54 Cent
Passt gerade zum Thema Kartenzahlungen. Ein Kunde hat gerade eben einen Kollegen folgendes gefragt: "Du, sag' mal – Wenn ich auf meinem Konto noch 54 Cent habe und diese Flasche Bier kaufen möchte, die mit Pfand 53 Cent kostet – geht das?"
Dabei wedelte er mit seiner ec-Karte in der Luft.
Knappe Antwort von Gregor: "Positiv."
Dabei wedelte er mit seiner ec-Karte in der Luft.
Knappe Antwort von Gregor: "Positiv."
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Kommentare
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Auke am :
D0NCamillo am :
Newty am :
Die Sparkasse am :
Princo am :
Goldwaage am :
Chillyschote am :
Musst du nicht für jede EC-Kartenzahlung ne Gebühr (5€?) an die Bank abdrücken? Würde mich ziemlich gnatzig machen, für 53Cent Umsatz 5€ Miese zu machen...
sepp am :
pop am :
Was Du wahrscheinlich meinst, ist die Gebühr für das Abheben von Bargeld an "fremden" Automaten. Die liegt mittlerweile meist bei 5€. Was auch ziemlich dreist ist. Hebe ich als DB-Kunde bei der Spaßkasse 50€ ab, zahl ich mal eben locker 10% Gebühren.
DJ Teac am :
Die Gebühren sind teilweise wirklich eine unverschämtheit.
Zum Glück fangen die Banken ja langsam an sich untereinander zu organisieren so dass man bei einigen Banken kostenlos abheben kann. Trotzdem viel zu langsam.
Naja dafür passiert das vielleicht alle 3 Jahre mal, und ich hab keine Kontoführungsgebühren bis nächstes Jahr
fh am :
biiibop am :
Johannes am :
Thorsten am :
Überziehen kann man sein Konto nicht, wenn man keinen Dispokredit eingeräumt bekommen hat und mit Geheimzahl (Electronic Cash-Verfahren) bezahlt. Denn dann wird eine Anfrage zur Bank geschickt, deren Computer sie ablehnen wird.
Beim Lastschriftverfahren mit Unterschrift hingegen unterbleibt diese Rückfrage bei der Bank. Entsprechend kann man auch im Falle des Lastschriftverfahrens sein Konto mit einer EC-Zahlung überziehen. Bei kleineren Beträgen sind die Banken durchaus auch kulant und lassen den Kunden mit ein paar Euro in die Miesen rutschen. Bei größeren Beträgen hingegen veranlasst die Bank eine Rücklastschrift, deren Kosten von ca. 7,50 EUR Händler zu tragen hat. Der Händler wiederum kann sich dann, sofern er durch den Kunden per Unterschrift dazu hat ermächtigen lassen, die Daten des Kunden von der Bank holen, um dann selbst zu versuchen, beim Kunden seine Ansprüche durchzusetzen.
In den meisten Fällen läuft es darauf hinaus, dass der Händler zunächst noch eine Lastschrift - dann inklusive der Rücklastschriftgebühr von 7,50 EUR - beim Kunden zu Beginn des nächsten Monats versucht.
Hier in der Wiesbadener Innenstadt scheint man so schlechte Erfahrungen mit überzogenen Konten gemacht zu haben, dass man fast überall nur noch mit Geheimzahl zahlen muss, obwohl dieses Verfahren den Händler mehr Gebühren kostet als das Lastschriftverfahren. Man möchte eben nicht mehr das Risiko tragen.
JeriC am :
Jan-Hendrik am :
Quod erad demonstrandum... ?!
Lieber zahle ich mit 2000 EUR auf dem Konto in bar, als mit 100 EUR (oder 56 Cent) auf dem Konto mit der Karte rumzuposen.
Sorry, wer wirklich ein festes Einkommen oder eine gesicherte Existenz hat, ist jederzeit in der Lage seinen Einkauf bar zu zahlen.
Kartenzahlerin am :
Leute mit festem Einkommen und einer gesicherten Existenz erkennt man daran, dass sie ständig Bargeld mit sich rumschleppen?
Prust!
Tom (Purzelpfund.de) am :