16, 17 oder 18
Zwei kriegsbemalte nicht dezent geschminkte Mädchen standen bei einer Kollegin an der Kasse und legten eine Schachtel Zigaretten auf den Tisch. Da nicht eindeutig festzustellen war, wie alt die beiden sind, folgte die obligatorische Frage nach dem Ausweis.
Kundin 1: Ich bin aber schon 16!.
Kollegin: Das hilft nichts. Zigaretten dürfen seit einigen Monaten nämlich leider erst ab 18 verkauft werden.
Kundin 2: Ich bin alt genug. Ich kaufe die dann.
Kollegin: Dann brauche ich trotzdem mal eben den Ausweis.
Die größere Bemalte zeigt ihren Ausweis vor.
Kollegin: Da steht, dass du 17 bist.
Kundin 2, siegessicher: Jaaaa, genau!
Kollegin: Ich darf euch die nicht verkaufen. Die sind erst ab 18, auch wenn ihr das nicht glauben wollt.
Immerhin gab's diesmal keine Beleidigungen für meine Mitarbeiterin...
Kundin 1: Ich bin aber schon 16!.
Kollegin: Das hilft nichts. Zigaretten dürfen seit einigen Monaten nämlich leider erst ab 18 verkauft werden.
Kundin 2: Ich bin alt genug. Ich kaufe die dann.
Kollegin: Dann brauche ich trotzdem mal eben den Ausweis.
Die größere Bemalte zeigt ihren Ausweis vor.
Kollegin: Da steht, dass du 17 bist.
Kundin 2, siegessicher: Jaaaa, genau!
Kollegin: Ich darf euch die nicht verkaufen. Die sind erst ab 18, auch wenn ihr das nicht glauben wollt.
Immerhin gab's diesmal keine Beleidigungen für meine Mitarbeiterin...
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Kommentare
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ladida am :
Olli am :
Volker Schepker am :
Hm, kommt mir so bekannt vor, der Spruch geht so ähnlich auch mit Computern *g*
husti am :
Lars am :
Dennis Langer am :
Nichtraucher
Heiko am :
Das führt z.B. zu solchen Situationen, daß Gäste von mir an "meinem" Automaten Kippen kaufen können, diese aber dann nicht bei mir Rauchen dürfen, weil sie noch nicht 18 sind. Rauchen ab 16 ist nämlich in der Öffentlichkeit nicht gestattet (am Automaten holen aber schon).
Siehe §10 Jugendschutzgesetz: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/10.html
In diesem Sinne: Prost!
Lars am :
Mir solls egal sein. Bin da eh schon 10 Jahre drüber.
Lars am :
Andersrum gesehen ist die Ausnahme für die Aufsteller mit der verlängerten Frist auch schwachsinnig. Man kam schon vorher nur noch mit Bankkarte oder Ziggy-Karte an die Kippen. Sprich, die Vorrichtung zur überprüfung hatten eh schon alle Automaten. Es wäre also einfach gewesen für die Aufsteller beim nächsten füllen die Software umzustellen.
Da braucht man keine Extrafrist über ein Jahr.
fnord23 am :
jemand® am :
Ich halte dies aber für sehr unglaubwürdig und mir konnte das auch noch niemand beantworten, weil ich glücklicherweise Nichtraucher bin.
Lars am :
X am :
donni am :
bbr am :
Ben am :
Herrlich!!!
Tom am :
Newty am :