Schwerer(er) Junge
Post von der Staatsanwaltschaft: Es geht um den Typen, der am 27. Februar fünf Kisten Leergut aus dem Lager genommen hat und anschließend versuchte, sie am Leergutautomaten wieder zu versilbern.
Von der Erhebung einer öffentlichen Klage wird abgesehen, weil dem Beschuldigten wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängt. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von mir angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.
Na, denn...
Von der Erhebung einer öffentlichen Klage wird abgesehen, weil dem Beschuldigten wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängt. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von mir angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.
Na, denn...
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Gutmensch_v2.0 am :
Die Summenbildung bei mehreren Straftaten ist ein Witz. Was würde wohl geschehen, wenn so ein Kerl mal die Tochter vom Richter vergewaltigt?
Philipp Stern am :
Vegeboy am :
LeSmou am :
v.a. kleindelikte sollten einfach schnell und glatt über die bühne gehen müssen. zwischen straftat und verurteilung gerade mal 48 stunden. ab zum richter, ne gscheide geldbuße (wenn die anschuldigungen bewiesen sind!) und gut is. für sowas einfach mal 10 tagessätze reinklotzen. im wiederholungsfall sinds 20 und dann 40 danach gibts mal ne woche auf staatskosten...
Max am :
Franky am :
Mann, Leute wie du regen mich auf.
Max am :
pop am :
Was nutzt eine Geldbuße, wenn der Täter eh nichts hat?
Mal drüber nachgedacht, anstatt sich künstlich aufzuregen?
Silvio am :
Das einzigste was ich in meinem Leben geklaut hab war nen Lolli mit 6 und selbst den musste ich zurückbringen...
Man kann Björn sicherlich verstehen wenn man sowas mit *10000 rechnet und in etwa sieht was alleine hier dadurch geklaut wird... UND was am Ende andere bezahlen dürfen.
LeSmou am :
schonmal daran gedacht??
Lars am :
Hanno am :
Max am :
Das dürfte bestimmt Betrug (§ 263 I StGB-Deutschland) sein, was sich der geleistet hat (wie es mit Diebstahl aussieht, weiß ich nicht genau, wegen der Zueignungsabsicht usw.).
Der Betrug wird "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
Stellt sich nur noch die Frage, ob Betrug ein Verbrechen oder ein Vergehen ist.
Nach § 12 I StGB sind Verbrechen "rechtswidrige Taten, die im _Mindestmaß_ mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind." Was darunter liegt, ist nach § 12 II ein Vergehen.
Der Betrug war also nur ein Vergehen.
der Takwart am :
Retrolum am :
Heinzer am :
Max am :
Ich hoffe aber, dir ist nix passiert.
Heinzer am :
Seit dem Tag habe ich aber den Glauben das das Rechtssstem verloren. Er hat den Böller aus seinem Fenster gezielt auf Leute geworfen, Bierflaschen flogen runter, Leute sind auf die Straße ausgewichen.
Ich konnte schnell genug die Jacke ausziehen und hatte lediglich zwei Tage ein Pfeifen im Ohr. Die Jacke ist komplett verbrannt.
Gott sei Dank hat mich meine Freundin zurückgehalten, sonst wäre ich hochgerannt und hätte die Tür eingetreten. Polizei kam, Anzeige wegen schwerer Körperverletzung, der Brief. Ende der Geschichte. Traurig. Und das schlimme... er wohnt nur ein paar Häuser weiter und ich sehe ihn noch heute auf der Straße rumlungern und Bier trinken. Der Junge dürfte inzwischen 19 sein, damals war er noch minderjährig.
Max am :
Fincut am :
Die Tritte und Schläge habe ich nicht mehr gespürt. Zwei Wochen war ich arbeitsunfähig. Klage wurde nicht erhoben. Dadurch, dass ich die Täter mit "Hey Ihr Arschlöcher" angesprochen habe, hätte ich nicht unwesentliche Anteile an der "Eskalation". Und da die Jugendlichen Täter eine günstige Prognose hätten, wolle man ihnen nicht die Zukunft verbauen.
pop am :
2DMU - Zwei dumme machen Unsinn
Franky am :
Intelligente Leute so wie du wären einfach weitergegangen oder hätten dem Kind noch nachgezischt, es solle sich mal nicht so wehren, das Nazischwein, die Räuber seien ja vermutlich sozial benachteiligt und könnten nichts dafür.
pop am :
powermax am :
mentaloman am :
Fincut am :
Unzufriedenerkunde am :
Die Täter hätten sicher ähnlich reagiert, das Gericht vielleicht nicht.
Danny am :
Klabund am :
Bitte denkt zumindest einen Augenblick nach; Das Höchste Gut, was ein Mensch besitzen kann, ist seine persönliche Freiheit...
Armab am :
jemand® am :
Max am :
Bei so einer Klientel dürfte eh nicht viel zu holen sein.
Thorsten am :
Also was will man mehr?
1. Der Typ wird bestraft, und zwar recht hoch. Jedenfalls deutlich höher, als er je für diesen Betrugsversuch bestraft worden wäre.
2. Björn muss keine weitere wertvolle Zeit für diese leidige Angelegenheit verschwenden.