Tassimo-Klau – Teil 2
Als meine Süße und ich heute Morgen den Laden zusammen betraten, fiel uns vor dem Müsli-Regal ein junger Mann auf. Schwarze Umhängetasche, kurze dunkelblonde Haare mit Geheimratsecken, hagere Statur und tief liegende Augen. Sofort klingelten unsere Alarmglocken: Ist das der Typ von gestern? Das ist er definitiv. Und wenn nicht? Mist.
Er ging zur Kasse, wollte eine Flasche biliges Bier bezahlen. Ich stellte mich neben ihn und erkundigte mich: "Na, gestern noch Öttinger gefunden?" – Seine Antwort passte: "Nein, habe ich nicht mehr bekommen."
Er durfte uns auch gleich ins Lager folgen. Nochmals haben wir uns die Videoaufzueichnung angesehen, worauf er zweifelsfrei als Kaffeedieb zu erkennen war. Ich schrieb die Anzeige, rief die Polizei und nun kann er der für Ladendiebe üblichen Nichtbestrafung entgegen sehen.
Den Kaffee sehe ich natürlich nicht wieder.
Er ging zur Kasse, wollte eine Flasche biliges Bier bezahlen. Ich stellte mich neben ihn und erkundigte mich: "Na, gestern noch Öttinger gefunden?" – Seine Antwort passte: "Nein, habe ich nicht mehr bekommen."
Er durfte uns auch gleich ins Lager folgen. Nochmals haben wir uns die Videoaufzueichnung angesehen, worauf er zweifelsfrei als Kaffeedieb zu erkennen war. Ich schrieb die Anzeige, rief die Polizei und nun kann er der für Ladendiebe üblichen Nichtbestrafung entgegen sehen.
Den Kaffee sehe ich natürlich nicht wieder.
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Michael Karl am :
krustyDC am :
Hach ja, da kommt der pawlow'sche Hund im Konservativen wieder raus
Wir brauchen keine schärferen Strafen. Unsere Strafen sind scharf genug. Das Problem liegt darin, dass die Mittel fehlen um die Strafen umzusetzen.
Bei Diebstahl, im Straßenverkehr, bei Steuerhinterziehung.
Jedes Kind weiß, dass die angedrohte Strafe noch so schlimm sein kann, wenn sie nicht angewendet wird...
Alex am :
krustyDC am :
Es ist egal wie hoch die Strafe ist, solange niemand da ist, der sie durchführen kann wird es immer eine angedrohte Strafe bleiben.
Schärfere Strafen alleine führen zu exakt nichts.
Jeric_nicht:eingeloggt am :
KL am :
Malmocalling am :
Silvio am :
MiniMoppel am :
Silvio am :
Max am :
MiniMoppel am :
Warte, nein.
Ich glaub, eher doch nicht.
Max am :
Carl am :
bei Berichten über Ladendiebstäle schreibst du immer, dass die Diebe nicht bestraft werden. Gibt es denn nichteinmal Schadenersatz?
Ich meine... dann ist das einzige was ein Ladendieb befürchten muss ja ein Eintrag im polizeilichen Führunszeugniss und wenn man nicht gerade in den Staatsdienst will interessiert das keinen...
Theo am :
Fahrertuer am :
Silvio am :
Oder sie haben ARbeitgeber denen das eh Wurst ist. Glaube kaum das jemand der bei ner Bank arbeiten will Oettinger trinkt und Kaffee klaut.
marcel am :
fwolf am :
IRL sieht es natürlich so aus, dass sich die Diebe darum nen feuchten Dreck scheren - entweder haben sie schon mehr als 90 Tagessätze drinne, oder keinen Arbeitgeber (und/oder keine Aussicht auf einen solchen).
cu, w0lf.
-thh am :
Alle Einträge im Zentralregister werden nur bei einer unbeschränkten Auskunft mitgeteilt, die im wesentlichen nur für Zwecke der Strafverfolgung erteilt werden darf. Dabei muß man aber berücksichtigen, daß auch Einträge im Bundeszentralregister nicht dauerhaft verbleiben, sondern nach einer gewissen Zeit getilgt werden.
Es gilt also: Alle Verurteilungen - und einige Daten mehr - werden ins Bundeszentral- oder Erziehungsregister eingetragen; sie werden jedoch nach teilweise nicht allzu langer Zeit wieder getilgt. Auf diese vollen Daten haben nur wenige Zugriff, namentlich Strafverfolgungsbehörden. Andere bekommen nur ein Führungszeugnis (bzw. können sich dieses vorlegen lassen); dort werden einige Einträge gar nicht erst aufgenommen, und sie werden auch bereits früher nicht *mehr* aufgenommen als sie aus dem Zentralregister getilgt werden. Das Führungszeugnis kann bspw. trotz 20 nicht getilgter Eintragungen im Register gerade mal einen Eintrag aufweisen, erlaubt also nur sehr bedingt Rückschlüsse auf die Vergangenheit einer Person (zumal man bedenken muß, daß längst nicht jede Tat zu einer Verurteilung führt und auch nicht jede Tat überhaupt zur Anzeige kommt).
Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß eine Verurteilung zu bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, wenn nicht schon weitere Eintragungen vorhanden sind.
Abschließend noch der Hinweis, daß neben dem Bundeszentralregister weitere Register bestehen, die aber in der Regel nur Behörden zugänglich sind (Verkehrszentralregister in Flensburg, Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, lokale Register der einzelnen Staatsanwaltschaften - nicht extern abfragbar - und polizeiliche Datensysteme).
-thh am :
Und natürlich gibt's einen Schadensersatzanspruch; aber den müßte man (a) selbst geltend machen und (b) bringt das regelmäßig nichts, weil derjenige nichts [1] hat - damit produziert man also nur zusätzliche Kosten.
[1] Nichts pfändbares jedenfalls. Man muß durchaus nicht unter der Brücke oder in der kahlen Wohnung von Katzenfutter leben, um unpfändbar zu sein - ein (mehr oder weniger) bescheidenes Auskommen ist damit ohne weiteres möglich.
superdani am :
Silvio am :
Exilsaarländer am :
Das heißt: erst mal einen vollstreckbaren titel erwirken, dann Anmahnen, dann den Gerichtsvollzieher losschicken (welcher nichts pfändbares finden wird) und dann auf den Vollstreckungskosten sitzen bleiben.
Dolle Show!
das gute am :