Skip to content

Tassimo-Klau – Teil 2

Als meine Süße und ich heute Morgen den Laden zusammen betraten, fiel uns vor dem Müsli-Regal ein junger Mann auf. Schwarze Umhängetasche, kurze dunkelblonde Haare mit Geheimratsecken, hagere Statur und tief liegende Augen. Sofort klingelten unsere Alarmglocken: Ist das der Typ von gestern? Das ist er definitiv. Und wenn nicht? Mist.

Er ging zur Kasse, wollte eine Flasche biliges Bier bezahlen. Ich stellte mich neben ihn und erkundigte mich: "Na, gestern noch Öttinger gefunden?" – Seine Antwort passte: "Nein, habe ich nicht mehr bekommen."

Er durfte uns auch gleich ins Lager folgen. Nochmals haben wir uns die Videoaufzueichnung angesehen, worauf er zweifelsfrei als Kaffeedieb zu erkennen war. Ich schrieb die Anzeige, rief die Polizei und nun kann er der für Ladendiebe üblichen Nichtbestrafung entgegen sehen.

Den Kaffee sehe ich natürlich nicht wieder.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Michael Karl am :

Traurig, dass man sich nicht gegen Diebstahl von Eigentum vorgehen kann... Vielleicht wäre mal eine Petition für härtere Bestrafung von Ladendiebstählen etwas.

krustyDC am :

Schärfere Strafen! Schärfere Strafen!!!
Hach ja, da kommt der pawlow'sche Hund im Konservativen wieder raus ;-)

Wir brauchen keine schärferen Strafen. Unsere Strafen sind scharf genug. Das Problem liegt darin, dass die Mittel fehlen um die Strafen umzusetzen.
Bei Diebstahl, im Straßenverkehr, bei Steuerhinterziehung.

Jedes Kind weiß, dass die angedrohte Strafe noch so schlimm sein kann, wenn sie nicht angewendet wird... :-|

Alex am :

Du könntest Dir mal Gedanken über den Unterschied zwischen "schärfere Bestrafung", von der im Ursprungsposting die Rede ist, und "angedrohte Bestrafung", über die Du räsonierst, machen.

krustyDC am :

Ladendiebstahl steht bereits unter Strafe. Das Problem ist, dass die Klagen fallengelassen werden, weil Staatsanwaltschaft und restliche Justiz schlicht und ergreifend völlig überlastet sind.
Es ist egal wie hoch die Strafe ist, solange niemand da ist, der sie durchführen kann wird es immer eine angedrohte Strafe bleiben.

Schärfere Strafen alleine führen zu exakt nichts.

KL am :

na denn ab zum WC

Malmocalling am :

Wann begreifst Du endlich das es sich für Deinen Markt lohnt einen privaten Objektschutz zu finanzieren - dann kommt da kein Dieb so einfach raus. 1 Mann am Eingang zum Diebe abgreifen und immer einer an den Kameras.

Silvio am :

Die beiden wollen aber auch Kohle verdienen und es ist fraglich ob Björns Ladendiebstähle monatlich in die tausende gehen.

MiniMoppel am :

Bei einer 24-Stunden-Öffnung mußt du mindestens im Dreischichten-Betrib arbeiten (Urlaub und Fehltage mal gar nicht mitgerechnet). Das heißt, bei einem Mann am Eingang und einem an den Monitoren (an den Kameras nützen sie nämlich wenig) müßte Björn mindestens sechs Leute einstellen. Selbst, wenn diese nicht sonderlich viel verdienen, kommst du inkl. aller Sozialabgaben locker auf 2.000 bis 2.500 Euro pro Person, also 12.000 bis 15.000 Euro. Jeden Monat.

Max am :

Naja, jeder Blödmarkt hat doch sowas... oder haben die etwa einen Großabnehmer-Volumenvertrag? Die sehn auch alle gleich aus :-D

MiniMoppel am :

Eine Argumentation mit " ...jeder Blödmarkt hat doch sowas..." ist sehr produktiv.

Warte, nein.

Ich glaub, eher doch nicht.

Max am :

Aber anscheinend lohnt sich's für die Blödmärkte genug!

Carl am :

Hallo,
bei Berichten über Ladendiebstäle schreibst du immer, dass die Diebe nicht bestraft werden. Gibt es denn nichteinmal Schadenersatz?
Ich meine... dann ist das einzige was ein Ladendieb befürchten muss ja ein Eintrag im polizeilichen Führunszeugniss und wenn man nicht gerade in den Staatsdienst will interessiert das keinen...

Theo am :

Glücklicherweise nimmt das Interesse am polizeilichen Führungszeugnis von Arbeitgeberseite stetig zu.

Fahrertuer am :

Nur dummerweise sind die meisten die klauen und von denen Björn hier berichtet nicht an einem Arbeitgeber interessiert...

Silvio am :

So siehts aus...

Oder sie haben ARbeitgeber denen das eh Wurst ist. Glaube kaum das jemand der bei ner Bank arbeiten will Oettinger trinkt und Kaffee klaut.

marcel am :

So weit ich weiß stehen nur "krassere" Sachen in einem Führungszeugnis - und Ladendiebstahl gehört da leider nicht dazu...

fwolf am :

faktisch steht ALLES im Führungszeugnis. nur wird bei der Ausgabe desselbigen an NICHT-staatliche Stellen (also AN DICH, FÜR deinen künftigen Arbeitgeber) alles, was UNTER 90 Tagessätze an (Haft)Strafe resp. Bußgeld fällt, weggelassen.

IRL sieht es natürlich so aus, dass sich die Diebe darum nen feuchten Dreck scheren - entweder haben sie schon mehr als 90 Tagessätze drinne, oder keinen Arbeitgeber (und/oder keine Aussicht auf einen solchen).

cu, w0lf.

-thh am :

Daß alle Verurteilungen im Führungszeugnis stehen, ist so nicht richtig. Richtig ist, daß alle Verurteilungen ins Bundeszentralregister eingetragen werden; das Führungszeugnis ist dann eine Art der Auskunft aus diesem Register, die etliche Eintragungen nicht enthält (dabei unterscheiden sich Führungszeugnisse für Private und Behörden nur wenig).

Alle Einträge im Zentralregister werden nur bei einer unbeschränkten Auskunft mitgeteilt, die im wesentlichen nur für Zwecke der Strafverfolgung erteilt werden darf. Dabei muß man aber berücksichtigen, daß auch Einträge im Bundeszentralregister nicht dauerhaft verbleiben, sondern nach einer gewissen Zeit getilgt werden.

Es gilt also: Alle Verurteilungen - und einige Daten mehr - werden ins Bundeszentral- oder Erziehungsregister eingetragen; sie werden jedoch nach teilweise nicht allzu langer Zeit wieder getilgt. Auf diese vollen Daten haben nur wenige Zugriff, namentlich Strafverfolgungsbehörden. Andere bekommen nur ein Führungszeugnis (bzw. können sich dieses vorlegen lassen); dort werden einige Einträge gar nicht erst aufgenommen, und sie werden auch bereits früher nicht *mehr* aufgenommen als sie aus dem Zentralregister getilgt werden. Das Führungszeugnis kann bspw. trotz 20 nicht getilgter Eintragungen im Register gerade mal einen Eintrag aufweisen, erlaubt also nur sehr bedingt Rückschlüsse auf die Vergangenheit einer Person (zumal man bedenken muß, daß längst nicht jede Tat zu einer Verurteilung führt und auch nicht jede Tat überhaupt zur Anzeige kommt).

Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß eine Verurteilung zu bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, wenn nicht schon weitere Eintragungen vorhanden sind.

Abschließend noch der Hinweis, daß neben dem Bundeszentralregister weitere Register bestehen, die aber in der Regel nur Behörden zugänglich sind (Verkehrszentralregister in Flensburg, Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, lokale Register der einzelnen Staatsanwaltschaften - nicht extern abfragbar - und polizeiliche Datensysteme).

-thh am :

Natürlich wird Ladendiebstahl bestraft. Nur nicht sofort, und offenbar nicht immer so, wie Björn sich das vorstellt, sofern er denn überhaupt prüft, was am Ende dabei herauskommt. :-)

Und natürlich gibt's einen Schadensersatzanspruch; aber den müßte man (a) selbst geltend machen und (b) bringt das regelmäßig nichts, weil derjenige nichts [1] hat - damit produziert man also nur zusätzliche Kosten.

[1] Nichts pfändbares jedenfalls. Man muß durchaus nicht unter der Brücke oder in der kahlen Wohnung von Katzenfutter leben, um unpfändbar zu sein - ein (mehr oder weniger) bescheidenes Auskommen ist damit ohne weiteres möglich.

superdani am :

In welchem Verhältnis stehen bei Kaufmann Harste eigentlich die Verluste doch Kleinstdiebstähle im Laden zu Verlusten durch immerwährendes Lamentieren über selbige im Blog?

Silvio am :

Björn schreibt halt hier über seinen Laden und die Vorgänge. SOll er sich dafür entschuldigend as nich jede Woche Überfälle stattfinden oder Terroristen heimlich Bomben zwischen der Butter platzieren? Wenns dir nicht passt musst du doch nicht lesen, aber scheinbar ist es für dich ja doch nicht so uninteressant oder wieso weißt du so gut bescheid?

Exilsaarländer am :

Selbst wenn Schadenersatz zu leisten währe würde der Dieb den sicher nicht freiwillig bezahlen.
Das heißt: erst mal einen vollstreckbaren titel erwirken, dann Anmahnen, dann den Gerichtsvollzieher losschicken (welcher nichts pfändbares finden wird) und dann auf den Vollstreckungskosten sitzen bleiben.
Dolle Show!

das gute am :

Björn, du kannst doch jederzeit den Ersatz der Ware vom Dieb verlangen und das auch wenn es sein muss zivilrechtlich vor Gericht bringen. Das hat mit der strafrechtlichen Verfolgung nichts zu tun. Aber das weißt du bestimmt schon.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen