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Einem Kunden ist eine Dose mit Kakaopulver heruntergefallen. Wie sollte es auch anders sein: Die Kaba-Dose an einer Ecke aufgeplatz und ein Teil des Pulvers hat sich im Gang verteilt.
Natürlich hatte ich dem Kunden gesagt, dass er eine neue nehmen soll und die beschädigte auch nicht zu bezahlen braucht. Wollte er aber nicht. "Das habe ich kaputt gemacht und dafür stehe ich gerade."
Das ist mal nett.
Natürlich hatte ich dem Kunden gesagt, dass er eine neue nehmen soll und die beschädigte auch nicht zu bezahlen braucht. Wollte er aber nicht. "Das habe ich kaputt gemacht und dafür stehe ich gerade."
Das ist mal nett.
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Kommentare
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moet am :
falkone am :
Jürgen am :
Jürgen am :
Theo am :
edge0815 am :
Ich sehe immer nur die jenigen, die einfach weiter laufen.
Theo am :
Banger am :
Max am :
LeSmou am :
Willi am :
Jo am :
Ich wundere mich regelmässig über die Leute, die Joghurts etc. im Kassenbereich kaputt machen und dann sagen: "Der ist kaputt, den lasse ich hier stehen".
Kann ja mal passieren, dass etwas herunterfällt oder dass man Produkte ungeschickt übereinander stellt, aber dann davon auszugehen, dass das der Schaden des Supermarktes ist... schon komisch.
Bjoern Harste am :
Viele Händler (me too) bieten das an, aber einen Anspruch darauf gibt es deshalb noch lange nicht.
Stefan K. am :
So lange das Beschädigen aus Fahrlässigkeit geschieht, braucht er den Schaden hier nicht zu zahlen.
Der Kunde ist hier eine Art Erfüllungsgehilfe des Händlers, der für den Händler den Transport zur Kasse unternimmt.
Engywuck am :
Als ich mal einen fragte meinte der nur "Wenn's Ihnen bei mir im Laden runterfällt ists trotzdem mein Problem - da trag's ich's besser gleich selber..."
Balu am :
Solange ich im Laden etwas nicht mit Absicht kaputt mache, ist es tatsächlich noch Eigentum des Ladenbesitzers und ich muss es nicht bezahlen.
Allerdings ist das auch schon wieder ein paar Jahre her.
Trotzdem würde ich sowas auch immer mitbezahlen. Das gehört sich einfach so.
LeSmou am :
wenn ich was unabsichtlich kaputt mache was mir nicht gehört und ich keine kaufaufsicht hatte dann muss ich den schaden nicht bezahlen?? cooooool!! ich bin dann ma eben bissl radau im tengelmann machen...muss mir erstmal einer nachweisen dass ich das absichtlich gemacht hab...
natürlich musst du es eigentlich bezahlen!! nur bei nem joghurt wird jeder normale kaufmann davon absehn. ein glücklicher kunde kommt wieder. so einfach is das. wennste beim saturn n fernsehr vom regal räumst werden die das sicherlich anders handhaben...
auch für sowas gibts haftpflicht
tim am :
Oder?
Balu am :
Die Haftpflicht sichert mich gegen Ansprüche Dritter ab. Wäre der Gegenstand (durch das Herausnehmen aus dem Regal) schon meiner, würde sie nicht zahlen.
Erst durch Ablegen der Ware auf dem Förderband gebe ich ein Angebot ab, die Ware zu kaufen.
Die Anzeige des Kaufpreises ist dann das Angebot einen Kaufvertrag abzuschliessen.
Mit der Bezahlung dieses Preises wird dann das Angebot angenommen und der Kaufvertrag abgeschlossen.
Vorher gehört die Ware also immer noch dem Verkäufer.
Andrea.S am :
Engywuck am :
bei leichter Fahrlässigkeit und vermutlich auch normaler Fahrlässigkeit wirds wohl der Laden zahlen müssen, aber wenn du durch den Laden tobst, oder ein schweres Gerät wackelnd auf nem dreirädrigen, selbst mitgebrachten Wägelchen transportierst wird's wohl schon recht deutlich Richtung "grobe Fahrlässigkeit" gehen - und da wäre ich mir dann nicht mehr ganz so sicher, ob's nicht du zahlen musst.
Zur Erinnerung: grobe Fahrlässigkeit = du hättest wissen müssen, dass etwas gefährlich ist (vereinfacht ausgedrückt)
Max am :
Zählt da eigentlich nur die absichtliche Beschädigung (Wollen des Erfolgseintritts) dazu oder jede vorsätzliche Beschädigung (Absicht, Wissentlichkeit, Eventualvorsatz)?
Helmut am :
LeSmou am :
"STORNO KASSE 3!!"
oder
"54 bitte 12"
da bin ich im marktkauf schon immer arg in versuchung es laut auszuschreien wenn mal wieder die durchsage "herr müller, bitte 512 rufen"...
schonmal jemand gemacht???
nacktnasenwombat am :
Volker Schepker am :
Und den Einkaufswagen stehen lassen finde ich unterste Schublade, hoffentlich bist du da nich auch noch stolz drauf...
Hans am :
Helmut am :
NKF am :
Zumindest so kenne ich es aus eigener Erfahrung.
Mir ist mal ein ganzer Sprudelkasten aus den Händen entgleitet.Der Angestellte meinte, das für genau solche Sachen eine Versicherung eintritt.
Der Händler der dann eine solche Versicherung nicht hat scheint genug Geld zu haben.
123 am :
Aber definitiv ist das nur Kulanz vom Händler wenn er mal einen "Kasten" übernimmt.
Geht doch mal in einen MediaMarkt oder lasst dort einen LCD-TV auf dem Weg zur Kasse fallen... ... Ich bin mir sicher das der Aufwand um einiges Größer wird wie mal eben "lassen Sie ruhig liegen"
Ich als Händler würde es nicht einsehen diesen Schaden "meine" Versicherung zahlen zu lassen ... Der Kunde beschädigt / Zerstört MEIN Eigentum, dann soll er auch dafür gerade stehen (!) .
Andrea.S am :
das Wort Kulanz kannst du gleich wieder streichen.
123 am :
Das würde ich nun wirkllich gerne "nachlesen" deine Aussage geht völlig gegen den Gesunden Menschenverstand.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren - aber deine "Behauptung" entschliesst sich jedem logischen denkens.
Andrea.S am :
Ansonsten gilt: DANN SCHLAG ES NACH UND NERV HIER NICHT RUM!
Erklärender Bär am :
Laberfranz am :
zozze am :
Balu am :
Laberfranz am :
Theo am :
Barney Bum am :
Bravo. Du musst im echten Leben ganz wichtig sein und irgendwo ganz oben sitzen.
Theo am :
Barney Bum am :
Bravo. Du musst im echten Leben ganz wichtig sein und irgendwo ganz oben sitzen.......
Blaubär am :
Bravo. Du musst im echten Leben ganz wichtig sein und irgendwo ganz oben sitzen. Ganz toll.
Mark am :
Resultat war jedenfalls, dass der Kunde im Falle nicht vorsätzlicher Beschädigungen auf keinen Fall den Schaden ersetzen muss. In Selbstbedienungsläden nimmt der Kunde anstatt des Händlers den Transport der Ware vor und nimmt dabei gewissermaßen, bis zur Bezahlung der Ware, die Rolle des Händlers ein.
Genauer kann ich es leider auch nicht sagen, aber im Prinzip sollte das schon so stimmen. Hmm, aber eigentlich sollte das ein Supermarktleiter schon genauer wissen.
tim am :
Gray am :
Tim am :
Ich sehe nicht, wo das dich als (vermeintlicher) Erfüllungsgehilfe von deinen Sorgpfaltspflichten gegenüber dem Händler befreit.
Meiner Meinung nach ist der Erfüllungsgehilfe in dieser Frage fehl am platz, aber vielleicht rückt ja noch einer der eben noch so lautstarken Bescheidwisser hier mit einem der angeblich ja reichlich vorhanden Primärquellen dazu raus.
Andrea.S am :
Analog läuft es ja im Arbeitsrecht. Da haftet der Arbeiter für Schäden, die er nicht gerade vorsätzlich verursacht, auch nicht.
Primärquelle: 1. Semester Schuldrecht BGB
Tim am :
Sei's drum - ich bin raus.
Blaubär am :
Wie bereits gesagt: Du hast eigentlich überhaupt keine Ahnung, zweifelst aber einfach mal alles an und gehst straight vom Gegenteil aus.
Theo am :