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JuSchG für 77 Euro

Anruf eines Callcenters: Ob ich bei mir im Laden denn auch die neueste Version des Jugendschutzgesetzes hängen hätte, wollte sie wissen. Ohne, dass ich groß zu Wort kommen konnte, erklärte mir die Dame am anderen Ende der Leitung, dass man verpflichtet wäre, die aktuellste Version auszuhängen und dass man dort für 77 Euro einen aktuellen Druck in der vorgeschriebenen Größe bekommen könnte.

Schade, dass die Verbindung plötzlich unterbrach. Ich hätte ihr noch so gerne gesagt, dass hier Schilder hängen, auf denen darauf hingewiesen wird, dass Tabakwaren und Spirituosen erst ab 18 verkauft werden. Ein Hinweis, der nach meiner Auffassung des Gesetzestextes vollkommen ausreichend ist. Wie steht's im §3, Abs.1 des JuSchG:
(1) Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften sowie bei öffentlichen Filmveranstaltungen die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung nach § 14 Abs. 7 durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Warum sollte ich den kompletten Text hier aushängen? Hier wird nicht getanzt, gezockt, ausgeschenkt, vorgeführt oder verführt.

Okay, letzteres durch das Schokoladenregal irgendwie schon, aber das ist etwas anderes... :-)

Nachtrag: Es war tatsächlich "ZIU International", die Firma, bei der auch Herr Wallraff war.

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Kommentare

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Nirven am :

Kommt mir irgendwie bekannt vor...

Günter Walraff war undercover in einem Callcenter, in dem genau sowas gemacht wurde, Wirten überteuerte Ausfertigungen des Jugenschutzgesetzes andrehen.

http://www.zeit.de/2007/22/Guenter-Wallraff?page=4

Aber die Schokoregale sind echt gemein ;-)

Leser am :

Komisch, woran erinnert mich das nur?

Ach ja, der Wallraff hat in seiner Callcenter-Undercover-Reportage im Zeit-Magazin genau _so einen_ Laden beschrieben. Abzocke, überwiegend. Allerdings scheint die damalige Zielgruppe - kleine Imbissbudenbesitzer - mittlerweile durchtelefoniert... ;-)

John am :

!!!

Ist ein ganz groß angelegter Betrug, der offenbar immer noch versucht wird.

Die Fa. ist bekannt und es läuft bereits ein Ermittlungsverfahren.

Du bekommst bei jeder Behörde dasJuSchG völlig umsonst ausgehändigt.

!!!

Also unbedingt Finger weg !!

Schidermann am :

Wo ist der Betrug?
Das ist nur ein Angebot, evtl. eins, welches der andere nicht ablehnen kann. (wo hab ich das schonmal gehört?)
Und woanders kosten die Schilder bestimmt 88, nur in Cent statt in Euro.

Hans am :

Es ist Betrug wenn so vorgegangen wird, wie Wallraff beschreibt. Vielleicht liest du seinen Artikel mal.

Kerstin am :

Ist dem Pizza-Blogger (http://pizza.blogg.de/) auch schon angeboten worden, die Abzocke mit dem Jugendschutzgesetz. So'n Blödsinn.

Ein Glück, dass Schokolade immer noch eine vollkommen legale Ersatzdroge ist. 8-)

Steffi am :

An den Pizzablogger hab ich auch sofort denken müssen, als ich das hier gelesen hab. Das hat er ja glaub' ich auch schon mehr als einmal erwähnt, diese tolle Verkaufsmasche. :-)
Scheinen aber auch immer noch mehr als genug Leute leider drauf reinzufallen. :-(

Jemand am :

Musst du denn die Aushänge nicht deinen neuen Öffnungszeiten anpassen und darauf hinweisen, dass Kinder nach 22 Uhr bei dir nicht mehr alleine einkaufen dürfen?

bosch am :

Diese Anrufe gibt es wirklich? Ich dachte immer, das hätte sich der Wallraff ausgedacht.

Rinderteufel am :

Natürlich hat er sich das ausgedacht,
und nun wird im nachhinein von seiner Sekretärin
beim Shopbloggen angerufen,
um seine Geschichten glaubhafter zu machen.
So eine art virales Marketing für Zeitungsartikel. ;-)

nixraff am :

Der Kerl heißt Hans Esser und denkt sich Geschichten für Deutschlands größtes Schmierblatt aus. (Hans-)Günter Wallraff ist lediglich eines seiner Pseudonyme.

Buntentor_Einsiedler am :

Und wenn es doch eines sein müsste:
Aktuellen Text runterladen, ausdrucken, laminieren, aufhängen - fertig!
Gesetzestexte können doch kein Geld kosten - die sind doch für´s Volk!

Oder verstehe ich da was falsch?

Nicolas am :

Frag mal die Jura-Studenten, die jedes Viertel Jahr ihren Schönfelder/Sartorius/Dürig (bzw was man halt an Landesgesetzen so braucht) für teures Geld aktualisieren müssen. :-(

Buntentor_Einsiedler am :

Ja, für ein dickes Druckwerk verstehe ich das ja - kostet ja alles Geld in der Herstellung und der Verlag will auch verdienen!

Aber so einen Zettel kann doch jeder ausdrucken, oder nicht?

Ben am :

Nein, selbst DIN Normen darfst Du auch nicht einfach drucken oder kopieren. Kostet Geld! ;-)

Klopfer am :

DIN-Normen sind aber auch urheberrechtlich geschützt, Gesetzestexte nicht. Die darf wirklich jeder vervielfältigen. (§5 (1) UrhG)

pop am :

Was auch wirklich kein Wunder ist, wenn Einträge, die nur gemacht wurden, um auf seine eigene Internetpräsenz hinzuweisen, ins Leere führen.
Wenn man schon auf eine Badezimmerberatungsbutze verlinkt, dann doch so, dass es auch funktioniert, oder?

roteroktober am :

im tv brachten die doch einen bericht das besonders gerne unsere ausländischen mitbürger per tel abgezockt werden weil die evtl der deutschen sprache und gesetze nicht ganz so mächtig sind,harste klingt aber auch wirklich nicht gerade deutsch ;-)

-pm- am :

NEU!
Jetzt
mit Alurahmen! :-P :-P :-P :-P 8-)
mfg

Zello am :

jo die Wallraff Doku und vorallem der Artikel waren klasse und zeigen einfach was da abgeht. Mal sehn ob er sich jetz wieder ein paar Jahre zurücklehnt oder ob bald was neues auf uns zukommt.

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