Vollpfosten
Heute Morgen betraten zwei relativ heruntergekommene Männer den Laden. Einer sah in seiner gesamten Erscheinung einfach nur völlig fertig aus, der andere trug eine Warnweste und hatte einen Zimmermannshammer und einen Cutter am Gürtel hängen und machte so immerhin den Anschein, einen Job zu haben.
Da es um die Uhrzeit noch relativ ruhig im Laden war, fiel mir das Duett natürlich besonders auf und so beschloss ich, sie im Auge zu behalten. Zuerst gaben sie Leergut ab, dann standen sie vor dem Bierregal und besprachen irgendwas. Hören konnte ich sie nicht, aber im Laufe des Gesprächs zeigte einer der beiden in Richtung der Kameras, die sie von ihrem Standort aus sehen konnten. Ich hatte sowieso so ein seltsames Gefühl bei den beiden, aber in dem Moment war ich mir sicher, dass sie die ersten Ladendiebe der Woche sein würden. Und? Bingo: Beide nahmen sich jeweils eine Flasche Bier. Der mit der Warnweste ging direkt in Richtung Kasse und bezahlte seine Flasche dort auch, der andere deponierte die Flasche vor meinen Augen in seinem Rucksack.
Als dieser an der Kasse seinen Leergutbon eingelöst hatte, sprach ich ihn an und forderte ihn auf, seinen Rucksack zu öffnen. Zuerst beförderte er mehrere leere Flaschen zutage, die unser Automat (zu Recht) verweigert hatte. "Das ist alles.", sagte er. Da sich die volle Flasche auf dem Weg durch den Laden aber nicht aufgelöst haben konnte, schon gar nicht in einem geschlossenen und auf dem Rücken getragenen Rucksack, sah ich selber hinein. Mitgebracht wollte er die Flaschen haben und war völlig empört über meine Anschuldigung. Jaaa, sicher....
Seinen Ausweis hatte er dabei und so hätte ich einfach nur den Strafantrag ausgefüllt, wenn nicht sein "Kollege", der Mann mit der Warnweste, danach gedrängt hätte, die Polizei zu rufen. Er legte mir bei dabei Worten seinen Ausweis, den Hammer und das Messer auf den Kassentisch und erzählt etwas davon, dass es von mir nicht rechtens gewesen sei, dass ich in seinen Rucksack gesehen habe. (Häh?!?) Ich wusste nicht, worauf er hinaus wollte und so rief ich vorsichtshalber wirklich die Polizei an. Man weiß ja nie...
Während wir auf die Polizei warteten, machten die beiden noch eine Riesenwelle. Der Dieb rauchte an der Tür und zeigte mir dabei noch stolz den Hitlergruß, der andere versuchte mich die ganze Zeit einzuschüchtern, in dem er irgendwas zusammenhangloses von Gesetzen und falscher Beschuldigung erzählte. Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus und dann kam zum Glück auch schon die Polizei, die mich von den beiden seltsamen Gestalten erlöste. Während der Dieb wenigstens jetzt die Klappe hielt, den Diebstahl zugab und die Fragen der Polizei brav beantwortete, randalierte der andere verbal weiter. Das ging so weit, bis einem der Polizisten der Kragen platzte und ihm androhte, ihn in Gewahrsam zu nehmen, falls noch ein einziges weiteres Wortes fallen sollte. Was die Nummer mit seinem Ausweis und dem anderen Geraffel bei mir auf dem Kassentisch sollte, haben wir nicht herausgefunden. Aber dafür weiß ich jetzt, dass Polizisten sehr ungehalten reagieren können, wenn ein angetrunkener Mann mit einem Hammer vor ihnen herumfuchtelt.
Und das alles für eine Flasche Bier im Wert von 83 Cent inkl. Pfand.
Da es um die Uhrzeit noch relativ ruhig im Laden war, fiel mir das Duett natürlich besonders auf und so beschloss ich, sie im Auge zu behalten. Zuerst gaben sie Leergut ab, dann standen sie vor dem Bierregal und besprachen irgendwas. Hören konnte ich sie nicht, aber im Laufe des Gesprächs zeigte einer der beiden in Richtung der Kameras, die sie von ihrem Standort aus sehen konnten. Ich hatte sowieso so ein seltsames Gefühl bei den beiden, aber in dem Moment war ich mir sicher, dass sie die ersten Ladendiebe der Woche sein würden. Und? Bingo: Beide nahmen sich jeweils eine Flasche Bier. Der mit der Warnweste ging direkt in Richtung Kasse und bezahlte seine Flasche dort auch, der andere deponierte die Flasche vor meinen Augen in seinem Rucksack.
Als dieser an der Kasse seinen Leergutbon eingelöst hatte, sprach ich ihn an und forderte ihn auf, seinen Rucksack zu öffnen. Zuerst beförderte er mehrere leere Flaschen zutage, die unser Automat (zu Recht) verweigert hatte. "Das ist alles.", sagte er. Da sich die volle Flasche auf dem Weg durch den Laden aber nicht aufgelöst haben konnte, schon gar nicht in einem geschlossenen und auf dem Rücken getragenen Rucksack, sah ich selber hinein. Mitgebracht wollte er die Flaschen haben und war völlig empört über meine Anschuldigung. Jaaa, sicher....
Seinen Ausweis hatte er dabei und so hätte ich einfach nur den Strafantrag ausgefüllt, wenn nicht sein "Kollege", der Mann mit der Warnweste, danach gedrängt hätte, die Polizei zu rufen. Er legte mir bei dabei Worten seinen Ausweis, den Hammer und das Messer auf den Kassentisch und erzählt etwas davon, dass es von mir nicht rechtens gewesen sei, dass ich in seinen Rucksack gesehen habe. (Häh?!?) Ich wusste nicht, worauf er hinaus wollte und so rief ich vorsichtshalber wirklich die Polizei an. Man weiß ja nie...
Während wir auf die Polizei warteten, machten die beiden noch eine Riesenwelle. Der Dieb rauchte an der Tür und zeigte mir dabei noch stolz den Hitlergruß, der andere versuchte mich die ganze Zeit einzuschüchtern, in dem er irgendwas zusammenhangloses von Gesetzen und falscher Beschuldigung erzählte. Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus und dann kam zum Glück auch schon die Polizei, die mich von den beiden seltsamen Gestalten erlöste. Während der Dieb wenigstens jetzt die Klappe hielt, den Diebstahl zugab und die Fragen der Polizei brav beantwortete, randalierte der andere verbal weiter. Das ging so weit, bis einem der Polizisten der Kragen platzte und ihm androhte, ihn in Gewahrsam zu nehmen, falls noch ein einziges weiteres Wortes fallen sollte. Was die Nummer mit seinem Ausweis und dem anderen Geraffel bei mir auf dem Kassentisch sollte, haben wir nicht herausgefunden. Aber dafür weiß ich jetzt, dass Polizisten sehr ungehalten reagieren können, wenn ein angetrunkener Mann mit einem Hammer vor ihnen herumfuchtelt.
Und das alles für eine Flasche Bier im Wert von 83 Cent inkl. Pfand.
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Kommentare
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Maik am :
Ich frag mich bei Leuten, wie denen, was im Leben wohl so schief gehen muss, dass man so endet und im Laden 83-Cent-Bier klaut....
Bjoern Harste am :
Ach, nach dem dritten Anlauf...
Jens am :
So unrecht hatte der Betrunkene gar nicht. Du darfst tatsächlich nicht in die Tasche schauen. Klingt zwar blöd, ist aber so.
Gruss Jens
muzz am :
Wenn jemand zu mir sagt "Machen sie doch mal ihren Rucksack auf" und ich das dann auch tue, darf derjenige doch dann auch reinschauen. Hier steht ja nirgendwo was von Zwang!
schlabbersack am :
ErikS am :
Aber so einen Ärger wg. 75 Cent zu riskieren ist doch schon erstaunlich, oder?
Martin am :
Ist die Zahl der versuchten und erwischten Diebstählen in anderen Märkten - wie sie auch heißen mögen - genauso? Oder wird nur bei Dir so viel geklaut?
Gruß Martin
Rinderteufel am :
sondern es werden freie Funkstreifen hinbeordert,
die sowieso "in der Nähe" unterwegs sind.
Die meisten Wachen sind in Bremen sowieso
nur von 8:00 bis 20:00 Uhr in der Woche besetzt,
am Samstag nur bis 16:00 Uhr und Sontags garnicht.
Kit am :
allo am :
Captcha: Bären, Clowns, Hunde (und) Nilpferde
satyasingh am :
heute morgen noch flotte finger:
...ruhig im Laden war, fiel mir das Duett natürlich besonders auf...
was haben die junx denn gesungen?
oder meintest du ein duo? die zwei?
Anton am :
Kit am :
Die Bremer Polizei sollte eigene Supermärkte betreiben.
Dann entfällt die Anfahrt und nebenbei kommt durch den Verkauf auch noch Geld rein.
Willi am :
Auch wegen solchen Leuten komm ich in letzter Zeit ins überlegen, ob man den Zugang zu Alkohol nicht doch etwas restriktiver handhaben sollte. Das wäre wohl auch zu deren Bestem, denn Alkohol verhindert ab einem bestimmten Punkt zuverlässig, dass man jemals wieder hochkommt.
Schlaumeier am :
Gast am :
Julie am :
"Geraffel"! Du bist ein Little Britain Gucker!
Florian am :
ganz recht!
Den Fall hatten wir tatsächlich schon bei uns.
Ein Ladendieb hatte in seiner Tasche ein recht großes Messer dabei (so etwas exotisch-antikes) und wurde vor der Polizei recht frech.
Die haben daraufhin das Gesetz streng ausgelegt und ihm eine Anzeige wegen "bewaffneten Diebstahl" beschert.
Kombiniert mit einer Vorstrafe saß der Mann dann tatsächlich ein halbes Jahr im Gefängnis.
(Merke:
Ladendiebstahl immer ohne Waffen begehen! Und am besten nicht in Bayern. Da wird noch etwas härter durchgegriffen als in Bremen - wenn Björns Berichte typisch sind. Abführen von Ladendieben mit Handschellen macht man bei uns immer noch gern).
-thh am :
Würde die Waffe beim Diebstahl wirklich verwendet, sei es, um an die Beute zu kommen, sei es, um sie zu behalten, dann wird der Diebstahl (mit Waffen) zum bewaffneten Raub respektive bewaffneten räuberischen Diebstahl (§ 250 Abs. 2 StGB, in Verbindung mit den jeweiligen Verweisen). Das ist dann Schwerkriminalität, die mit fröhlichen fünf Jahren aufwärts (!) bestraft wird.
Merke:
Wenn man Bier für 83 Cents klaut, ist das Diebstahl geringwertiger Sachen und wird ohne Strafantrag gar nicht bestraft.
Hat man dabei eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug dabei, gibt's bereits minimal sechs Monate Freiheitsstrafe.
Wenn man das Bier klaut, dabei gestellt wird und sich losreißt, um mit dem Bier abzuhauen, ist das räuberischer Diebstahl; Mindeststrafe ein Jahr, Verbrechenstatbestand.
Hat man dabei Waffe oder gefährliches Werkzeug dabei, ist's schwerer räuberischer Diebstahl; auch ein Verbrechen, aber mit drei Jahren Mindeststrafe und daher nicht mehr bewährungsfähig.
Ist man dabei dumm genug, die Waffe oder das gefährliche Werkzeug - wie bspw. einen Hammer - auch noch anzuwenden, ist man mit fünf Jahren dabei, und das macht dann gar keinen Spaß mehr.
Klaus Hintze (Calella, Spanien) am :
Hier bekommst Du 1 Liter für 78ct - schmeckt sogar.
evchen am :
Das Festhalten gegen den Willen des Verdächtigen ist aber nur mit äusserster Vorsicht vorzunehmen. Kleine blaue Flecke sind gerade noch in Ordnung. Alles Weitere ist nicht zulässig. (Rechtsprechung zu § 127, 1 StPO.) (Quelle: jurawiki.de)
Ausschliesslich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person nach Diebesgut zu durchsuchen.
Max am :
Nur so am Rande: § 127 I StPO ist ein Rechtfertigungsgrund (ähnl. Notwehr). Wenn eine Tat gerechtfertigt ist, kann sich der Andere - wenn er sich zu stark wehrt - nicht auf eigene Rechtfertigung berufen
Yen am :
Tom (Purzelpfund.de) am :