Erlaubt
Ein 16-jähriger, dem wir (verständlicherweise) keine Fluppen verkaufen wollten: Mein Vater hat aber erlaubt, dass ich Zigaretten kaufe.
Kann ja sein. Aber Vater Staat hat uns den Verkauf verboten.
Kann ja sein. Aber Vater Staat hat uns den Verkauf verboten.
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Kommentare
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Moritz am :
M. Himber am :
oder das "sonst in der Öffentlichkeit" bezieht sich auch auf Automaten.
LordJaxom am :
Anke_ am :
Und bevor jetzt wer anders damit gegen argumentiert: Mir ist schon klar, das Minderjährige immer irgendeinen Weg finden, daran zu kommen
MCXSC am :
Suse am :
Somit macht das dann schon Sinn.
Und noch sinnvoller sind stichprobenartige Kontrollen, ob Tabak und / oder Alkohol eventuell nicht doch an Jugendliche rausgegeben wird... *hüstel*
LordJaxom am :
Für mich ist das Rätsel noch nicht aufgeklärt
DSDD am :
DSDD am :
pop am :
Eine EC-Karte hatte ich jedoch schon vor meiner Volljährigkeit und den Führerschein gibt es mittlerweile bereits ab 17.
Anke_ am :
Bei Führerscheinen scheint tatsächlich eine Möglichkeit zu sein, das Alter auszulesen oder überhaupt den Führerschein auszulesen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum EU-Führerscheine aus manchen anderen Ländern von den Automaten nicht angenommen werden
Newty am :
Tatsächlich ist es so, dass an Automaten davon ausgegangen wird, dass wer einen EU-Schein hat auch 16 ist und damit zum Zeitpunkt X noch Zigaretten kaufen durfte, da Klasse M ja immer noch mit dem Prüfbescheinigungslappen bestätigt wird.
Ich bin ma gespannt, wie die Automatenaufsteller/Hersteller das Problem lösen...
Anke_ am :
So weit ich mich erinnere kann da ja nicht jeder X-beliebige Erwachsene mit fahren sondern er muss 1) bestimmte Kriterien erfüllen und 2) darf ein 17jähriger Fahranfänger nur 3 (?) Personen angeben die mit ihm fahren
Korrigiert mich, wenn ich irre
NicoT am :
LeSmou am :
beim führerschein glaube ich nicht dass da irgendwie irgendwo das geburtsdatum auf einem chip gespeichert ist (jedenfalls seh ich keinen chip auf meinem führerschein). da wird denke ich mal nur überprüft dass es sich um einen solchen handelt. denn ab wann bekommt man einen führerschein? rischtisch...
pop am :
Und da darf man noch nicht rauchen. Daher klingt für mich das auslesen des Geburtsdatums eher plausibel.
EndoMorph am :
Man hat mit 17 also noch keine Karte die man in den Automaten stecken kann sondern nur einen papier Schein.
Daher ist das mit der Alterprüfung anhand einer Karte möglich (da man die Karte erst mit 18 bekommt)
Manuel Doninger am :
NicoT am :
Bei Führerscheinen ist das zumindest laut Wikipedia so dass das wohl über optische Erkennung gemacht wird, sprich Schrifterkennung.
M. Himber am :
sollte der Automat wirloch (optisch) prüfen, welche Klasse der Führerschien hat ?
MKme am :
Und bei ec-Karten liest er das Geburtsdatum vom Chip aus.
ToV am :
Realflo am :
damage am :
Moritz am :
Schau dir mal in Geschäften die Aufkleber/Aushänge mit dem Auszug aus dem Jugendschutzgesetz an. Die wurden alle aktualisiert.
pop am :
malte am :
pop am :
bnbn am :
Lurker am :
pop am :
malte am :
pop am :
Es geht um das tatsächliche Alter und nicht darum, ob man Jugendlicher ist oder nicht.
pop am :
Max am :
Max am :
roteroktober am :
Till am :
Max am :
chrheu am :
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_(Deutschland)#.C3.84nderung_zum_1._September_2007
Max am :
"Durch Artikel 3 des Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (BGBl. I 2007, S. 1595) wurde u.a. § 10 JuSchG neu gefasst... Die bis dahin geltende Altersgrenze von 16 Jahren wurde abgeschafft. Die Frist zum Umbau von Verkaufsautomaten für Tabakwaren endet allerdings erst am 1. Januar 2009 (Artikel 7 Abs. 3)."
Mit der Artikelangabe dürfte das Änderungsgesetz gemeint sein. Es bestimmt also, dass diese Änderung im Jugendschutzgesetz (bzw. der Artikel 3 des Änderungsgesetzes/"Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens") erst zum 1. Januar 2009 durchgeführt bzw. wirksam wird. Der Gesetzgeber darf das nach Art. 82 II 1 GG.
Hab jetzt gerade keine Lust, einen Abstecher nach Beck-Online oder Juris zu machen, und Staatsorganisationsrecht ist eh nicht mein Fachgebiet, aber so schaut's aus - http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1595.pdf
Bei bundesrecht.juris.de liegt also keine böse Absicht vor. Stattdessen bemühen sie sich, zu verzeichnen, was gerade gilt. In manchen Gesetzessammlungen können zukünftige Änderungen schon, soweit bekannt, als Fußnote enthalten sein, aber längt nicht überall.
Max am :
Christian_ am :
Dort hatte ich mal kurz zusammengefasst was es derzeitig an Authentifizierungsmoeglichkeiten gibt und wie diese funktionieren.