Pfandklau-"Tipps"
Blogleser Bene hat mich auf eine Website hingewiesen, auf der ein paar "Tipps" veröffentlicht wurden, wie man sich am Leergutautomaten ein kleines Nebeneinkommen erarbeiten kann. Den Link auf die Seite veröffentliche ich hier natürlich nicht, aber zu den genannten Methoden möchte ich mich dennoch kurz äußern:
Mein Tipp: Spart euch die Kraft. Das ist es nicht Wert, aus dem Laden geworfen zu werden...
Methode 1:Auf die Idee sind wohl schon viele gekommen. Sogar Kunden haben mich darauf schon scherzhaft angesprochen, ob das nicht bei meinem Automaten funktionieren würde. Aber: Bei allen mir bekannten Automaten funktioniert das nicht, da der Verlauf der Flasche durch die Maschine protokolliert wird und für die Pfandgutschrift notwendig ist.
Ihr nehmt eine Pfandflasche, bindet eine Schnur dran, führt sie in den Automaten ein, und zieht sie wieder heraus!
Methode 2:Hier ist es das selbe Spielchen wie bei Methode 1. Hinzu kommt, dass die Automaten einen Eingriff ins Gerät während der Flaschenerkennung registrieren. Dieser Eingriff ergibt sich beim Arm zwangsläufig, da die Lichtschranken blockiert werden, falls man sich nicht den Unterarm abhacken möchte. Abgesehen davon klebt hinterher alles.
Methode 2 ist ähnlich wie Methode 1.
Ihr besorgt euch den Barcode einer Flasche aus unserem Stuff-Bereich, druckt ihn aus und klebt ihn euch auf den Arm!
Dann führt ihr den Arm in den Automaten ein, und wieder heraus, wie bei Methode 1!
Methode 3:"Methode 3" ist schlicht und einfach Diebstahl. Ins Lager gehen, Leergut nehmen und dieses wieder einlösen hatte ich hier bei mir schon oft genug. Als "Geheimtipp" würde ich das nicht bezeichnen.
Methode 3 ist komplizierter, aber bringt auch mehr!
Mein Tipp: Spart euch die Kraft. Das ist es nicht Wert, aus dem Laden geworfen zu werden...
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Mathias H. am :
Johannes am :
Anton am :
jc am :
Ist aber genau so betrug und nur der Vollständigkeit halber genannt.
Jochen am :
... am :
Ausprobiert, funktioniert (mit einverständnis eines Bekannten (Marktleiter), die idee ist uns beim Bierschlürfen gekommen und er kam mit der selben argumentation)
Entweder gibt es diese Spezialfarbe nicht oder das Merkmal wird zumindestens bei einigen Automaten nicht geprüft.
Jochen am :
Bei der Einführung des DPG-Logos mit Spezialtinte gab es erhebliche Verzögerungen. In Verbindung mit der doch großen Zahl an selbstständigen Einzelhändler in Deutschland sind die Automaten nicht von einem auf den anderen Tag nachgerüstet worden.
jemand® am :
DJ Teac am :
sie soll ja auch keine Fäden sondern zB Hände erkennen.
jemand® am :
Christian Nobis am :
Im örtlichen Supermarkt fütterte ich den LGA und bei der 4. oder 5. Flasche ertönte der Alarm und das Display zeigte an, dass das Förderband blockiert sei. Das lag augenscheinlich daran, dass sich meine Flasche irgendwie verkantet hatte und vom Förderband nicht mehr transportiert werden wollte.
Ich griff also beherzt hinein und nahm die Flasche wieder hinaus. Nachdem der Alarm verstummt war legte ich Sie erneut hinein und war verwundert: Der Automat hatte die Flasche danach 2 mal abgerechnet.
Liegerad-Andreas am :
vollen Kasten Bier aus dem Regal nehmen und sofort in den Automaten schieben
Gruß
Andreas
MCXSC am :
GelberBuntstift am :
Aber durch einen Fehler war es tatsächlich mal möglich, dem Automaten die Flaschen mehrmals vorzuwerfen. Der Schredder war nämlich defekt und die Dinger sind dann unentwertet in den Behälter gefallen. Ok, Missbrauch ist in so einem Fall nur durch den Händler möglich.
el toro am :
roteroktober am :
hansi am :
Jedoch soll das Leergut ja grade nicht in den eigenen Besitz übergehen, sondern schnellstmöglich - durch den Leergutautomaten - zurück ins Lager.
Illegal dürfte das natürlich dennoch sein.
B.S. am :
Im Kern hängt es davon ab, ob das Leergut individualisiertes Leergut ist, also immer im Eigentum des Herstellers bleibt, oder solches, bei dem das Eigentum an der Flasche an den Händler bzw. Käufer übergeht.
Ist das Leergut individualisiert, so ist nach h.M. eine Strafbarkeit nach 242 ausgeschlossen, da keine Enteignung des Herstellers stattfindet.
Hat der Händler hingegen Eigentum an der Sache, so liegt eine Zueignung vor, das heisst der Eigentümer wird enteignet und man eignet sich die Sache an. Auch wenn man die Flaschen direkt wieder einlöst (im Laden, wo man sie sich geklaut hat), liegt eine Zueignung vor, da man sich als Eigentümer der Flaschen geriert. Problematisch ist in dieser Hinsicht aber das Tatbestandsmerkmal der Wegnahme. Wenn man nur kurz ins Lager geht und eine Flasche zum Automaten schleppt, dann wird nach h.M. davon ausgegangen, dass der Gewahrsam des Ladeninhabers noch besteht, die Sache also noch nicht weggenommen wurde. Ein Diebstahl wurde also nicht begangen. Übrig bleibt aber noch die Unteschagung, 246.
Interessant ist in dieser Hinsicht auch, ob man sich durch das Einlösen des Pfandes noch weiter strafbar macht (nur bei nicht individualisiertem Leergut). Ein Betrug wird begangen, wenn man die Flaschen bei einer richtigen Person einlöst. Diese irrt darüber, dass der Einlösende Eigentümer ist und glaubt, dass Eigentum an den Flaschen zu erwerben. In Wahrheit erwirbt sie kein Eigentum, da kein gutgläubiger Erwerb abhanden gekommener Sachen möglich ist (vgl. §936 BGB). Löst man die Flaschen am Automaten ein, so kommt ein Automatenbetrug in Frage. Diese Frage ist aber ziemlich umstritten, so wie eigentlich auch alles andere...
Schließlich kommt noch Hausfriedensbruch und Pfandkehr (was auch immer das ist) in Frage...
Wie du siehst ist das nicht ganz so einfach. Im Strafrecht wird über jedes Wort im Tatbestand gestritten, nicht ist eindeutig und selbsterklärend. Macht aber auch den Reiz aus...
Max am :
Zueignungsabsicht besteht aus Aneignungsabsicht und Enteignungsvorsatz.
Die Aneignungsabsicht könnte aber ausgeschlossen sein, wenn der Täter Rückführungswillen hatte.
Dazu müsste der Täter bei der Wegnahme bzw. Benutzung der Sache mit dem Willen gehandelt haben, den rechtmäßigen Zustand bald wieder herzustellen (Sache kommt ohne Identitätswechsel, ohne Wertminderung, ohne Eigentumsleugnung und nicht durch bloßen Zufall an den Berechtigten zurück?!)...
Du hast das Problem des furtum usus unter den Tisch fallen lassen!
(Das ist hier in der Tat ein Problem, denn leere Flasche bleibt prinzipiell gleich leere Flasche, egal ob schon eingelöst oder noch nicht, so dass furtum usus hier eigentlich einschlägig wäre. Dass das Ergebnis evtl. nicht vertretbar ist, ist etwas anderes )
Was meinen Sie, Herr Kollege?
B.S. am :
Haha, fragmentarischer Rechtsschutz, der muss immer hinhalten...
JeriC am :
Guantana-Mo am :
Wer sollte das checken?!
Oliver am :
2. Du kannst auf Thermopapier kopieren? Der Kassierer wird auf Normalpapier mit Ablehnung reagieren
Guantana-Mo am :
Thermobons? Ich würds mal der Neugier wegen veranlassen wollen...
Max am :
hansi am :
Max am :
Entzug ist interessanterweise in der Schweiz teilweise strafbar.
Max am :
Wenn furtum usus einschlägig ist, wäre dennoch an einen Computerbetrug nach § 263a zu denken, wobei wohl heillos umstritten dürfte, ob das denn eine unbefugte Einwirkung sein könnte.
Aber man msus sich daran gewöhnen, dass Strafrecht fragmentarisch und eher eine gesetzgeberische ultima ratio ist, nicht alles regeln kann und auch nicht unbedingt alles regeln soll/muss.
alfred am :
Fragdieb am :
Hanno am :
Cookie Monster am :
Bjoern Harste am :
Cookie Monster am :
Mave am :
Max am :
http://www.shopblogger.de/blog/archives/7024-Volle-Cola-Flasche.html
"Warum hat der Automat die volle Flasche angenommen?"
Dirk Diggler am :
Wenn das Automaten-Ding mal wieder gestreikt hat... Und sich haufenweise legale Flaschen vor dem Gerät von entnervten Kunden befinden...
Einfach kurz die nette Verkäuferin rufen, den Öschi resetten lassen und in aller Ruhe die gerade in Besitz genommenen Flaschen verarbeiten lassen.
Bombensicher!
Chris M. am :
Einfach der Pfandbon kopieren und gut is.
Sonstwer am :
Bei besseren Systemen ist der Leergutautomat in den Kassenverbund einbezogen, dann enthält der Barcode nur die Seriennummer, der Betrag wird zwischen Leergutautomat und Kasse übermittelt.
Darüberhinaus ist das Anfertigen einer Kopie auf Thermopapier, wie es der Drucker im Automaten verwendet, keine triviale Sache und eine Kopie auf Normalpapier wird jede Kassenkraft erkennen und abweisen.
Schwachstromblogger am :
Wenn man also einen Bon direkt nach der Pfandeingabe einlöst und eine ordentliche Kopie einige Wochen später, kann nicht mehr geprüft werden, ob der Bon eingelöst wurde oder nicht. Und hier wird dann grundsätzlich zu Gunsten des Kunden entschieden.
Aus diesem Grund werden Pfandbons sofort bei der Einlösung durch das Kassenpersonal sichergestellt. In einigen Läden wird der Barcode mit einem schwarzen Stift unlesbar gemacht, in anderen verschwinden diese in der Kassenschublade.
TM am :
JeriC am :
Und nein ich will net bescheißen, bin nur neugierig
Bjoern Harste am :
HaHa am :
Hopfldopfl am :