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Linksetzer Björn Harste

Mit der Post kam ein mehrseitiges Einschreiben einer Anwaltskanzlei: Hier im Blog sind (waren) in den Kommentaren Links zu einer Website zu finden, auf der nachweislich geschäftsschädigende Falschaussagen über den Mandanten der Kanzlei zu finden sind. Desweiteren soll die genannte Site von jemandem betrieben werden, der Einnahmen über den "Verkauf von Videos über die Massage von unbekleideten Minderjährigen" erzielt. Das alleine war schon Grund genug, die Verlinkungen gänzlich zu entfernen.

Es wird ganz klar auf meine Verantwortlichkeit eingegangen:
Sie haben mit dem Erhalt dieses Schreibens von der Beanstandung Kenntnis erhalten, können Ihre Haftung also nur durch umgehende Löschung der Beiträge ausschließen.

[...]

Anderenfalls müssten wir unseren Mandanten empfehlen, Sie kostenpflichtig abzumahnen, bzw. ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Wir gehen jedoch davon aus, dass dies nicht erforderlich sein wird.
Denke ich auch. Aber schön, dass es sich diesmal nicht um einen weiteren Fall der grassierenden Abmahnwelle mit sofortiger Geldforderung in abstruser Höhe handelt.

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Kommentare

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gr4y am :

@Björn: Da ich in meinem Blog sowieso kaum Kommentare bekommen, schalte ich diese manuell frei.

noxx am :

Und wen interessiert das? oO
Kommt für Björn doch eh nicht in Frage...

Stephan535 am :

Ich finde es gut, dass man mal sehen kanan, dass es auch so geht! Deutlicher Hinweis mit Anweisung zur Reaktion. Fertig. Wenn´s nicht läuft, kann man dann immer noch weiter sehen (bzw. Abmahnen).
Allerdings: durch das Schreiben etc. sind doch dem Anwalt/dem Auftraggeber bestimmt auch Kosten entstanden, wer trägt die nun?

Mattias am :

Die Kosten trägt der Auftraggeber. Der dürfte aber Zeithonorar vereinbart haben und so deutlich günstiger wegkommen als bei Honorar nach Streitwert wie bei Abmahnungen üblich. Das "in Kenntnis setzen" hätte er auch formlos selbst erledigen können, was sicher billiger gewesen wäre und im Zweifelsfalle diesselbe Wirkung gehabt hätte.

Vermutlich dachte sich der Auftraggeber, dass es auf 50€ hin oder her nicht ankommt und mit Anwalt die Kommentare schneller weg sind.

Chris am :

Vermutlich selektiert die Kanzlei die Blogbetreiber und lässt stärker frequentierten Blogs eine Möglichkeit zu handeln. So stehen sie nicht überall gleich als böse Kanzlei da.
Kleine private Blogs werden vermutlich gleich abgestraft, während bei Kommerzblogs wie diesem doch eher die Gefahr eines Widerspruchs gegeben ist.

[MRTY] Mein Rechtsanwalt tauscht YPS (Hefte)

edge0815 am :

Finde es eh seltsam, was in Deutschland in Richtung Meinungen/Texte im Inet los ist... von den Kostenpflichtigen Erst-Abmahnungen mal ganz zu schweigen.
Das jemand für seine Leserschaft gerade stehen soll, weil er durch die Kommentarfunktion zu Provokationen einläd, verursacht bei mir höchstens Kopfschütteln.

Am besten man wandert mit seinem Forum/Blog gleich ins Ausland ab.

LG Hamburg sei dank.

Newty am :

Man stelle sich einmal vor, man wird als Besitzer eines Gebäudes abgemahnt, weil Unbekannte mit Hilfe von Lacken geschäftsschädigende Parolen aufgebracht haben... Das wäre mal ne Sache...

edge0815 am :

Oder gar Volksverhetzung.

Was stellt der Depp auch seine Hauswand genau an die Straße.

abcdefg am :

Wie auch immer man zu der Sache steht, aber dieser Vergleich hinkt schon gewaltig: Der Zweck einer Hauswand ist es üblicherweise nicht, dass dort Kommentare hinterlassen werden. Der Zweck einer Kommentarfunktion im Blog allerdings schon.

edge0815 am :

Warum hinkt der Vergleich?

Eine "Kommentarfunktion" ist ja auch keine "Volksverhetzungsfunktion", "Beleidigungsfunktion" oder "Diffamierungsfunktion"

:-P

usp am :

Huii, vorbildlich!

BSfH am :

Seit wann bist du denn für Inhalte von VERLINKTEN Seiten verantwortlich (außerdem stammen die Links ja nicht mal von dir oder wurden vermutlich von dir nicht weiter positiv kommentiert)? Afaik nämlich nicht. Da hätten diese Mandaten dann eh ein Problem, das gerichtlich durchzusetzen...

MatthiasS am :

Nunja - das Schreiben sprach ja noch einen weiteren Aspekt an (nämlich die unbekleideten Minderjährigen). Da würde ich mich als Blogbetreiber schon (zumindest moralisch) in der Pflicht fühlen, entsprechende Links sofort zu entfernen. Zumal es sich hier ja um einen kommerziellen Blog handelt. Ich säh zumindest schon die Schlagzeile in einer großen Boulevardzeitung vor mir, wenn sich dann wirklich rausstellen würde, dass was an den Gerüchten dran ist..

Bekannter am :

Ist er auch nicht, ausser ihm ist bewusst, dass bei ihm auf diese Inhalte verlinkt werden - deswegen bekam doch Heise auch schon ne Abmahnung, weil sie auf die Webseite von Alcohol oder so verlinkten.

Peter am :

@Björn

Hast du nicht schonmal drüber nachgedacht, Kommentare vorher zu moderieren?
Fände ich jedenfalls nicht schlecht. Irgendein harmloser Satz über Ausländer reicht ja schon, wie wir hier schonmal gesehen haben und schon macht sich der Neonazi-Mob hier breit.

edge0815 am :

Ich glaube Björn hat noch andere Lebensinhalte außer dem Blog.
Wenn er anfängt hier alle Kommentara zu Moderieren, dann kann er die anderen Lebensinhalte abschreiben, oder die Kommentarfunktion einfach gleich abschalten.

L-Roy am :

Bei einem halben Dutzend Beiträgen pro Tag mit 20+ Kommentaren kann er sich dann gleich eine Halbtagskraft zur Moderation der Kommentare einstellen. :-)

Die Moderation der Beiträge ist für jemanden, der nebenher ein Blog betreibt, echt unpraktisch, egal, wie sehr man sich damit rechtlich besser stellt.

Meier am :

Warum kein Haftungshinweis? Zum Beispiel so:

Für alle aktuell und zukünftig erscheinenden Links gilt: Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten und übernehmen daher keine Haftung für diese.

Was sagen die Juristen dazu?

mez am :

Nutzloser Abwehrzauber - Zur Wirksamkeit von Web-Disclaimern

http://www.recht-im-internet.de/themen/disclaimer/

Alex am :

Ähnliches gilt für Ausschluss des Rechtsweges bei Gewinnspielen.

Ein Aufkleber am Auto "Dieser Fahrer haftet nicht für Schäden jeglicher Art" hilft bei einem Unfall auch nur wenig.

mez am :

"mehrseitiges Einschreiben"

Warum eine zehnzeilige Email wenn auch ein mehrseitiges Einschreiben seinen Zweck erfüllt.

allo am :

http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html

Da steht im Prinzip: Man ist solange man keine Kenntnis von solchen Inhalten hat nicht schuldig, und ansonsten entscheidet der Kontext, ob man sich damit identifiziert, oder eher distanziert. Ein Disclaimer ist zwecklos.

JeriC am :

Sag' das mal dem Niggemeier! xD (Bist du DER allo? :-) )

Aber in dem Fall find ich das echt mal gut. Ein Glück, dass net Günni am Werk war :-D

Henry am :

Ich kann diese positive Erfahrung nur bestätigen. Wir haben ebenfalls 2 solcher Schreiben erhalten und statt einer saftigen Abmahnung, "nur" die Aufforderung umgehend zu reagieren.

Das haben wir auch getan. Gedankt haben wir es mit einer Lieferung Rotwein. Ich finde es gut, dass man solche Sachen noch unter Männern regeln kann und nicht sofort mit der großen Keule kommt! So etwas sollte öfter so gehandhabt werden!

Ingo am :

Warum auch den sinnvollen Weg gehen und die Seite selber abschalten lassen? Nein, man mahnt lieber mit viel Aufwand die Leute ab, die drauf verweisen. Auch wenn man wirklich lobend erwähnen muss, dass es diesmal nicht mit einer tausende Euro teuren Abmahnung geschah. Der Weg ist trotzdem seltsam.

Michael am :

Schön zu sehen, dass es auch so geht. wobei ich die Situation für einen potenziellen Abmahner auch ganz anders sehe, als zum Beispiel bei geschäftsschädigen Aussagen in den Kommentaren. Bei einem Link - ich vermute mal es war die hinter dem Namen des Kommentators stehende URL - dürfte es schwieriger sein, den Blog-Betreiber zur Verantwortung zu ziehen.

Maier am :

Der unter dem Link abgebildete Textausschnitt kommt mir bekant vor. Ist vielleicht ein Mittel, um sein Ziel - das man evtl. vor Gericht garnicht erreichen könnte - zu erreichen?
Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Carsten Ulbricht am :

Hallo zusammen,

ich glaube ich muss manche, die meinen die abmahnende Kanzlei oder deren Mandant hätte im vorliegenden Fall aus Freundlichkeit auf eine kostenpflichtige Abmahnung verzichtet desillusionieren (siehe Kommentar #2).

Bei der Verantwortlichkeit für Links ist es regelmässig so, dass man für deren (rechtswidrige) Inhalte nur haftet, wenn sich die Rechtswidrigkeit des Inhalts geradezu aufdrängt. Wenn das wie hier für den Linksetzer nicht unmittelbar erkennbar war, haftet dieser erst einmal nicht...

Insofern ist es ein bißchen ähnlich wie bei der Haftung für nutzergenerierte Inhalte (siehe http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html) dass man als Linksetzer für eine Inanspruchnahme Prüfungspflichten verletzt haben muss.

Da die Gegenseite dies im vorliegenden Fall nicht sicher behaupten konnte, hat diese erst einmal einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtswidrigkeit des verlinkten Inhalts geschickt. Damit kann die sagen, dass der Blogbetreiber Kenntnis von der Rechtswidrigkeit hat und insofern Prüfungspflichten verletzt, wenn er diesen nicht löscht.

Wäre das nicht geschehen, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheilichkeit eine kostenpflichtige Abmahnung gekommen.

Man hat also wohl zur eigenen Absicherung auf eine kostenpflichtige Abmahnung verzichtet, weil man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung als Abgemahnter nämlich auch gerichtlich zur Wehr setzen kann, was für den Abmahner Kosten verursacht.

Genauso machen es die Rechteinhaber von Videoinhalten gegenüber den Videoportalen. Zunächst kommt nur der Hinweis auf eine Rechtsverletzung auf der Plattform, wenn dann nicht reagiert wird, kann von der Verletzung von Prüfungspflichten ausgegangen und ... bumms... kommt die kostenpflichtige Abmahnung.

Insofern muss ich wohl alle enttäuschen, die gehofft hatten die zweifelhaften Abmahnwellen würden wegen Einsicht der Abmahner abebben.

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