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Er kriegt mich

Einige Stunden nach dem Diebstahl hat der Junk seinen Hund, den er vor dem Laden angebunden hatte und der in der zwischenzeit mit Wasser und Hundesnacks versorgt wurde, wieder abgeholt. Ich habe die Gelegenheit genutzt, ihn noch einmal anzusprechen und habe ihm mit (hoffentlich) bösem Gesichtsausdruck versucht klarzumachen, dass er sich endgültig nie wieder hier blicken lassen soll.

Seine Anwort bestand in wilden Flüchen und der Aussage, dass "er mich kriegen wird". Und "wir treffen uns nochmal irgendwo" und dass "wir beide dann alleine" sind.

Ich zittere vor Angst... :-)

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Kommentare

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mikamo am :

Zeig ihn nochmal an wegen der Bedrohung. Die Personalien hat die Polizei schließlich. Vielleicht zeigt sich dann doch noch das letzte bisschen, was vom Rechtsstaat übrig geblieben ist.

Max am :

Wenn schon, dann wird das wohl eher Nötigung sein...

Fincut am :

Ich hätte gleich die 110 gewählt und mich ganz doll bedroht gefühlt.

Irgendwann MUSS denen doch mal etwas passieren!

Bjoern Harste am :

Pff... Aussage gegen Aussage. Das bringt nix. Macht aber nichts. Mit wüsten Beschimpfungen kann ich eher leben, als wenn mich jemand beklaut.

Max am :

Könnte man hier eigentlich die Kosten für Wasser und Hundefutter über die Geschäftsführung ohne Auftrag liquidieren?

Töfflibueb am :

Nö: Selbstkontraktionsverbot (Gibt's das auch in Deutschland?)

Max am :

Die gibt es anscheinend tatsächlich nicht. Im BGB selbst findet sich dazu keine einschlägige Regelung. Zwar gibt es den Ausschluss des Insichgeschäfts bei Stellvertretung nach § 181, doch ob dies auf die GoA anwendbar ist, ist sehr unklar.

Die Verfolgung auch eigener Interessen durch den Geschäftsführer an sich (z.B. Vermieter streicht die Wohnung für den Mieter, der das tun müsste) ist nach ganz herrschender Meinung aber völlig erlaubt.

Was aber Fakt ist, ist, dass das deutsche Recht in diesem Punkt "Besserwissern" zu viel erlaubt.

Töfflibueb am :

Na ja Selbstkontraktionsverbot war mal so ein Hüftschuss.

Genaueres Hinsehen hat gezeigt, dass Insichgeschäfte bzw. Selbstkontraktion in der Schweiz (auch) nicht ausdrücklich geregelt sind.

Die Rechtsprechung vebietet grundsätzlich (also mit Ausnahmen) Insichgeschäfte und insbesondere die Selbstkontraktion.

Dies findet aber vor allem in der Stellvertretung Anwendung, dass es auf GoA auch anzuwenden ist, erscheint mir unwahrscheinlich. (Aussenwirkung wird nur ausnahmsweise erzeugt, wenn der Geschäftsherr das Handeln der Geschäftsführerin nach OR 424 genehmigt. Diesfalls kann u.U. Stellvertretung angenommen werden.)

Im Übrigen vertrete ich die Ansicht, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Gefälligkeit handelt, die "im zwischenmenschlichen [...] Verkehr üblich und erwünscht sind und daher als rechtmässig eigestuft werden müssen" (Hürlimann-Kaup, N 241) :-P

Hager am :

Ist doch verständlich, das er sich so aufregt, was fällt Dir auch ein, ihn jedes Mal beim Einkaufen zu stören und auch immer gleich Grün- Weiß Bremen zu holen?

Da wär ich auch sauer!!!!elf

Lynn am :

Du meinst wohl, beim Einklauen ;-)

DJ Teac am :

Wenigstens wurde der Hund versorgt, das finde ich am wichtigsten. :-)

Denise am :

Hättest den Hund mal mit nach hinten nehmen und dann das Tierheim oder jemanden, der sich um die armen Hunde kümmert verständigen sollen. Mein Freund und ich bspw. :-)

pop am :

Langsam lässt mich das Gefühl nicht mehr los, die neue Halle könnte doch noch Björns ganz privates Guantanamo werden. 8-)

Max am :

Psst, das wird erst in zehn Wochen verraten ;-)
Neee...

pop am :

Wird dann erst der neue Ladendieb-Cruncher geliefert?

Fahrertuer am :

Der ist doch schon da. Das ist nur Beta Hardware, die wird noch getestet und hat noch nen paar fehler... ;-)

Einer am :

Hättest Du den Hund nicht als Pfand für die Fangprämie behalten können?

bbr am :

Hättest den Hund an den nächsten Chinesen verkauft und das Geld zur Unkostentilgung eingesteckt. 8-)

Jonesens am :

Ich würde das ernst nehmen - besorg Dir ein Pfefferspray und sei einfach vorsichtig.

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