Linksetzer Björn Harste
Mit der Post kam ein mehrseitiges Einschreiben einer Anwaltskanzlei: Hier im Blog sind (waren) in den Kommentaren Links zu einer Website zu finden, auf der nachweislich geschäftsschädigende Falschaussagen über den Mandanten der Kanzlei zu finden sind. Desweiteren soll die genannte Site von jemandem betrieben werden, der Einnahmen über den "Verkauf von Videos über die Massage von unbekleideten Minderjährigen" erzielt. Das alleine war schon Grund genug, die Verlinkungen gänzlich zu entfernen.
Es wird ganz klar auf meine Verantwortlichkeit eingegangen:
Es wird ganz klar auf meine Verantwortlichkeit eingegangen:
Sie haben mit dem Erhalt dieses Schreibens von der Beanstandung Kenntnis erhalten, können Ihre Haftung also nur durch umgehende Löschung der Beiträge ausschließen.Denke ich auch. Aber schön, dass es sich diesmal nicht um einen weiteren Fall der grassierenden Abmahnwelle mit sofortiger Geldforderung in abstruser Höhe handelt.
[...]
Anderenfalls müssten wir unseren Mandanten empfehlen, Sie kostenpflichtig abzumahnen, bzw. ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Wir gehen jedoch davon aus, dass dies nicht erforderlich sein wird.
Trackbacks
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Kommentare
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gr4y am :
noxx am :
Kommt für Björn doch eh nicht in Frage...
Karl am :
Stephan535 am :
Allerdings: durch das Schreiben etc. sind doch dem Anwalt/dem Auftraggeber bestimmt auch Kosten entstanden, wer trägt die nun?
Mattias am :
Vermutlich dachte sich der Auftraggeber, dass es auf 50€ hin oder her nicht ankommt und mit Anwalt die Kommentare schneller weg sind.
Chris am :
Kleine private Blogs werden vermutlich gleich abgestraft, während bei Kommerzblogs wie diesem doch eher die Gefahr eines Widerspruchs gegeben ist.
[MRTY] Mein Rechtsanwalt tauscht YPS (Hefte)
edge0815 am :
Das jemand für seine Leserschaft gerade stehen soll, weil er durch die Kommentarfunktion zu Provokationen einläd, verursacht bei mir höchstens Kopfschütteln.
Am besten man wandert mit seinem Forum/Blog gleich ins Ausland ab.
LG Hamburg sei dank.
Newty am :
edge0815 am :
Was stellt der Depp auch seine Hauswand genau an die Straße.
abcdefg am :
edge0815 am :
Eine "Kommentarfunktion" ist ja auch keine "Volksverhetzungsfunktion", "Beleidigungsfunktion" oder "Diffamierungsfunktion"
usp am :
BSfH am :
MatthiasS am :
Bekannter am :
Peter am :
Hast du nicht schonmal drüber nachgedacht, Kommentare vorher zu moderieren?
Fände ich jedenfalls nicht schlecht. Irgendein harmloser Satz über Ausländer reicht ja schon, wie wir hier schonmal gesehen haben und schon macht sich der Neonazi-Mob hier breit.
edge0815 am :
Wenn er anfängt hier alle Kommentara zu Moderieren, dann kann er die anderen Lebensinhalte abschreiben, oder die Kommentarfunktion einfach gleich abschalten.
L-Roy am :
Die Moderation der Beiträge ist für jemanden, der nebenher ein Blog betreibt, echt unpraktisch, egal, wie sehr man sich damit rechtlich besser stellt.
Meier am :
Für alle aktuell und zukünftig erscheinenden Links gilt: Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten und übernehmen daher keine Haftung für diese.
Was sagen die Juristen dazu?
mez am :
http://www.recht-im-internet.de/themen/disclaimer/
Alex am :
Ein Aufkleber am Auto "Dieser Fahrer haftet nicht für Schäden jeglicher Art" hilft bei einem Unfall auch nur wenig.
mez am :
Warum eine zehnzeilige Email wenn auch ein mehrseitiges Einschreiben seinen Zweck erfüllt.
allo am :
Da steht im Prinzip: Man ist solange man keine Kenntnis von solchen Inhalten hat nicht schuldig, und ansonsten entscheidet der Kontext, ob man sich damit identifiziert, oder eher distanziert. Ein Disclaimer ist zwecklos.
JeriC am :
Aber in dem Fall find ich das echt mal gut. Ein Glück, dass net Günni am Werk war
Henry am :
Das haben wir auch getan. Gedankt haben wir es mit einer Lieferung Rotwein. Ich finde es gut, dass man solche Sachen noch unter Männern regeln kann und nicht sofort mit der großen Keule kommt! So etwas sollte öfter so gehandhabt werden!
Ingo am :
Michael am :
Fritz am :
Und einer dieser dubiosen "Adressbuchverlage" holt jetzt zum Gegenschlag aus.
Andere Blogger sind auch betroffen:
http://drms.de/keineSau/index.php/2008/03/22/mein-erster-maulkorb/
Maier am :
Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Carsten Ulbricht am :
ich glaube ich muss manche, die meinen die abmahnende Kanzlei oder deren Mandant hätte im vorliegenden Fall aus Freundlichkeit auf eine kostenpflichtige Abmahnung verzichtet desillusionieren (siehe Kommentar #2).
Bei der Verantwortlichkeit für Links ist es regelmässig so, dass man für deren (rechtswidrige) Inhalte nur haftet, wenn sich die Rechtswidrigkeit des Inhalts geradezu aufdrängt. Wenn das wie hier für den Linksetzer nicht unmittelbar erkennbar war, haftet dieser erst einmal nicht...
Insofern ist es ein bißchen ähnlich wie bei der Haftung für nutzergenerierte Inhalte (siehe http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html) dass man als Linksetzer für eine Inanspruchnahme Prüfungspflichten verletzt haben muss.
Da die Gegenseite dies im vorliegenden Fall nicht sicher behaupten konnte, hat diese erst einmal einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtswidrigkeit des verlinkten Inhalts geschickt. Damit kann die sagen, dass der Blogbetreiber Kenntnis von der Rechtswidrigkeit hat und insofern Prüfungspflichten verletzt, wenn er diesen nicht löscht.
Wäre das nicht geschehen, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheilichkeit eine kostenpflichtige Abmahnung gekommen.
Man hat also wohl zur eigenen Absicherung auf eine kostenpflichtige Abmahnung verzichtet, weil man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung als Abgemahnter nämlich auch gerichtlich zur Wehr setzen kann, was für den Abmahner Kosten verursacht.
Genauso machen es die Rechteinhaber von Videoinhalten gegenüber den Videoportalen. Zunächst kommt nur der Hinweis auf eine Rechtsverletzung auf der Plattform, wenn dann nicht reagiert wird, kann von der Verletzung von Prüfungspflichten ausgegangen und ... bumms... kommt die kostenpflichtige Abmahnung.
Insofern muss ich wohl alle enttäuschen, die gehofft hatten die zweifelhaften Abmahnwellen würden wegen Einsicht der Abmahner abebben.