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Kündigung nach einem Schluck Cola

Ein Schluck aus einer unbezahlten Flasche Cola kann einem aktuellen Urteil zufolge die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen.
Den vollständigen Artikel dazu gibt es beim Focus.

Dank an Leser Gregor G. für den Hinweis.

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Kommentare

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Ingmar am :

Ist ja schon ziemlich arg, würdest du das auch so handhaben?

KiNGu am :

Wie schön der (Focus)Artikel zu verharmlosen versucht... "Ein Schluck Cola..." Ist doch wurscht, ob ein Schluck oder die ganze Flasche. Auf und damit unverkäuflich ist sie. Und solange sie nicht bezahlt ist, ist es de facto erstmal Diebstahl. (Wer weiß, ob er die je bezahlen wollte...) MIr gehen auch Kunden in den Märkten auf die Nerven, die Packungen / Getränke schonmal öffnen, bevor sie überhaupt an der Kasse sind. Ich bin der Meinung, wenn ein Angestellter nichtmal eine so simple Anweisung befolgen kann, ist er auch nicht dazu zu gebrauchen, bspw. an der Kasse verantwortungsvolleren Tätigkeiten nachzugehen.

Meine 2 Cent.

DJ Teac am :

Noch 2 cent von mir, womit wir bei 4 wären.

Diese Kunden regen mich auch auf.
Am schlimmsten ist dabei diese "Ich stopf meinem Kind jetzt irgendwas rein damit es ruhig ist" Fraktion.

TGL am :

Hast du selber Kinder? Warum ist das schlimm, dem Kind im Supermarkt das zu geben, was es ansonsten nach der Kasse bekommen hätte, wenn es damit keine Sauerei anrichtet? Bezahlt wird die Tüte bzw. das Getränk natürlich an der Kasse, das sollte klar sein. Und wenn ich wirklich durstig bin, trinke ich selber auch durchaus schon einen Schluck, da das Einkaufen und Bezahlen bei dem wöchentlichen Großeinkauf doch seine Zeit braucht.

DJ Teac am :

Weil das einem noch nicht gehört?
Das hat nichts mit Kinder haben oder nicht haben zu tuhen, auserdem ist es ein schlechtes Vorbild. Vom Erziehungstechnischem Standpunkt mal ganz abgesehen "Ich nerve, also krieg ich auch was"

Soetwas macht man nicht, es ist verboten, und so ein bischen zusammenreisen sollte man sich gerade als erwachsener können. Ich hab persönlich noch keinen gesehen der im Supermarkt verdurstet wäre......

Hendrik am :

Du Teac... rein rechtlich ist das öffnen und der Konsum von Waren in einem Supermarkt kein Diebstahl. Es ist Sachbeschädigung, wenn das Produkt geöffnet im Laden bleibt und nicht bezahlt wird.

Christian am :

Das kann man so pauschal nicht sagen. Der Verzehr von Waren im Laden kann durchaus als Diebstahl bewertet werden. Die Rechtsprechung nimmt das z.B. für Schokoriegel an, die im Laden gegessen werden.

Ralph am :

Nein, Diebstahkl ist es erst wenn du den verzehrten Riegel nicht an der Kasse bezahlst.
Wenn du den halb aufgegessen Riegel wieder in das Regal zurück legst ist es eine Sachbeschädigung.

Christian am :

Sorry, aber falsche Behauptungen werden auch durch ihre Wiederholungen nicht richtig. Nach der Rechtsprechung wird nämlich Diebstahl durch Einverleibung der Sache angenommen.

Siehe z.B. hier:

http://www.zis-online.com/dat/2006_1_6.pdf

Das ist auch folgerichtig, weil eine Sache, die ganz oder teilweise in den Körper des Täters einverleibt worden ist, dem Zugriff des Eigentümers dauerhaft entzogen ist. Noch deutlicher kann eine rechtswidrige Zueignung und dauerhafte Enteignung der Sache nicht aussehen. Die Sachbeschädigung bzw. -zerstörung tritt demgegenüber als subsidiär zurück.

Kit am :

@ DJ Teac

Selbst auf deiner "Homepage" lieferst Du solche Textruinen ab. Unfassbar.

pop am :

Was erwartest Du von jemandem, der es schwierig findet, unter Vista das Hintergrundbild zu ändern? :-O

Kit am :

@ pop

Ich frage mich nur warum Es immer weiter schreibt.

pop am :

Hypnose-Modul in der Autostart-Gruppe? ;-)

Carny am :

leute, reicht wieder. nicht jeder kann alles. ihr seid sicher auch nicht firm in allen belangen. und ausserdem sehe ich spontan nicht den zusammenhang zwischen blogbeitrag bzw diesbzgln kommentaren und euren ergüssen. denn *besser* oder *intelligenter* oder sonstwas wirkt ihr nicht.

Kit am :

@ carny

"...denn *besser* oder *intelligenter* oder sonstwas wirkt ihr nicht."

Das kannst Du natürlich aus ein oder zwei Sätzen Kommentar sicher ableiten. Ich verbeuge mich vor deiner Größe.

pop am :

auch von mir eine tiefe Verbeugung.

JeriC am :

Ich zeige mich mal solidarisch, denn ich sehe es durchaus ähnlich. Was vielleicht auch daran liegt dass ich keine Kinder mag.. äh, habe :-P

Sonja am :

Ich find es nicht schlimm, wenn man den Kindern schon vorher einen Schokoriegel in die Hand drückt.
Was aber nervig ist, ist, wenn das Kind schon mal genüsslich in einen Apfel beißt, der noch an der Kasse gewogen werden muss oder die Eltern auf einmal doch kein Geld dabei haben, um ihren Einkauf zu bezahlen oder wenn die Zahlung per EC-Karte "nicht möglich" ist (also wenn kein Geld auf dem Konto ist) oder die Karte gesperrt ist etc. pp.

Auch schwierig ist es bei Getränken im Sommer. Da ist es für den Verkäufer nicht immer leicht zu unterscheiden/entscheiden, ob die halb-/ausgetrunkene Flasche schon mitgebracht wurde oder nicht. Nicht jeder Kunde ist ehrlich.

Wo soll man da die Grenze ziehen?

FrankSch am :

Wo man die Grenze ziehen soll ? Das is einfach: Man lässt es einfach völlig. Unter anderem aus den vor dir genannten Gründen sollte es doch möglich sein dem Kind den Schokoriegel oder das Getränk erst nach dem Einkauf zu geben. Wenns unbedingt in der halben Stunde im Supermarkt was trinken will, muss es warten. Kann es sich schonmal ans Leben gewöhnen, da kriegt man auch nicht immer das was man will.

kumi am :

Wenn mein kleiner Sohn im Supermarkt durstig wird, dann kriegt er eben einen Schluck aus der Pulle noch vor dem Bezahlvorgang an der Kasse. Und das mache ich nicht, um ihn ruhigzustellen, sondern weil er durstig ist. Weder Kassiererinnen noch Filialleiter störts. Und ich habe bisher noch in KEINEM Supermarkt erlebt, dass sich irgendeiner darüber aufregt. Im Gegenteil.

Sind eben zum Glück nicht alle solche paragraphenreitenden Ameisenficker wie so mancher hier.

FrankSch am :

Und selbst disqualifiziert. Setzen.

MCXSC am :

Naja, ob ein Schluck, oder die ganze Flasche: Diebstahl ist Diebstahl...

Don't byte the hand that feeds...

Ben am :

Die Frage bleibt, ob man so einen Arbeitgeber überhaupt will...

Bekannter am :

Da waern manche Mitarbeiter hier in der naehe im Rewe aber arm dran - da wird oefter was gegessen aufm Weg zur Kasse und dann erst bezahlt.

Fabian am :

Man wollte wohl den Angestellten loswerden und das war nen passender Grund.
Ansonsten wüsste ich nicht was da für ein Arbeitsklima herrscht bei dem ich davon ausgehen müsste daß er die nicht noch anschließend bezahlt.

Morpher am :

Naja, der Artikel ist schon etwas tendenziös. Tatsächlich hat der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung lediglich *gedroht*. Das Urteil besagt - zumindest dem Wortlaut des Artikels nach - nicht, dass der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung tatsächlich Erfolg gehabt hätte. Aber der Arbeitnehmer hat ja dann angesichts der Drohung einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, und der war gültig. Sprich: Hätte der Arbeitnehmer sich geweigert, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und sich in Zukunft zumindest nicht mehr erwischen lassen, hätte er höchstwahrscheinlich seinen Job behalten.

Roland am :

nein ... da gibt's höchstrichterliche Urteile.
Das Vertrauensverhältnis ist gestört und damit ist es dem Arbeitgeber nicht zumutbar, ihn weiter zu beschäftigen -> fristlose Kündigung möglich.
Jetzt gibt's zwei Möglichkeiten: der Arbeitgeber versucht auf diese Weise Personal abzubauen oder es sind in dem Betrieb schon Geschichten vorgefallen, von denen wir nix wissen ... oder es ist ein Arbeitgeber, den man ohnehin schnellstens verlassen sollte.

Morpher am :

Tatsache... Ist ja der Hammer. Da muss ich ja aufpassen, dass ich nicht aus Versehen mal was mit Firmen-Büroklammer geheftetes übers Wochenende mit nach Hause nehme und ohne die Klammer zurückbringe...

Frank am :

Es hat doch auch schon den Fall gegeben, daß ein Mitarbeiter einen Werbekugelschreiber mitgenommen hat und deswegen rechtmäßig fristlos gekündigt wurde. Diebstahl ist Diebstahl und mit kleinen Dingen fängt es an...

DJ Teac am :

Mir ist hier mindestens ein Betrieb bekannt der das im Arbeitsvertrag so stehen hat.
Vor allem da bei Anfrage den Mitarbeitern gerne mal ne Hand voll Kugelschreiber mitgegeben wird.

Christian am :

Dazu bedarf es keiner arbeitsvertraglichen Bestimmung. Diebstahl ist Diebstahl, auf den Wert einer Sache kommt es dabei nicht an. Das hat das Bundesarbeitsgericht im so genannten "Bienenstich-Urteil" schon vor langer Zeit entschieden. Damals hatte eine Bäckereiverkäuferin sich nach Ladenschluß ein Stück Bienenstich genommen und aufgegessen, obwohl der Ladeninhaber das verboten hatte. Das Stück Bienenstich wäre ansonsten vernichtet worden. Darauf kam es aber nicht an, da das Gericht - zutreffend - erkannt hat, dass auch wertlose Gegenstände taugliches Diebstahlsobjekt sein können.

Mich verwundert an dieser Diskussion nur, dass es für viele Diskutanten eine völlig neue Erkenntnis zu sein scheint, dass man seinen Arbeitgeber nicht bestehlen darf.

Alex am :

Mal abgesehen davon, kommt im Artikel nicht so rüber, war es von der Geschäftsleitung verboten worden. Und daher ist dann ein Regelverstoß, den der Arbeiter da begangen hat.

Ich darf an der Kasse essen und trinken, bezahlt wird zur Pause. Natürlich macht man das nicht im Überluß. Muß ebenfalls auch kein Kunde mitbekommen. Aber wenn man z.B. nur zu zweit im Laden ist, und man klingelt wegen allem und jedem den Chef herbei...der ist eh schon genervt vom vielen Laufen (u.a. von Stornos, Reklamationen oder Rückgaben). Solange es nur bei ner cola bleibt und man sich an der Kase kein Brot schmiert, man bezahlt es ja.

Aber diese Ich-reiße-jetzt-die-pakung-auf-dass-mein-Kind-ruhe-gibt-Käufer regen mich auf. Is ja nicht so das sie es nicht bezahlen wollen würden. Aber ersten ist das erziehungstechnisch nicht clever, zweitens machen Kinder ja auch Dreck. Oder hat jemand mal gesehen das zweijährige ein Brötchen essen ohne massig zu krümeln oder ein Ü-Ei ohne sämtliche Finger zu verschmieren? Also ich nicht!

Hier wird mal wieder über zu viele falsche Fakten philosophiert.

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