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Quittung

Eine Kundin brauchte un-be-dingt eine Quittung, weil ihr Steuerberater die Kasenbons wohl offensichtlich nicht haben möchte.

Auf unseren Kassenbons steht zwar alles drauf, was auch auf eine Quittung gehört - nämlich die Artikelbezeichung, Menge, Preis, ausgewiesene Mehrwertsteuer und unsere komplette Anschrift - aber sie wollte auf jeden Fall einen Quittungszettel haben und ließ sich nicht davon überzeugen, daß der Bon ausreichend sei.

Wir haben dann einen Blanko-Quittungsbeleg vom Block genommen und den Kassenbon darangetackert. Und schon war die Kundin wieder glücklich.

Ich frage mich nur, was die Aktion gebracht haben soll...

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Kommentare

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Sven am :

Die Unkenntniss über solche Dinge ist teilweise erschreckend. Habe letztes Jahr nach Umzug der Firma zwei Firmenfahrzeuge umgemeldet. Auf der Zulasungstelle kein Problem, alle Unterlagen da, Fahrzeuge vor der Tür, also übliches vorgehen. Bei der Behörde ging das alles in erstaunlichen 5 Minuten, nur im Schilderladen hat es vergleichsweise ewig gedauert weil die beiden Herren die den betreiben leider nicht mal rudimentäre Kenntnisse der kaufmännischen Grundlagen hatten. Zwei Sätze Schilder à 56 Eur, also zusammen 112 Eur mit Firmenkreditkarte bezahlt, Zettel unterschrieben und auf die Quittung gewartet.....nichts. Auf meine sanfte Nachfrage ich benötige eine Quittung mit ausgewiesener MwSt. die Antwort " Sie haben doch den Kreditkartenbeleg". Die Herren weigerten sich standhaft eine Quittung bzw. überhaupt einen Beleg Auszustellen der darlegt was bei wem gekauft wurde. Ich hab dann knapp 10 Minuten versucht zu erklären das der Kreditkartenbeleg nur die Zahlung belegt, und für die Bücher meiner Firma nicht taugt und schon gar nicht zum Vorsteuerabzug. Nachdem dann mitlerweile andere Kunden da waren, die allesamt meine Version bestätigt hatten wurde dann mürrisch ein Beleg ausgestellt, nicht ohne den Abschiedsgruß: "Na dann haben sie ja jetzt zwei Belege viel Spass beim Finanzamt bescheissen" .

Der einzige der Beschissen worden wäre wäre ich, da ohne den Beleg kein Vorsteuerabzug, und 15,45 Eur ist 10 minuten Diskussion allemal wert...

cs am :

wahrscheinlich hat die dame einmal dem steuerberater einen kassenzettel der alten art (ohne notwendige angaben) gebracht und wurde zurechtgewiesen. hängengeblieben war allerding nur: "kassenzettel bäh"

Ralf am :

Diese Praxis ist im Bauhaus Gang und Gäbe. Wenn mich die Kassiererin fragt ob ich eine Quittung brauche, dann sage ich gewohnheitsmäßig "Ja".
Merkwürdigerweise gibt es dann aber zwei Versionen von Quittung: Eine Version mit den angetackerten Kassenbon und die zweite Version auf der nocheinmal das gleiche steht wie auf dem Kassenbon selber.

Bei manchen Sachen habe ich einfach den Versuch aufgegeben es zu verstehen.

Aufrechtgehn am :

Eine (handschriftlich unterschriebene und abgestempelte) Quittung vom Block gilt als ausreichender Beweis, dass die Kundin die Ware auch tatsächlich gekauft hat und nicht nur versucht, mittels eines wahllos aus einem Einkaufswagen oder Supermarktmülleimer gefischten, herrenlosen Kassenbons das Finanzamt zu bescheißen.

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