnell abverkauft.
mk am :
[FUMZ: Feuerzeug und mehrere Zigaretten]
Tankwart am :
Ich hatte keine Ahnung von dieser Regelung; bei uns gibt es immer ein Feuerzeug zur Stange dazu.
Also bin ich wohl ein Serien-Straftäter. :-o
Erschreckend, dass der einfache Bürger eigentlich gar keine Chance hat, nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, weil es einfach unüberschaubar viele Gesetze gibt...
Kit am :
Max am :
Max am :
Eine Ordnungswidrigkeit ist KEINE Straftat!
Für die eigentlichen Straftaten gibt es für eben solche Fälle ("unüberschaubar viele Gesetze") die Strafmilderungsnorm des § 17 StGB (Verbotsirrtum).
mk am :
Inselaffe am :
UND kriege immer noch ein Feuerzeug dazu.
Aber dafür muss ich auch auf Helgoland leben :/
Hat halt alles seine Vor- und Nachteile
roteroktober am :
CeeDee am :
Stefan am :
Und wenn schon: die Frau kauft auch mal Kerzen oder einen Beutel Teelichte. Dann kann man ja eine Schachtel Feuerzeuge dazupacken und niemand kann nachweisen, daß die eigentlich für die in den letzten Monaten gekauften Zigaretten sind...
MfG Stefan
Lichterspiele am :
Beim Kauf eines Feuerzeugs (zum Preis eine Stange Zigaretten), gibt es eine Stange gratis.
Das sollte doch theoretisch gehen, oder?
rollo am :
es ist verboten (allerdings ordnungswidrigkeit und keine straftat) und es wird auch ermittelt. zuständig dafür ist nicht die polizei sondern der zoll (--> tabaksteuer = verbrauchsteuer).
hier steht mehr dazu:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/d0_kvp/b0_beipack/index.html
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/d0_kvp/c0_regelung_handel/index.html
SoB am :