Quittung
Eher zufällig beobachtete ich gestern Abend "im Vorbeigehen", wie ein relativ heruntergekommener Mann eine Tüte "Katjes" in seiner Westeninnentasche verschwinden ließ. Am Ausgang darauf angesprochen gab er auch gleich die Tat zu und folgte brav ins Lager.
Mir hatte mal ein Polizist gesagt, dass, wenn jemand friedlich ist und seinen Ausweis mit hat, ich mir auch telefonisch die Richtigkeit der Daten bestätigen lassen könnte, damit nicht wegen jeder Kleinigkeit ein Streifenwagen herkommen muss. Gestern wollte ich dies zum ersten Mal testen...
Der gute Mann in der Telefonzentrale fand die Idee allerdings nicht so gut und schickte mir trotzdem zwei Beamte vorbei. Ich warnte ihn noch vor, dass die sich dann aber bitte nicht beschweren sollen, weil sie nur für eine Tüte Katjes herkommen, aber das war okay so. Beschwert haben sie sich auch tatsächlich nicht, der Dieb war friedlich, seine Daten stimmten – und so nahmen die Herren ingrün schwarz nur die Anzeige auf und gingen wieder.
Ladendiebe müssen bei mir für den Arbeitsaufwand pauschal eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 50 Euro leisten. Die meisten haben nichts und schon gar keine 50 Euro, aber der Dieb gestern hat mir doch tatsächlich immerhin fünf Euro in die Hand gedrückt. "Dafür brauche ich aber eine Quittung.", sagte er noch. Meinetwegen auch das.
Mir hatte mal ein Polizist gesagt, dass, wenn jemand friedlich ist und seinen Ausweis mit hat, ich mir auch telefonisch die Richtigkeit der Daten bestätigen lassen könnte, damit nicht wegen jeder Kleinigkeit ein Streifenwagen herkommen muss. Gestern wollte ich dies zum ersten Mal testen...
Der gute Mann in der Telefonzentrale fand die Idee allerdings nicht so gut und schickte mir trotzdem zwei Beamte vorbei. Ich warnte ihn noch vor, dass die sich dann aber bitte nicht beschweren sollen, weil sie nur für eine Tüte Katjes herkommen, aber das war okay so. Beschwert haben sie sich auch tatsächlich nicht, der Dieb war friedlich, seine Daten stimmten – und so nahmen die Herren in
Ladendiebe müssen bei mir für den Arbeitsaufwand pauschal eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 50 Euro leisten. Die meisten haben nichts und schon gar keine 50 Euro, aber der Dieb gestern hat mir doch tatsächlich immerhin fünf Euro in die Hand gedrückt. "Dafür brauche ich aber eine Quittung.", sagte er noch. Meinetwegen auch das.
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Nik am :
Max am :
Heinzer am :
Dominic am :
Max am :
JeriC am :
Kit am :
Das sollte eigentlich in jedem Land der Erde funktionieren, völlig unabhängig von der Waffe.
Stefan B. am :
Kit am :
"Euro 5,- für misslungenen Ladendiebstahl.
Vielen Dank für ihren Einklauf."
Sherry am :
dermax am :
Die Wahrscheinlichkeit, dass er gefälscht ist, ist wohl sehr gering. Und ob derjenige das auf dem Foto wirklich ist, kann dir die Polizei telefonisch auch nicht sagen.
packer am :
Wenn die Nummer jetzt also bei der Polizei überprüft wird gibts Alarm das das mein verlorener Perso ist.
Der Typ ist wegen Urkundenfälschung dran und ich hätte meinen Perso wieder.
Oder der Mensch ist polizeilich gesucht weil noch irgendwas aussteht, durch Überprüfung sieht man dann ob man ihn nich doch persönlich treffen sollte
Britta am :
Also ich bin jedesmal wieder aufs neue Überrascht wieviel in deinem Laden geklaut wird.
Ein Bekannter von mir führt einen Edeka (ehemals Spar) und ich habe ihn mal gefragt wie es sich in "seinem" Laden so mit Diebstahl verhält...
Er meinte,dass es relativ selten vorkommt.
Ca. alle zwei Wochen wird die Ladensicherungsanlage mal ausgelöst und oft auch nur durch nicht entwertete Lebensmittel & Co. die aber bezahlt wurden.
Ich lebe in einer Kleinstadt,ca. 25.000 Einwohner...kann es vielleicht daran liegen das die Leute in Großstädten da etwas skurpelloser sind?
Haben die Menschen gar keine Hemmschwelle oder keinen Anstand mehr?
Wo ist die gute,alte Erziehung geblieben?
Ich habe meinem Bekannten von deinem Blog erzählt und wie ich halt darauf komme ihn so etwas zu fragen,seitdem ist er auch begeisterter Leser =)
Max am :
sebi am :
Sonstwer am :
Andrea am :
Eher, daß man nicht so aufmerksam auf Diebe achtet.
Frag deinen Bekannten mal nach der Inventurdifferenz, die dann ganz schnell mit Unstimmigkeiten im Warenwirtschaftssystem erklärt wird.
Jo am :
Vorher habe ich nie miterlebt, wie zwielichtige Gestalten im Supermarkt herumschlichen oder gar beim Diebstahl erwischt wurden. Hier ist mir das schon 4-5 mal passiert. Einmal habe ich auch eine Kassiererin auf einen Diebstahl hingewiesen: die zeigte sich sehr überascht, warum ich denn sowas sagen würde - meistens würden die "Kunden" zusammenhalten, weil in ihren Augen sowieso alles zu teuer ist.
Tom (Purzelpfund.de) am :
Werner Wever am :
Kit am :
Aber wenn ich in Bremen wäre und was klauen wollte, dann würde mir auf Anhieb nur ein Laden einfallen.
Max am :
Bernd0815 am :
Ist im schließlich im zusammenhang mit seiner Erwersbtätigkeit entstanden.
Hans am :
Einfach mal dreist verlangen kann das jeder, ich bezweifle aber, dass es dazu einen rechtlichen Hintergrund gibt. Andernfalls kann man hübsche Summen erfinden, bis hin in die tausende.
-pm- am :
Max am :
Die laesio enormis findet sich im deutschen BGB (anders als im österreichischen ABGB etwa) nicht offiziell, dennoch lässt sich die Rspr. teilweise von dieser Rechtsfigur inspirieren.
Max am :
Vielmehr ist das wohl eine Vertragsstrafe.
Aber auch da gilt § 133 BGB. Jeder darf es so bezeichnen, wie er es möchte. Wenn man's versteht, ist ja alles in Ordnung.
evchen am :
Huck am :
Max am :
Münster am :
Max am :
Hat der BGH doch tatsächlich über die deliktische Haftung nach § 823 BGB gelöst. Na denn.
Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht. *schäm*
Carsten am :
@Münster: Danke für den Verweis auf das BGH Urteil. War wirklich interessant zu lesen.
Max am :
Durch diesen Vertragsschluss würden Schutzpflichten nach § 241 II BGB begründet, durch Diebstahl würde ein Schadensersatz nach § 241 II i.V.m. § 280 I BGB in Betracht kommen. Doch müsste dazu erst ein Schaden nachgewiesen werden. Außerdem würde § 309 Nr. 5 BGB (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen bei AGB) dagegenstehen. Diese Lösung ist also nicht vertretbar.
Vielleicht sollte man das als Vertragsstrafe auffassen. § 309 Nr. 6, der bestimmte Formen der Vertragsstrafe bei AGB verbietet (aber nur bei Verzögerung oder Rücktritt einschlägig ist), steht dem nicht entgegen.
Weiß dazu jemand mehr als ich?
Ella am :
Max am :
Dennoch ist dort die Mordrate nicht (zumindest nicht spürbar) niedriger als anderswo.
officehell am :
Björn, schaff die 50€ ab! Bringt eh nix!
Rinderteufel am :
Ne, mal im ernst: Bestrafungen verhindern nichts
wenn darüber vor/bei der Tat nicht nachgedacht wird,
oder es mit "kriegen mich ja eh nicht" abgetan wird.
Es fahren ja auch Leute ohne Anschnallgurt Auto.
Wenn das Unrechtsbewusstsein oder die Einsicht nicht da
sind, und es jemand von selber tut oder lässt bringen
Androhungen, Warnungen und Statistiken halt nichts.
Und erst recht nichts wenn die Tat als einziger Ausweg
wahrgenommen wird, wie zb. beim Junkie der Kaffee
klaut um davon nachher seinen Stoff kaufen zu können.
Das Problem ist nur was Mäxchen nicht lernt,
lernt Max nimmer mehr. Entweder bekommt man
sowas von der Erziehung mit das klauen für sich
"undenkbar" ist, oder es wird sehr schwer soeine
Einsicht nachträglich zu vermitteln.
Ok, ganz unsinnig sind Bestrafungen wohl nicht,
zb. für Otto-Normal-Bürger der dadurch sein
behütetes oder aufgebautes Leben in Gefahr sieht.
Aber zumindest die Steigerung von 25 Jahre Knast
zu Todesstrafe wird nichts bringen, weil wer schon das
eine Ignoriert oder in Kauf nimmt, der lässt sich
auch von einer Steigerung nicht abschrecken,
weil er solche Konsequenzen eh verdrängt.
Deswegen ist IMHO jeder der "härtere Strafen!!!"
vordert lediglich ein blinder Aktionist oder Populist.
Vielmehr muss man am Unrechtsbewusstsein ansetzen,
aber wer das Gefühl hat die ganze Zeit
"von der Gesellschaft" verarscht und ausgenommen
zu werden der sieht in Diebstahl vieleicht auch nur
sein recht das von Konzernen zu hohlen
was ihm vermeintlich zusteht.
In Zeiten von Massenentlassungen für Aktienkurse,
Zeitarbeit für Hungerlöhne und Harz IV bestimmt
auch nichts ungewöhnliches.
Stefan B. am :
Max am :
lernt Max nimmer mehr."
Das deutsche Bildungssystem ist doch eines der besten weltweit!
Aber ansonsten muss ich voll zustimmen
Bestimmt gibt es auch im Iran Diebstahl. Durch einfache Verbote wird man die Motive der Menschen nicht ändern können.
Kit am :
Max am :
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's bekanntlich gänzlich ungeniert...
Jo am :
Und auch wenn jede Generation wieder darüber klagt, wie schlecht erzogen die Jugendlichen sind: alleine durch den Vergleich mit anderen Ländern kann man doch recht große Unterschiede feststellen.
Stefan am :
Warum auch nicht. Ich habe mal einen Unfall nur deshalb überlebt...
Auch frage ich mich, wo dabei jemand außer mir selbst geschädigt wird, soll heissen: Was geht den Staat an, ob ich mit Gurt oder ohne im Auto sitze? Auf mein Fahrverhalten jedenfalls dürfte sich das wohl kaum auswirken...
Aber bitte: Regelt ruhig rum, was ihr wollt. Wenn's erst einmal verboten ist, kümmert sich wieder keine Sau drum...
Kit am :
"Was geht uns der Stefan an."
Dann wirst Du einfach an den nächsten Zaun gelehnt und dann hat sich das.
Jürgen am :
... das sind halt die Leute, die bei Vorschriften gleich an die Verbote von Mami denken, und dann in Panik verfallen. Man könnte ja denken sie wären nicht erwachsen, wenn sie sich an Regeln halten.
Theo am :
JeriC am :
Aber die USA ist ja auch das Land der "Papphäuser" die bei stürmen wegfliegen, des Sprühkäses und nicht zuletzt der amerikanischen Autos
Kit am :
JeriC am :
Max am :
JeriC am :
Max am :
Selbstverständlich sind die Methoden des Nationalsozialismus (zum Glück) nicht mit den heutigen Zuständen vergleichbar. Aber bei diesem Gedanken an öffentliche Denunziation wird mir trotzdem ganz übel. In welchem Zeitalter leben wir denn, daß es noch einen Pranger gibt?
Kit am :
Max am :
Wenn ein Richter die Personen aber zu so etwas verurteilt, ist das noch etwas ganz anderes.
Kit am :
Jonesens am :
Kit am :
Alex am :